Donnerstag, 28. Februar 2008

Klarstellung

"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten."
Walter Ulbricht, 1961

"Wir wollten nie heimlich Computer durchsuchen."
Ingo Wolf, 2008


Ja, ein sehr populistischer und polemischer Vergleich. Allerdings frage ich mich schon, ob das jetzt eine unglaubliche Lüge oder einfache riesige Dummheit ist, was der nordrhein-westfälische Innenminister da von sich gibt.

Wir erinnern uns, in
§ 5 Abs. 2 Nr. 11 VSG NRW hieß es:
Die Verfassungsschutzbehörde darf nach Maßgabe des § 7 zur Informationsbeschaffung als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden:

11. heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel. ...
Nun hatten ein paar Menschen -unter anderem welche von einem gewissen Gericht in Karlsruhe- den Eindruck "der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme" sei eben diese Online-Durchsuchung.

Mensch, man hätte seinerzeit direkt auf Prof. Heckmann hören sollen der hat gleich gesagt, dass es gar nicht um die Online-Durchsuchung geht. Gut, dass "uns Ingo" das jetzt nochmal klargestellt hat.

Da hätte man sich das ganze Theater von wegen Verfassungsbeschwerde und so ja auch sparen können...

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