Freitag, 25. April 2008

Réponse

Hmm, dürfte ich in dem Fall überhaupt aussagen?

Infrage käme die Schweigepflicht aus § 203 StGB, hier in diversen Varianten nämlich:
  • § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB letzte Alternative (Rettungsassistent),
  • § 203 Abs. 3 i. V. m § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB ("berufsmäßig tätiger Gehilfe eines Rechtsanwalts").
Die erste und die letzte Variante scheiden schon aus, wenn man gerade auf Wunsch desjenigen aussagt, dessen Geheimnis durch § 203 StGB geschützt werden soll, hier also des Mandanten/Patienten. Dann liegt schon gerade kein unbefugtes Offenbaren vor.

Verbliebe noch die mittlere Variante, der Amtsträger. Dazu gibt es noch § 376 Abs. 1 ZPO, der die Erteilung einer sogenannten Aussagegenehmigung unter Verweis auf die Beamtengesetze regelt. Offenbar gibt es da unter Juristen eben wegen dieses Verweises auch einen Streit, ob § 376 Abs. 1 ZPO überhaupt auf Nicht-Beamte anwendbar ist. Daneben könnte man die Frage stellen, ob der Unfallort denn in irgendeiner Weise unter eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit fallen könnte.

Rein praktisch werden aber derartige Aussagegenehmigungen hier vom Träger des Rettungsdienstes sehr unbürokratisch und schnell erteilt. Daher würde ich mir darüber keine Gedanken machen.

Einer Aussage stünde also nichts im Wege.

Donnerstag, 24. April 2008

Déjà-vu

Es hat lange gedauert, aber heute haben sich mein juristisches Ich und mein rettungsdienstliches Ego erstmals im realen Leben getroffen.

Ich sitze friedlich in der Kanzlei am Rande der Stadt an meinem Schreibtisch und bekomme eine schon etwas ältere Unfall-Akte in die Hände. Die Akte hat bislang Cheffe bearbeitet, es geht um einen Verkehrsunfall, bei dem unser Mandant als Motorradfahrer wegen eines Straßenschadens stürzte.

Streitig ist nun der genaue Unfallort, denn der Gegner ist Eigentümer einer Privatstraße und meint nun, der Unfall sei nicht auf seinem Grund, sondern ein paar Meter weiter, auf der dortigen öffentliche Straße geschehen (Hintergrund).

Das dumme ist, dass unser Mandant für den Unfallort derzeit in gewisser Beweisnot ist, denn gestürzt ist er eben ganz alleine. Cheffe hat nun -bevor ich die Akte, eigentlich aus einem ganz anderen Grund, in die Finger kriegte- gegenüber dem Gegner schon angekündigt, er werde "das herbeigerufene Sanitätspersonal" im Prozess als Zeugen für den genauen Unfallort benennen.

Kurz nachgedacht und festgestellt: Das bin ja ich!

Tatsächlich kann ich mich an den Unfall im Herbst des letzten Jahres noch recht gut erinnern. Zwar sagte mir der Name rein gar nichts, aber ich habe in dem Zeitraum tatsächlich bei einem Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer an der Örtlichkeit gerettet.

Der Patient, ähh, Mandant, ähh, also der Kunde hatte eine beeindruckende dislozierte Fraktur, die mir noch recht gut in Erinnerung ist. Ebenjene Fraktur findet sich auch in der Akte wieder, auch die Restumstände passen genau.

Blöd nur, dass ich zum genauen Unfallort gar nichts sagen könnte, bei unserem Eintreffen war der Mandant/Patient/Kunde nämlich samt Motorrad schon einige Meter weiter auf dem Gehweg.

Außerdem müßte man dem Gegner und dem Gericht dann erstmal klar machen, dass der Referendar des Anwalts des Klägers zufällig auch Rettungsassistent ist, und ebenso zufällig bei dem Unfall war. Das glaubt einem so doch kein Schwein!

Montag, 21. April 2008

TV-Tipp

Pro 7 zeigt ab diesem

Mittwoch, 23. April
22.15 Uhr neue Folgen von Emergency Room.

Nun ist das mittlerweile die 14. Staffel und der Lack ist etwas ab. Soll heißen, die frühen Staffeln gefielen mir besser, weniger Beziehungsdramen zwischen den Akteuren, dafür mehr (blutige) Notfall-Medizin.

Außerdem ist die Sendezeit um 22.15 Uhr für Berufstätige schon grenzwertig. Beschwerden nimmt Pro 7 hier entgegen.

Dennoch: Guck-Empfehlung!