Mittwoch, 14. März 2012

Falsa demonstratio nocet

Es gibt so Tage, an denen ich an meinen juristischen Fähigkeiten zweifele. Zum Beispiel heute, als ich zwei Antworten auf dem Portal "frag-einen-anwalt.de" las.

Hier erklärt eine Anwältin, die immerhin Strafrecht zu ihren ausgewiesenenTätigkeitsfeldern zählt, man müsse einer Vorladung zur Polizei Folge leisten.

Hmmm...

Nein.

Dafür gibt es nämlich einmal mehr keine Grundlage in der Strafprozessordnung. Völlig egal, ob man Zeuge oder Beschuldigter ist.

§ 161a Strafprozessordnung

(1) Zeugen und Sachverständige sind verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen oder ihr Gutachten zu erstatten. [...]

Wir erkennen einmal mehr mit textsicherer einfacher Wortlautauslegung: Die Polizei ist nicht die Staatsanwaltschaft und deswegen muss dort auch niemand (in einem Strafverfahren) eine Aussage machen.

Wieso nun die Kollegin für doch ein bißchen Geld öffentlich etwas anderes, schlicht falsches, erzählt, wird wohl ihr Geheimnis bleiben.


Etwas kompliziertes ist schon Fall 2:

Der Fragesteller schildert, wiederum auf "frag-einen-anwalt.de" einen Fall möglicher anwaltlicher Pflichtverletzung und fragt nach seinen Schadensersatzansprüchen.

Der Anwalt antwortet unter anderem:

Zum einen müssen Sie zunächst einmal das Verschulden der Kanzlei S beweisen. Dies allein könnte schon durchaus problematisch sein, wenn sich diese erfolgreich darauf beruft, dass es sich bei dieser Fristsäumnis um ein einmaliges Versagen einer ansonsten immer zuverlässigen Angestellten handelt (sogenannte Exculpation).



Ähm, eher nicht.

Zwischen dem Fragesteller und der Kanzlei S besteht nämlich ein Vertragsverhältnis. Und dann gilt § 278 Bürgerliches Gesetzbuch:

Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.

Die "Exculpation" ist dagegen in § 831 BGB geregelt:

1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Sie gilt nur ausserhalb von Vertragverhältnissen.


Wenn also der Bäckerazubi morgens mit dem Lieferwagen beim Brötchen-Ausfahren einen fremden Fußgänger umfährt, kann sich der Meister auf § 831 Abs. 1 Satz 2 ff. BGB berufen, sofern er seinen Azubi sorgfältig ausgewählt und überwacht hat. Denn der Azubi ist zwar für den Meister zur "Ausführung der Verrichtung" bestellt, der fremde Fußgänger ist aber "nur" Dritter im Sinne des Gesetzes.

Fährt der Azubi aber einen Kunden um, haftet der Meister aus § 278 Abs. 1 BGB, weil zwischen dem Kunden und dem Bäckermeister ein Vertrag bestand und der Meister dann "Schuldner" und der Azubi eine "Person, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient" ist.

Eigentlich ganz einfach, oder? Nein, nicht ernstlich, aber mit zwei juristischen Staatexamen in der Tasche sollte man das schon drauf haben.

Mir ist nun nur nicht ganz klar, wieso gestandene Rechtsanwälte auf "frag-einen-anwalt.de" Fragen öffentlich (!) und entgeltlich (!) falsch beantworten, die eigentlich ein Jurastudent im dritten Semster aus dem eff-eff beherschen müßte. Das es im Fall 2 gerade um eine Frage wegen der Haftung eines Rechtsanwaltes geht, gibt dem Ganzen noch einen zusätzlichen Kick.


Oh, oh, kurz vor sieben. Jetzt aber wacker die letzte Akte vom Schreibtisch schaffen...


Montag, 27. Februar 2012

Heldin der Arbeit

Ich habe gerade die vor kurzem wieder aufgetauchte "Heldin im Chaos" meiner Blogroll hinzugefügt. Sehr lesenswert!

Freitag, 17. Februar 2012

Aus gegebenem Anlass

§ 576 Bürgerliches Gesetzbuch
Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen

(1) Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet, so kann der Vermieter
nach Beendigung des Dienstverhältnisses abweichend von § 573c Abs. 1 Satz 2 mit folgenden Fristen kündigen:

1. bei Wohnraum, der dem Mieter weniger als zehn Jahre überlassen war, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, wenn der Wohnraum für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird;
2. spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats, wenn das Dienstverhältnis seiner Art nach die Überlassung von Wohnraum erfordert hat, der in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte steht, und der Wohnraum aus dem gleichen Grund für einen anderen zur Dienstleistung
Verpflichteten benötigt wird.

