Das Bundesverfassungsgericht hat gerade die im neuen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz vorgesehene Online-Durchsuchung für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Dabei hat das BVerfG noch ein neues Grundrecht "geschaffen" nämlich das "Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".
Soweit die Urteilsverkündung das bis jetzt erkennen lässt, dürfte das Bundesverfassungsgericht damit hohe Hürden für die Online-Durchsuchung aufstellen.
Schauen wir mal, wie lange es dauert, bis der Herr BMI rumpoltert.
Zu den Verfassungsbeschwerden hat die Welt einen sehr interessanten Artikel
ich darf aber auch auf meinen seinerzeitigen Blogbeitrag zur mündlichen Verhandlung hinweisen. Insbesondere der Vertreter der NRW-Landesregierung, Prof. Dr. Dirk Heckmann, hatte seinerzeit einen etwas fraglichen Auftritt hingelegt.
Nachtrag 21.20h: Link zur Pressemitteilung des BVerfG und zum Urteil.
Mittwoch, 27. Februar 2008
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