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Donnerstag, 17. Juli 2008

Luxusprobleme

"Hier ist soviel los, ich komme nicht mal dazu meine privaten Emails abzurufen. Dass muss ich schon zuhause machen!"
Kollege W.

Definitiv, ein Höllenjob...

Sonntag, 22. Juni 2008

Bei Notruf Mord

Bei Notruf Mord

Sonntag, 29. Juni 2008 um 22.20 Uhr
Arte

Die Dokumentation erzählt die Geschichte eines Skandals, der sich in der polnischen Stadt Lodz zugetragen haben soll. Danach empfahlen Rettungssanitäter und Ärzte Angehörigen von verstorbenen Patienten bestimmte Bestattungsunternehmer, von denen sie dafür bezahlt wurden. Außerdem sollen sogar Notfallpatienten von Besatzungen der Rettungsfahrzeuge getötet worden sein, um die Prämien von den Bestattern zu kassieren.

Dienstag, 17. Juni 2008

CIRS

...bedeutet Critcial Incident Reporting System. CIRS kommt ursprünglich aus der Luftfahrt und ist, sehr abgekürzt, eine anonymisierte Fehler-Berichterstattung, damit andere nicht selbst den Mist machen müssen, den man schon selbst verzapft hat.

Mittlerweile gibt es diverse deutschsprachige Online-Varianten:


https://www.kritische-ereignisse.de

CIRS-Portal des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Große Anzahl von Berichten, natürlich größtenteils mit Altenpflege-Bezug. Persönlich gefällt mir diese CIRS-Seite am besten, besonders der Aufbau der Meldungen und die Möglichkeit zu kommentieren.


http://www.cirs-notfallmedizin.de

Umfangreiche Sammlung von Zwischenfällen aus dem Rettungsdienst. Leider ist eine externe Kommentierung nicht möglich. Die mangelnde Strukturierung des Aufbaus der Meldungen, die fehlende Möglichkeit zu externen Kommentaren und die nicht immer hilfreichen Kommentare der Redaktion werten das ganze leider etwas ab. Komisch auch, das bei der Meldung jede Menge Rahmendaten abgefragt werden, aber nachher nicht wiedergegeben werden.


https://www.cirsmedical.ch/Deutschland
Deutscher Ableger einer ursprünglich Schweizer Seite. Umfangreiche Fallsammlung aus allen Bereichen, leider etwas schwer zu navigieren.

Samstag, 14. Juni 2008

Utz-Utz-utz: Fortsetzung

Am 19. Juli 2008 findet die Loveparade, diesmal in Dortmund statt.

Nun, also ca. 6 Wochen vor dem Event, ist das DRK aus der Arbeitsgemeinschaft für den Sanitätsdienst bei der Loveparade ausgestiegen. Das Angebot des Veranstalters, der Lopavent GmbH, deckt angeblich die entstehenden Kosten des Roten Kreuzes nicht.

Übrig bleiben nun die anderen drei Hilfsorganisationen (ASB, JUH, MHD) die sich noch in gemeinsamen Verhandlungen mit der Lopavent GmbH befinden.

Der Vertrag ist angeblich noch nicht unterzeichnet. Der Ausgang bleibt spannend.

WAZ: Loveparade, DRK tanzt aus der Reihe
WAZ: Loveparade nicht in Gefahr
Ruhr-Nachrichten: Erste Hilfe für Raver gesichert


Bei der Recherche drüber gestolpert: Kostentabelle des DRK für Sanitätsdienste

Dienstag, 10. Juni 2008

Ein echter Europäer

Man mag viel über die EU meckern, aber ein paar sinnvolle Dinge hat sie ganz bestimmt zustande gebracht.

Dazu gehört auch die EU-weite Erreichbarkeit der 112 als kostenlose Notrufnummer.