(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Sonntag, 5. Februar 2012

FAZ findet vermeintliche Ermittlungspannen

Die FAZ berichtet über die Ermittlungen gegen das NSU-Trio und deckt dabei (vermeintliche) Fehler auf. Das die Ermittlungen insgesamt optimierbar waren, dürfte klar sein. Nachträglich muss man sich schon fragen, wie man bei einer Serie von 9 Morden an Menschen mit ausländischem Hintergrund ernsthaft davon ausgehen konnte, es liege kein rechtsextremistischer Hintergrund vor.

Die FAZ, allgemein als Qualitätspresse angesehen, zeigt aber leider in diesem Artikel (einmal mehr) mangelhaften juristischen Sachverstand.

Warum wurde der Hauptverdächtige, Böhnhardt, nicht festgehalten, bis die Durchsuchungen abgeschlossen waren?

Das könnte jetzt ganz simpel daran liegen, dass es dazu einfach keine rechtliche Grundlage gab. "Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen." sagt § 106 Strafprozessordnung. Eine simple Wortlautauslegung verrät uns dann, dass "darf" nicht "muss" bedeutet. Wenn also morgens um 6.01 Uhr die Polizei klingelt und meine Wohnung durchsuchen möchte, kann ich mit den Worten "Aber zieht nachher bitte die Tür zu" gehen. Eine Ausnahme mag noch sein, wenn in dem entsprechenden Beschluss auch die Durchsuchung der Person angeordnet ist. Dann müsste ich das halt noch abwarten und könnte danach gehen.

Der zuständige Staatsanwalt sei am 27. Januar krankgeschrieben gewesen, sein Vertreter habe es zunächst abgelehnt, einen Haftbefehl auszustellen.

Nun, das mag jetzt wiederum an dem Jurastudium des Staatsanwaltes liegen. Vermutlich hat ihm da irgendjemand mal gesagt, dass nur ein Richter Haftbefehle ausstellen darf (§ 114 Abs. 1 StPO).

Auch davon gibt es eine Ausnahme, der sog. Vollstreckungshaftbefehl. Wenn jemand rechtskräftig verurteilt ist und auf eine "freundliche Einladung" zur Haft nicht reagiert, kann die Staatsanwaltschaft einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen (§ 457 StPO). Das ist aber nun in dem vorliegenden Fall nicht einschlägig.

Freilich kann ich nicht von jedem Jounalisten, schreibe er auch für die FAZ, vertiefte Jurakenntnisse erwarten. Wenn ich aber ausdrücklich Ermittlungspannen mit juristischem Hintergrund kritisiere, wäre ein wenig Fachkenntnis schon schön. Sonst kann ich nämlich auch Bild lesen.

Samstag, 14. Januar 2012

Spannende Zeiten

Neuer Telefon- & DSL-Anschluss.

Ein namhafter Telekommunikationskonzern teilt mir zum dritten Mal binnen zwei Wochen andere Zugangsdaten mit.

Das Schreiben endet mit dem Satz:
"Wir wünschen Ihnen nun viel Vergnügen und spannende Zeiten!"

Spannende Zeiten? Das war genau der Grund warum ich vom letzten Anbieter wegwollte!

Immerhin: Der Telefonbucheintrag nachdem ich in der örtlichen Takko-Filiale residierte ist gelöscht.

Dienstag, 3. Januar 2012

Selbstkritik im Januar

Das Gericht schreibt mir:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

es wird gebeten um Kenntnis.

[Kritzel]
Justizbeschäftige

Hmm, soll ich jetzt einfach die Anlage lesen, oder will mir das Gericht wenig subtil etwas anderes mitteilen?

Sonntag, 25. Dezember 2011

Weihnachten 2011


Ich wünsche ein frohes und gutes Weihnachtsfest!

Dienstag, 6. Dezember 2011

Der Nikolaus...

kommt heuer etwas spät, due to technical challenges.

Samstag, 19. November 2011

Fliegen macht Spaß – mal wieder ein Gastbeitrag

Es ist etwas gemein: Jedes Mal, wenn ich einen Gastbeitrag schreibe, lästere ich über Mobilitätsprobleme. Dabei gab es in den letzten Jahren sowohl im Schienen- als auch Flugverkehr nur wenig zu meckern.

Das neuerliche Abenteuer soll aber trotzdem den Weg in die Öffentlichkeit finden.

Eine Rom-Reise ging auf ihr Ende zu, sonnige Tage im November erquickten die Gruppe, alles war prima.

Am Sonntagmorgen waren wir noch ein wenig unterwegs, haben einen Kaffee getrunken, einem fadenscheinigen Mann ein Bahn-Ticket zum Flughafen abgekauft, auf die italienische Bahn gewartet (definitiv nicht besser als die Deutsche und die Bahnhöfe...) und sind zu einem sportlichen Zeitpunkt am Flughafen angekommen. Die Schlange für die Gepäckaufgabe war ein wenig lang, aber wir haben ja schon am Automaten die Bordkarte gelöst. Das Warten beginnt. Wir nähern uns der Boarding-Zeit, die auf der Karte abgedruckt ist. Wartende mit Ziel Wien werden aus der Reihe herausgeholt und können gesondert einchecken.

