"Hier ist soviel los, ich komme nicht mal dazu meine privaten Emails abzurufen. Dass muss ich schon zuhause machen!"Kollege W.
Definitiv, ein Höllenjob...
"Hier ist soviel los, ich komme nicht mal dazu meine privaten Emails abzurufen. Dass muss ich schon zuhause machen!"Kollege W.
Autsch!
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen haben (§ 52), sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen. Die Versicherten sind über den Grund der Meldung nach Satz 1 und die gemeldeten Daten zu informieren.
Trotz der klugen Erwägungen aus dem Vor-Post, war es dann auch wieder am soweit: Nachtdienst (!) an einem Wochenende (!!) am Monatsanfang (!!!).
Im Optimalfall geben sie verbal zu erkennen, dass sie keine Hilfe wünschen und bewegen sich hinreichend sicher fort. Im dümmsten Fall meinen sie tätlich werden zu müssen, was aber erfreulicherweise selten passiert und wenn, dann sind die Tätlichkeiten aufgrund der Alkoholisierung regelmäßig hinreichend unkoordiniert.
Im zweitdümmsten Fall -und der tritt vergleichsweise häufig auf- wird die hilfslose Person wach und beginnt auf verschiedenste Arten Körperflüssigkeiten von sich zu geben. Nicht schön.
Einerseits kann man Chantalle-Jaqueline aufwecken, das dürfte nur eine Frage ausreichend hartnäckiger Bemühungen sein, und sie dann in einem halbwegs wachen Zustand in´s Krankenhaus transportieren. Bei der Variante kann es aber auch passieren, das Chantalle-Jaqueline eben wach wird und sich ebenso bewusst wird, dass sie leider zuviel Alkohol getrunken hat und nun Bewegungen und Neon-Licht im RTW gar nicht abkann. Die Folge ist dann regelmäßig, dass man später mit dem Kärcher durch´s Auto gehen müsste (vgl. oben „zweitdümmster Fall“). Also eine Situation, die man gerne vermeiden möchte, insbesondere mitten in der Nacht.
Im Zweifelsfall macht man es eh´ falsch: Fährt man ein Krankenhaus ohne Intensivplatz an, kann man fast sicher sein, dass der aufnehmende Akademiker meint, dass der Patient intensivpflichtig ist und man kann ein anderes Krankenhaus aufsuchen.
Also fährt man sicherheitshalber ein Intensivbett an, und das gab´s leider nur am anderen Ende des Rettungsdienst-Bereiches. Grosses Tennis! Also auf zur Weltreise um mittlerweile kurz nach zwei in der Nacht, wo wir die „junge Erwachsene“ auch bei schier begeistertem Klinikpersonal abgeben konnten.