Die Betrachtung der Zahlen auf dieser Seite ist dabei ganz interessant:

So soll es in Deutschland monatlich etwa 1,3 Millionen Notrufe über die 112 geben, wovon allerdings zwischen 10-50 % (sic!) mißbräuchliche Anrufe sein sollen.

Großbritannien dagegen hat 2,8 Millionen Anrufe, allerdings inklusiv der "999", und dabei eine Mißbrauchsquote von 93% (!) bei Festnetzanrufen.

In Österreich sollen es dagegen nur ca. 65.000 Anrufe sein. Allerdings äußert e-Comm, ein österreichischer Blog zum Telekommunikationsrecht, da gewisse Bedenken: Denn nach anderer Quelle soll es alleine ca. 80.000 österreichische Handy-Notrufe pro Monat geben.

Beeindruckend auch die Zahlen für Schweden: 300.000 Notrufe pro Monat, obwohl keiner im Land die Nummer kennt (awareness= 0 %).

Wenn man ein bißchen Zeit zum Stöbern hat, sind die Zahlen allemal interessant.

Freitag, 6. Juni 2008

Crash boom bang

Heute in unsere kleinen Online-Fortbildungsreihe: Kompetentes Anrücken an den Einsatzort.

Hier ein Beispiel, wie man es nicht macht:



Immerhin muss man hier noch Professionalitäts-Punkte verbuchen, da die Besatzung (vermutlich) den Kommentator trotz blöder Sprüche nicht körperlich angegriffen hat.

Mittwoch, 28. Mai 2008

Evidence based

Sehr schön! Mein Gejenke um den Schlafentzug und den "Jetlag" nach Nachtschichten ist jetzt endlich wissenschaftlich untermauert:

The Effects of Sleep Deprivation on Fire Fighters and EMS Responders

Wer sich nicht durch das knapp 100-seitige, englischsprachige PDF quälen mag, kann sich den Film auf derselben Seite anschauen.

Donnerstag, 22. Mai 2008

Knautschzone

Passend zum "Highway to Hell" und der bunten Interessenslage bei Verkehrsunfällen ein sehr schöner, wenn auch englischsprachiger Clip:



Freitag, 16. Mai 2008

No Parking II

Nachdem die von mir angedachte Lösung schon gefallen ist, will ich euch nicht weiter auf die Folter spannen:

Autsch!

Mittwoch, 14. Mai 2008

No Parking

Früher ein großer Freund von Bilder-Rätseln, will ich mich heute mal selbst an einem versuchen: Findet jemand den Fehler im Bild? Abgesehen davon, dass auf dem RTW "Feuerwehr" steht.

Montag, 12. Mai 2008

Wolle Ausweis? Viel billig!

Falls ihr nicht über einen dekorativen Dienstausweis verfügt oder einen günstigen Look-a-like-Presseausweis braucht, empfehle ich den Badge-Maker von Big Huge Labs.

Nicht ganz so überzeugende Führerscheine und Personalausweise gibt´s bei Megasinnlos.

Samstag, 10. Mai 2008

Erste Verluste

... drohen bei der Einführung des "neuen" Digitalsfunk für die BOS. Dem lieblichen Freistaat im Süden unseres schönen Vaterlandes ist jetzt doch schon aufgefallen, das das Ganze etwas teuer werden könnte: BR berichtet.

Dazu früher von mir: Neues vom BMI.

Montag, 5. Mai 2008

Schichtempfehlung

Nachdem ich permanent darüber klage, wie furchtbar, stressig und sonstnochwas Nachtschichten sind, muss ich ja auch mal in dieser Hinsicht konstruktiv äußern.

Kollege S. empfiehlt hiermit offiziell:
Sonn- und Feiertagsschichten, und zwar tagsüber
.

Meine vorletzte Sonntagsschicht verlief ungefähr so: . Genau, es war nämlich eine Nullschicht, zwölf Stunden lang nichts getan, gar nichts. Außer essen und irgendwann aus Verzweifelung die Wache komplett zu reinigen.

