Donnerstag, 28. Februar 2008

Ähm, ja

Wenn sich ein diabeteskranker Beamter während eines dienstlichen Gesprächs den Blutzucker mißt, stellt das kein Dienstvergehen dar.

Gut zu wissen, dass das jetzt endlich mal gerichtlich geklärt ist.


Das führt mich direkt zu meinem Lieblings-Beamtenwitz:

"So nehmen Sie doch Vernunft an!"
"Bedaure, ich bin Beamter, ich darf nichts annehmen."

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