Donnerstag, 10. März 2011

Gas

Herr G hat ein Problem. Der lokale Gas- und Stromversorger mag ihn nicht mehr versorgen.

Deswegen verklagt der lokale Gas- und Stromversorger (LGV) Herrn G. darauf, dass er Strom und Gas abklemmen darf. Normalerweise sind die nicht so zimperlich und klemmen schon ab, wenn Sie kein Geld bekommen, aber dummerweise hat Herr G vor einiger Zeit mal eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass LGV ihn mit Gas und Strom versorgen muss.

Da die weiterhin gültig ist, kann LGV ihm nicht einfach den Saft abdrehen.

Nun ja, theoretisch zumindest. Denn jetzt klagt LGV nämlich darauf, ihm doch den Saft abdrehen zu können. Und die Begründung liest sich abenteuerlich: Offenbar hat Herr G. einfach seit der einstweiligen Verfügung sicherheitshalber überhaupt keine Strom- und Gasabschläge mehr gezahlt.

Herr G. reicht die Klageschrift in die Kanzlei herein, mit dem Hinweis, "man möge sich drum kümmern". Klar, das verstehe ich, Herr G. ist Frührentner, da ist die Zeit für 15 Minuten mit dem Anwalt knapp. So Dinge wie eine mögliche Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit muss man eh´ nicht besprechen.

Also flugs ein kurzer Schriftsatz an das Gericht, dass man Herrn G. vertritt und ein weiteres Schreiben an Herrn G., er möge bitte einen Termin vereinbaren, um die Sache zu besprechen.

Es geht die erste Woche ins Land, Herr G. meldet sich nicht. Die Frist, um inhaltlich auf die Klage zu erwidern, droht langsam aber sicher zu verstreichen, also ein weiteres Schreiben an Herrn G.

Herr G. meldet sich auch nicht auf das zweite Schreiben, eine Telefonnummer haben wir nicht von ihm.

Zwischenzeitlich beantrage ich bei Gericht eine Fristverlängerung, da "aufgrund einer Vielzahl von bearbeitender Mandate und temporär bestehender Arbeitsüberlastung derzeit noch keine Rücksprache mit dem Mandanten möglich war."


Ich diktiere ein drittes Schreiben an Herrn G.:

"Es ist dringend notwendig, auf die Klageschrift und die mit meinem Schreiben vom XX benannten Fragen zurückzukommen. Wir müssen entsprechend an das Gericht erwidern. Melden Sie sich bitte dringend oder Sie können bereits jetzt einen Campingkocher kaufen."


Daraus macht die RAFA:
"..oder sie werden den Rechtsstreit voraussichtlich verlieren und Gas und Strom werden abgesperrt."

Naja wegen meiner. Schauen wir mal, ob er sich meldet.

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