Letzten Sonntag war es dann schon ein wenig spannender: Nach dem Frühstück habe ich mich erstmal zum Zeitungsstudium zurückgezogen um dann gegen Mittag zu grillen und anschließend auf dem Hof der Rettungswache zu zu sonnen ähh, meteorologische Beobachtungen vorzunehmen.

Gegen etwas späteren Nachmittag geschah dann doch noch das Unerwartete: Es piepste und wir durfen uns zu einem Verkehrsunfall bewegen. Selbiger stellte sich dann noch als etwas anspruchsvoller heraus. Aber da das der einzige Einsatz der Tages war, will ich mich jetzt mal nicht beklagen.

Bleibt mir nur noch die Frage, ob ich den Sonnenbrand den ich bei meinen meteorologischen Beobachtungen erlitten habe, als Arbeitsunfall geltend machen kann.

Freitag, 2. Mai 2008

Tödliche Kosmetik II

Knallhart recherchiert, wir bleiben am Ball:

Im Fall der tödlichen Kosmetikbehandlung aus dem Januar hat die Staatsanwaltschaft Paderborn jetzt Anklage erhoben und zwar wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstosses gegen das Heilpraktikergesetz.

Die Westdeutsche Zeitung und der WDR berichten.

Und ja, den im Januar-Artikel angekündigten Besinnungsaufsatz schreib ich auch noch, spätestens so Mitte August...

Freitag, 25. April 2008

Réponse

Hmm, dürfte ich in dem Fall überhaupt aussagen?

Infrage käme die Schweigepflicht aus § 203 StGB, hier in diversen Varianten nämlich:
  • § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB letzte Alternative (Rettungsassistent),
  • § 203 Abs. 3 i. V. m § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB ("berufsmäßig tätiger Gehilfe eines Rechtsanwalts").
Die erste und die letzte Variante scheiden schon aus, wenn man gerade auf Wunsch desjenigen aussagt, dessen Geheimnis durch § 203 StGB geschützt werden soll, hier also des Mandanten/Patienten. Dann liegt schon gerade kein unbefugtes Offenbaren vor.

Verbliebe noch die mittlere Variante, der Amtsträger. Dazu gibt es noch § 376 Abs. 1 ZPO, der die Erteilung einer sogenannten Aussagegenehmigung unter Verweis auf die Beamtengesetze regelt. Offenbar gibt es da unter Juristen eben wegen dieses Verweises auch einen Streit, ob § 376 Abs. 1 ZPO überhaupt auf Nicht-Beamte anwendbar ist. Daneben könnte man die Frage stellen, ob der Unfallort denn in irgendeiner Weise unter eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit fallen könnte.

Rein praktisch werden aber derartige Aussagegenehmigungen hier vom Träger des Rettungsdienstes sehr unbürokratisch und schnell erteilt. Daher würde ich mir darüber keine Gedanken machen.

Einer Aussage stünde also nichts im Wege.

Donnerstag, 24. April 2008

Déjà-vu

Es hat lange gedauert, aber heute haben sich mein juristisches Ich und mein rettungsdienstliches Ego erstmals im realen Leben getroffen.

Ich sitze friedlich in der Kanzlei am Rande der Stadt an meinem Schreibtisch und bekomme eine schon etwas ältere Unfall-Akte in die Hände. Die Akte hat bislang Cheffe bearbeitet, es geht um einen Verkehrsunfall, bei dem unser Mandant als Motorradfahrer wegen eines Straßenschadens stürzte.

Streitig ist nun der genaue Unfallort, denn der Gegner ist Eigentümer einer Privatstraße und meint nun, der Unfall sei nicht auf seinem Grund, sondern ein paar Meter weiter, auf der dortigen öffentliche Straße geschehen (Hintergrund).

