Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.
§ 2 Abs. 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage NRW
Feiertage sind:
…
2. der Karfreitag,
3. der Ostermontag, ...
§ 11 Gesetz über die Sonn- und Feiertage NRW
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
...
5. entgegen § 7 Abs. 1 am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlichen Tanz veranstaltet;
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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