Freitag, 10. Oktober 2008

Wechselschichtzulage im Rettungsdienst bei Bereitschaft

"Geld im Schlaf verdienen? Der Rettungsdienst machts möglich!"

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich klargestellt: Wen in einem Tarifvertrag eine Zulage für Wechselschichtarbeit vorgesehen ist, muss diese auch gezahlt werden, wenn die Wechselschicht zu einem Großteil aus Bereitschaftszeiten besteht.

Pressemitteilung des BAG

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