Heute: "Fränkische Flatliner".
Dazu muss ich ein klein wenig ausholen. "Flatliners" war 1990 ein -m. E. relativ schlechter- Film in denen es um Nahtod-Experimente von Medizin-Studenten ging.
Dadurch fühlten sich womöglich einige Augsburger Retter inspiriert, beschafften sich Medikamente und veranstalteten "Narkosepartys", bei denen sie Freiwillige in Narkose legten. Natürlich wurde das Ganze videografisch festgehalten (die Staatsanwaltschaft dankt) und auch Defi und Sauerstoff standen bereit (das darf man wohl auch erwarten).
Netzeitung und Augsburger Allgemeine berichten.
Der Knaller ist noch, wie das ganze aufgefallen ist: Einer der Teilnehmer hatte eine 30-jährige Frau mit entsprechenden Medikamenten versorgt. Diese und ihr früherer Liebhaber hatten daraufhin den Noch-Ehemann der Frau mit einem Medikamenten-Cocktail getötet.
Juristisch sind diese Narkosepartys -wie in dem Artikel der Augsburger Allgemeinen schon anklingt- auch sehr interessant:
Zum einen stellt sich wohl die Frage, ob die Taten nicht zumindest teilweise schon verjährt sind; die Partys fanden wohl zwischen 1998 und 2002 statt.
Zum anderen stellt sich die Frage, ob die angeklagten Körperverletzungen nicht durch eine entsprechende Einwilligung der "Opfer" gerechtfertigt ist.
§ 228 Strafgesetzbuch sagt dazu:
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Die große Quizfrage dürfte jetzt sein, ob hier a) tatsächlich eine Einwilligung wirksam zustandegekommen ist und ob diese b) nicht gegen die guten Sitten verstößt. Ich setzte diese Frage mal auf meine Postingliste und stelle eine Fortsetzung in Aussicht.
Danke an Schwester B. für den Hinweis