Das dumme ist, dass unser Mandant für den Unfallort derzeit in gewisser Beweisnot ist, denn gestürzt ist er eben ganz alleine. Cheffe hat nun -bevor ich die Akte, eigentlich aus einem ganz anderen Grund, in die Finger kriegte- gegenüber dem Gegner schon angekündigt, er werde "das herbeigerufene Sanitätspersonal" im Prozess als Zeugen für den genauen Unfallort benennen.

Kurz nachgedacht und festgestellt: Das bin ja ich!

Tatsächlich kann ich mich an den Unfall im Herbst des letzten Jahres noch recht gut erinnern. Zwar sagte mir der Name rein gar nichts, aber ich habe in dem Zeitraum tatsächlich bei einem Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer an der Örtlichkeit gerettet.

Der Patient, ähh, Mandant, ähh, also der Kunde hatte eine beeindruckende dislozierte Fraktur, die mir noch recht gut in Erinnerung ist. Ebenjene Fraktur findet sich auch in der Akte wieder, auch die Restumstände passen genau.

Blöd nur, dass ich zum genauen Unfallort gar nichts sagen könnte, bei unserem Eintreffen war der Mandant/Patient/Kunde nämlich samt Motorrad schon einige Meter weiter auf dem Gehweg.

Außerdem müßte man dem Gegner und dem Gericht dann erstmal klar machen, dass der Referendar des Anwalts des Klägers zufällig auch Rettungsassistent ist, und ebenso zufällig bei dem Unfall war. Das glaubt einem so doch kein Schwein!

Montag, 21. April 2008

TV-Tipp

Pro 7 zeigt ab diesem

Mittwoch, 23. April
22.15 Uhr neue Folgen von Emergency Room.

Nun ist das mittlerweile die 14. Staffel und der Lack ist etwas ab. Soll heißen, die frühen Staffeln gefielen mir besser, weniger Beziehungsdramen zwischen den Akteuren, dafür mehr (blutige) Notfall-Medizin.

Außerdem ist die Sendezeit um 22.15 Uhr für Berufstätige schon grenzwertig. Beschwerden nimmt Pro 7 hier entgegen.

Dennoch: Guck-Empfehlung!


Mittwoch, 16. April 2008

Bibant in poenitentiam

In einem Kommentar kam die Frage auf, wann Menschen die wegen ihres übermäßigen Alkoholkonsums den Rettungsdienst brauchen, diese Einsätze (endlich) selber bezahlen müssen.

Kurzer Exkurs dazu: Derzeit ist eine derartige Meldung an die Kostenträger, also die Krankenkasse nicht vorgesehen und wegen § 203 StGB auch normalerweise verboten. Daher werden derartige Einsätze i. d. R. ganz normal von der Krankenkasse bezahlt.

Allerdings hat der Bundestag am 14. März 2008 das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Durch dieses Gesetz wird u.a. dem § 294a SGB V ein neuer Absatz 2 mit folgendem Text hinzugefügt:

Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen haben (§ 52), sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen. Die Versicherten sind über den Grund der Meldung nach Satz 1 und die gemeldeten Daten zu informieren.

D. h. die Krankenkassen müssen über derartige Fälle informiert werden und sind damit auch praktisch in der Lage, von ihren Versicherten die Behandlungskosten zurückzufordern, die u.a. durch (vorsätzliche) Alkohol-Exzesse entstanden sind.

Wie das ganze in der Praxis gehandhabt werden wird und insbesondere, wie man eine vorsätzliche von der fahrlässigen Alkoholintoxikation abgrenzen will, wird interessant.

(via Jurabilis)

Sonntag, 13. April 2008

Nachtschicht - Nachtrag

Trotz der klugen Erwägungen aus dem Vor-Post, war es dann auch wieder am soweit: Nachtdienst (!) an einem Wochenende (!!) am Monatsanfang (!!!).

