Donnerstag, 22. Oktober 2009

Enteignung

Nun, offen gesagt, etwas feierlicher hatte ich mir den Abschied von meinen Hypo Real Estate-Aktien schon vorgestellt. Nicht unbedingt mit berittenem Boten, aber ein hübscher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung hätte es schon sein dürfen. Nun hat der Bund die Enteignung geschickter Weise ja rein privatrechtlich durchgeführt und so staune ich etwas über die Post von der Bank die mich gestern erreichte. "Wertpapierabrechnung Verkauf" steht da drauf. Hööh, dacht ich noch, ich hab doch gar nichts verkauft, bis ich den kleinen verschämten Hinweis "Squeeze out" las und realisierte, dass es um meine Hypo Real Estate-Aktien geht.

Gut, besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Um das ganze abzuschließen:
  • Interessante juristische Betrachtungen dazu finden sich in der NJW 2009, 2484 (Böckenförde: "Die getarnte Enteignung", m. w. N.).
  • Wenn das nächste Mal eine Bank sich von ihrer Immobilientochter trennt, weil angeblich die Geschäfte zu schlecht laufen und die Aktien der Tochter dann hochschießen, sollte man sich beizeiten wieder von den Aktien trennen. Gesunder Menschenverstand hilft selbst bei Börsengeschäften.
  • Nomen es omen: Bei Hypo Real Estate hätten eigentlich schon frühzeitig die Alarmglocken klingeln können.

Danke für´s Zuhören. Ich beende dieses Kapitel hiermit offiziell.


Früher im Blog:

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