Dienstag, 3. Mai 2011

Flieg, Hubi, flieg oder: Mörderischer Wettbewerb IV

Ich hatte hier bereits mehrfach vom Leiter einer saarländischen Rettungswache berichtet, der erstmals 2008 (!) angeklagt wurde, Einsätze eines Rettungshubschraubers gestört zu haben. Im Juni 2008 wurde der Angeklagte dann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Gestern hat nun das Landgericht Trier den Angeklagten freigesprochen. Der Volksfreund berichtet kurz und relativ schlecht. Der SWR berichtet deutlich ausführlicher.

Danach war für das Landgericht zwar klar, dass die Funkstörungen aus der Rettungswache kamen. Die konkrete Täterschaft des Angeklagten war aber nicht nachzuweisen. Just das hatte ich in meinem ersten Beitrag aus 2008 auch als sehr schwierig angemerkt.

Interessant zu beobachten ist auch schon die Verfahrensdauer von über drei Jahren. Von dem ursprünglichen Vorwurf "versuchter Mord" ist momentan nichts mehr über.