Wie spannend!
Es gibt tatsächlich Unternehmen in Deutschland, die trotz mehrfacher gegenteiliger Aufforderung unerwünschte Werbe-Emails verschicken.
Und so habe ich gerade meine erste persönliche Abmahnung geschrieben und werde diese morgen eingeschrieben auf den Weg bringen.
Moderater Schadensersatz von 10,- € für das Schreiben, Unterlassensaufforderung mit ebenso moderater Vertragsstrafe von 2.500,- € bei Zuwiderhandlung. Frist von 1 Woche.
Aber ich hab´irgendwie das Gefühl, dass das nichts wird, Doofheit oder Ignoranz auf der Gegenseite waren bisher zu ausgeprägt...
Donnerstag, 14. August 2008
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
2 Kommentare:
Leider, leider (ist am Ende des Tages aber wahrscheinlich doch besser so)haben Privatpersonen da keinen Anspruch: § 8 UWG.
Ähm, ich dachte auch eher an §§ 823, 1004 BGB, ggf. analog. Ob man (ich) das selber durchboxen will ist natürlich erheblich von Motivation und Zeit abhängig.
Kommentar veröffentlichen