Nach zwei Einsätzen vor zwölf hatten wir eine realistische Chance gegen 0.30 Uhr in´s Bett zu kommen. Gesagt, getan. Unglücklicherweise gab das Ding auf dem Nachttisch ca. 1 Stunde später wieder Lärm von sich.

Wir reisten also zu einer nahegelegenen S-Bahn-Station an, wo sich in der S-Bahn eine „hilflose Person“ befinden sollte.

Nun muss man wissen, dass „hilflose Personen“ am Wochenende nachts in der Regel deswegen hilflos sind, weil sie –wie im Vorpost schon ausgeführt- einfach erheblich betrunken sind. Oftmals ernüchtern diese dann, wenn man sich in irgendeiner Weise um sie kümmert, und oft genug sind sie dann in irgendeiner Weise undankbar.

Im Optimalfall geben sie verbal zu erkennen, dass sie keine Hilfe wünschen und bewegen sich hinreichend sicher fort. Im dümmsten Fall meinen sie tätlich werden zu müssen, was aber erfreulicherweise selten passiert und wenn, dann sind die Tätlichkeiten aufgrund der Alkoholisierung regelmäßig hinreichend unkoordiniert.

Im zweitdümmsten Fall -und der tritt vergleichsweise häufig auf- wird die hilfslose Person wach und beginnt auf verschiedenste Arten Körperflüssigkeiten von sich zu geben. Nicht schön.

Unsere Hoffnungen auf den Optimalfall waren diesmal aber vergebens. Als wir bei der S-Bahn ankamen saß im hinteren Teil der S-Bahn die knapp 18-jährige Chantalle-Jaqueline und hatte den Aufweckungsversuchen des S-Bahnführers (hmm, klingt politisch inkorrekt) und der vor uns eingetroffenen Polizeivollzugsbeamten hartnäckig widerstanden.

Naja, nicht komplett widerstanden, aber eine halbwegs gerichte Abwehrreaktion und ein Grunzen war das beste was Chantalle-Jaqueline zu bieten hatte. Wir mussten an dieser Stelle leider einsehen, dass Chantalle-Jaqueline wohl zu weit weg für das PG war, mit dem Abturfen wurde das also nichts.

Zur Überraschung aller war Chantalle-Jaqueline dann aber doch fähig, rechts und links bei den Herren in Khaki untergehakt 3 m bis zu unserer Trage zu laufen. Dort setzte sie ihr hartnäckiges Nickerchen aber auch sofort fort.

Da standen wir dann in unserem kurzem Hemd, nachts kurz vor zwei an einer S-Bahn-Station irgendwo da draußen. Die S-Bahn setzte ihren Weg fort, die Herren Polizeivollzugsbeamten grinsend ihre Streife.

Nun ist man da in einer gewissen Zwickmühle:

Einerseits kann man Chantalle-Jaqueline aufwecken, das dürfte nur eine Frage ausreichend hartnäckiger Bemühungen sein, und sie dann in einem halbwegs wachen Zustand in´s Krankenhaus transportieren. Bei der Variante kann es aber auch passieren, das Chantalle-Jaqueline eben wach wird und sich ebenso bewusst wird, dass sie leider zuviel Alkohol getrunken hat und nun Bewegungen und Neon-Licht im RTW gar nicht abkann. Die Folge ist dann regelmäßig, dass man später mit dem Kärcher durch´s Auto gehen müsste (vgl. oben „zweitdümmster Fall“). Also eine Situation, die man gerne vermeiden möchte, insbesondere mitten in der Nacht.

Daneben gibt es die Variante „großes Besteck“, d. h. man entscheidet sich, dass Chantalle-Jaqueline eben nicht nur einen Rausch etwas „vertieft ausschläft“ sondern dass sie aufgrund ihrer Alkohol-Intoxikation ernsthaft bewusstlos ist und bestellt entsprechend den Notarzt nach.

