Donnerstag, 14. August 2008

Abmahnung

Wie spannend!

Es gibt tatsächlich Unternehmen in Deutschland, die trotz mehrfacher gegenteiliger Aufforderung unerwünschte Werbe-Emails verschicken.

Und so habe ich gerade meine erste persönliche Abmahnung geschrieben und werde diese morgen eingeschrieben auf den Weg bringen.

Moderater Schadensersatz von 10,- € für das Schreiben, Unterlassensaufforderung mit ebenso moderater Vertragsstrafe von 2.500,- € bei Zuwiderhandlung. Frist von 1 Woche.

Aber ich hab´irgendwie das Gefühl, dass das nichts wird, Doofheit oder Ignoranz auf der Gegenseite waren bisher zu ausgeprägt...

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Leider, leider (ist am Ende des Tages aber wahrscheinlich doch besser so)haben Privatpersonen da keinen Anspruch: § 8 UWG.

Kollege S. hat gesagt…

Ähm, ich dachte auch eher an §§ 823, 1004 BGB, ggf. analog. Ob man (ich) das selber durchboxen will ist natürlich erheblich von Motivation und Zeit abhängig.