Nahezu gleichzeitig können wir einzeln an die Schalter treten und jedes Mal erleben wir das Gleiche: Die Angestellten greifen zum Telefon, plaudern kurz und teilen uns dann mit, dass wir zu spät sind. Unverständnis. Wir sollen zum Serviceschalter gegenüber. Dort blafft man uns und ein Ehepaar, das hinter uns in der Schlange stand, an, dass es hier ja schließlich kein Bahnhof ist und wir uns gefälligst an die Regeln zu halten hätten (das Ganze möge man sich bitte im schlechten Englisch vorstellen). Zum Glück trifft noch eine Kollegin ein, die freundlicher ist und mal wieder zum Telefon greift. Die Nachrichten werden leider nicht besser. Ihr Einwand, dass man doch die Reisenden aus der Schlange herausgeholt habe, wird von uns verneint, ihr Kollege, der diese Aufgabe übernommen hatte, bestätigt es.

Es ändert nichts am Grundproblem: Der Flieger wird ohne uns nach Düsseldorf gehen. Wir werden umgebucht. Neuer Termin: 19.10 Uhr über München, Ankunft: 22.50 Uhr in D´dorf (aktuelle Zeit: ca. 13.00 Uhr). Die Stimmung ist trotzdem noch gut, schließlich scheint draußen die Sonne und wir haben endlich mal etwas Spannendes zu erzählen. Ein Gruppenmitglied zückt die Kreditkarte und entscheidet sich für einen Flug zu einem anderen Flughafen in Heimatnähe – bei der aktuellen Planung wäre das Bahnticket sowieso dahin gewesen. So, nützt ja nichts, Essen muss schließlich auch sein. Wir schlendern noch ein wenig umher, sitzen in der Sonne, tauschen einen Gutschein vom Hinweg ein...

Überflüssig zu erwähnen, dass wir pünktlichst unser Gepäck aufgeben und uns unverzüglich zum Security-Check begeben. Das ist in Fiumicino immer ein Abenteuer, wobei 30 Minuten Wartezeit dort unter „kurz“ läuft (man munkelte von 3 Stunden am Vormittag). Die Shop-Auswahl im Sicherheitsbereich ist großzügig, der Kaffeepreis in Ordnung und das Flughafenpersonal sorgt Dank Gate-Hopping für Abwechslung.

Das Boarding für den Flug nach München startet deutlich verspätet. Irgendwann haben alle Passagiere ihre Plätze eingenommen, der Kapitän spricht: Nebel in München, wir können nicht los. Ach ja, wir haben in München 30 Minuten Zeit für den Umstieg, das sei in München Zeit genug, hatte man uns in Rom noch gesagt. Mit einer dreiviertelstündigen Verspätung geht es los. Unser Freund ist bereits in München und berichtet von Nebel und Verspätungen bei allen Flügen. So ganz wissen wir noch nicht, was wir davon halten sollen. Ein Prosecco hilft über erste Bedenken hinweg.

Ankunft in München, der Nebel ist gewaltig. Wir werden gebeten, direkt zu den neuen Gates zu gehen oder uns ggf. beim Servicepersonal zu melden. Unglaublicherweise hat unser Flieger gewartet und wir kommen in ein vollbesetztes Flugzeug – ein gutes Gefühl! Ach ja, natürlich hatte sich das Gate auch noch mal verändert. Um 22.30 Uhr heben wir ab und kommen eine Stunde später in Düsseldorf an.

Auch wenn wir alles nicht mehr gedacht hätten: Unser Gepäck ist mitgekommen, wir bekommen es sehr schnell, gehen zum Sky-Train, rasen zum Zug und sitzen in der Bahn nach Hause. Das Glück ist wieder bei uns angekommen. Zum Glück kennen wir eine Taxi-Nummer, denn warum sollte nachts ein Taxi am Hauptbahnhof stehen?

Wir sind alle heile an unseren jeweiligen Bestimmungsorten angekommen und haben endlich mal wieder etwas zu erzählen...

Ach, und nein, es war kein Billigflieger, sondern der –vermeintlich- beste Weg zu fliegen.

Freitag, 18. November 2011

Blogroll

Ich habe gerade mal die Blog-Empfehlungen etwas aktualisiert. Die "Kittelbiene" bloggt leider schon etwas länger nicht mehr und ist daher von meiner Blogroll "geflogen". Neu dabei ist Pharmama die über eidgenössische Apothekenerlebnisse bloggt.