Als letzte Option kann man sich vergewissern, dass Chantalle-Jaqueline noch ihre Schutzreflexe hat sowie die Vitalwerte innerhalb akzeptabler Parameter sind, hoffen dass sie dabei gerade nicht aufwacht und gondelt dann in ein mehr oder minder-aufnahmewilliges Krankenhaus.

Wir entschieden uns für die letztgenannte Variante und führt so behutsam wie eben möglich, die nötigsten Untersuchungen durch, schließlich sollte Chantalle-Jaqueline schön weiter schlafen.

Dem folgt aber ein anderes Problem auf dem Fuße: Braucht man für Chantal-Jaqueline ein Platz auf der Intensivstation, oder nicht?

Im Zweifelsfall macht man es eh´ falsch: Fährt man ein Krankenhaus ohne Intensivplatz an, kann man fast sicher sein, dass der aufnehmende Akademiker meint, dass der Patient intensivpflichtig ist und man kann ein anderes Krankenhaus aufsuchen.

Fährt man eine Intensivstation an, blockiert man oft genug eines der letzten Betten und die Begeisterung des Personals im Krankenhaus ist ob „solcher“ Patienten auch schier ungebremst.

Also fährt man sicherheitshalber ein Intensivbett an, und das gab´s leider nur am anderen Ende des Rettungsdienst-Bereiches. Grosses Tennis! Also auf zur Weltreise um mittlerweile kurz nach zwei in der Nacht, wo wir die „junge Erwachsene“ auch bei schier begeistertem Klinikpersonal abgeben konnten.

Eine gute Stunde später bimmelte es in besagter Nachtschicht übrigens wieder. Zur Abwechselung ging zu einer hilflosen Person, diesmal klappte aber das Abturfen an die Fraktion grün-silber…

Dienstag, 8. April 2008

Nachtschicht again

Wenn ich ganz ehrlich bin, fand ich an Nachtschichten im Rettungsdienst immer am besten, dass man eine realistische Chance hat, sein Geld im wahrsten Sinne des Wortes im Schlaf zu verdienen.

Naja, einen Einsatz vor dem Schlafengehen zu fahren ist okay und gegen einen „Wake up Call“ bei dem man pünktlich zum Schichtwechsel zurück ist habe ich auch nichts.

Aber ich bin ja nun auch nicht mehr der Jüngste und Nachtschichten bei denen man nur zwischendurch kurz in´s Bett kommt setzen mir langsam echt zu. Regelmäßig hab ich nach solchen Schichten 1 ½ Tage „Jetlag“, kein Scherz.

Umso verwunderlicher, dass ich mich allen Ernstes für eine Nachtschicht (!) an einem Wochenende (!!) am Monatsanfang (!!!) gemeldet hatte.

Im Gegensatz zu Schichten in der Woche sind am Wochenende nämlich jede Menge Besucher von Kneipen, Bars, Diskotheken oder anderweitigen nächtlichen Belustigungen unterwegs. Und ich habe subjektiv den Eindruck, dass zum Monatsanfang die Kohle immer etwas lockerer sitzt, um in Alkohol oder andere Dinge investiert zu werden.

Das hat dann regelmäßig die Folge, dass eine erstaunlich große Anzahl von Menschen
  • entweder zu besoffen ist um den Heimweg zu schaffen,
  • oder man hat sich das Hirn derart vernebelt hat, dass man sich oder anderen vorsätzlich oder fahrlässig Verletzungen zufügt
  • oder aber -als letzte Möglichkeit- kann man auch ganz toll alkoholisiert Auto fahren und das Auto gegen feste Objekte oder andere Verkehrsteilnehmer setzten.

All dies hat eine hässliche Konsequenz: Ich werde in meiner Nachtruhe gestört.

Ja gut, da bin ich ja jetzt irgendwie selbst Schuld, ich könnte ja auch zuhause in meinem Bett liegen, da wäre das Risiko geweckt zu werden deutlich kleiner.

TBC - to be continued