Montag, 5. Januar 2009

"Solange" als Alamo-Stellung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich die Ehre gegeben auf meine Verfassungsbeschwerde zu erwidern und dabei haben sie sich richtig Mühe gegeben, es sind nämlich ganze 110 Seiten zzgl. Anhang geworden.

Naja gut, die Verfassungsbeschwerde von ein paar zehntausend Menschen,
darunter halt auch ich.

Das macht die Argumentation der Bundesregierung aber nicht minder interessant. Deutlich abgekürzt sagt sie nämlich, die Vorratsdatenspeicherung ginge das Bundesverfassungsgericht nichts an.

Das erstaunt jetzt ein wenig, wird aber etwas klarer, wenn man sich mit der
"Solange"-Rechtsprechung des BVerfG, also quasi dem juristischen "Brathering",
auseinandersetzt.

Und jetzt wäre der Moment, wo dieses Blog eine seiner juristischen Sternstunden erleben könnte, indem ich ausführlich über die "Solange"-Rechtsprechung des BVerfG und die Argumentation der Bundesregierung reflektiere.

Praktisch kommt einem aber wie so oft das schnöde Leben dazwischen: Die Kanzlei, dessen Inhaber ich derzeit vertreten darf, wird von Mandanten quasi gestürmt. Dieses Schneewetter ist nicht nur hübsch anzusehen, es ist auch ein wahrer Segen für Werkstätten und Anwälte.

Um das ganze juristisch etwas abzurunden, gibt´s aber noch zwei Links:

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