Mittwoch, 5. März 2008

Fortbildung

In Nordrhein-Westfalen muss das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal jährlich 30 Stunden Fortbildung absolvieren (§ 5 Abs. 5 RettG NRW).

Die kann man, bei der "Rettungswache am Rande der Stadt" wo ich tätig bin, in Abend- oder Wochenend-Modulen absolvieren, man kann aber auch die angebotene Blockfortbildung von 5 Arbeitstagen besuchen.

Und -da es mit dem Hauptjob gut passte- habe ich kürzlich dann fünf vier Tage Block-Fortbildung besucht.

Zusammengefasst: Es hat Spass gemacht, ich habe sogar was gelernt und auch diverse externe Teilnehmer die ernsthaftes Geld für die Fortbildung gezahlt hatten, äußerten sich sehr zufrieden.

Aber zwischendurch war ich kurz davor, einem Kollegen auf´s Maul zu geben.

Dieser besagte Kollege, nennen wir ihn mal H., ist bei der Rettungswache am Rande der Stadt als Rettungsassistent im Anerkennungsjahr tätig. Das heißt, er hat den ersten Teil der zweijährigen Ausbildung zum Rettungsassistent, nämlich einen theoretischen Lehrgang, absolviert. Der zweite Teil ist dann ein sogenanntes praktisches Jahr. Und ebenjenes absolviert H. gerade.

Im Verlauf zeigte sich dann, dass H.´s meistgenutztes Wort während der Fortbildung "Pause!" war.

Man stelle sich folgende Situation vor: H. steht -als einziger, denn alle anderen sitzen noch- vor dem Dozenten und spricht "Pause!" mit der Eloquenz und Wiederholungsrate eines hyperaktiven Kindergartenkindes aus. Ich bewundere noch heute, dass der Dozent, der ja eigentlich noch kurz den weiteren Verlauf klären wollte, dabei ruhig geblieben ist.

Während der eifrig eingeforderten Pausen stand er dann rauchend in der Fahrzeughalle und regt sich darüber auf, wie wenig Geld er verdient. Und zwar in jeder Pause!

Grotesk wird es, wenn sich andere Teilnehmer während der Pause um den weiteren Fortgang der Veranstaltung bemühen, indem sie eine Schwester von Anne R. und Material herbeiholen und er lediglich rauchend und klagend zuschaut.

Ernsthaft, bei mir müsste der noch Geld mitbringen.

Während der Fortbildungen saß er in der hinterstes Ecke und spielte auf seinem PDA Mah-Jong. Andauernd! Naja, stimmt so nicht ganz, ca. 5-mal pro Tag schaffte er es unaufgefordert einen außerordentlich dummen Spruch der grob zum jeweiligen Thema passte, abzugeben.

Erstaunlicherweise ließ er sich von diesem dummen Gesamt-Verhalten noch nichtmal durch mehrere direkte und indirekte Hinweise diverser Kollegen abhalten.

Sehr geschickt auch, an dem Tag der Fortbildungswoche, an dem der Chef der Rettungswache am Rande der Stadt als Dozent tätig ist und der Ausbildungsleiter -also H.´s beide Vorgesetzte- in der ersten Reihe sitzt, zwei Stunden zu spät zu kommen.

Okay, kann passieren. Ein Wort des Bedauern kann man dann trotzdem dazu verlieren.

Also ehrlich, bei dem hat die Einstellungspolitik versagt.

Ich brauchte dann dringend etwas Abstand und habe die Option wahrgenommen, die ich mir bei der Universitätsklinik gesichert hatte und zwischendurch dort einen Tag im OP verbracht.

War sicherlich die wesentlich bessere Wahl, als noch einen Tag mit diesem Menschen erleben zu müssen.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Man muss Jahrespraktikanten nicht durchschleifen. Ist zwar ne ungewohnte Politik aber so ganz verblödete Honks ergeben am Ende auch schlechte Rettungsassistenten, die keiner haben will. Außer vielleicht Möbelmeyer oder Krankentransport-Schulze, der sich in die Rettung einklagt.

Sollte einer meiner Auszubildenden vor Ablauf der Probezeit jemals derlei Auftreten an den Tag legen, müsste er sich nicht mehr die Mühe machen anschließend zur Arbeit zu kommen.

Anonym hat gesagt…

@ joekanone

würde ich so, als zukünftiger Praktikant, sofort unterstützen. Wer so Beratungsresistent ist dem gehört mal kräftig vor den Bug geschossen. Und wenn er es dann noch immer nicht kapiert: Abschlussgespräch nicht bestanden. Suchen sie sich was neues. Wirft ja auch kein gutes Bild auf die Firma.

@ Kollege S
Kann mann seine Fortbildungstunden auch im OP machen? Geht das auch im AKJ?

Kollege S. hat gesagt…

@ joekanone

Sehe ich genauso. Das ein oder andere Exemplar hat uns auch schon vorzeitig verlassen. Bei H. hat man wohl leider den richtigen Zeitpunkt verpasst. Ich hoffe aber mal inständig, dass man den nicht zu übernehmen beabsichtigt...


@sascha der rettungsdackel

In NRW sind die weiteren Einzelheiten der RD-Fortbildung durch einen Erlass geregelt. Dort unter Punkt 6 und im übrigen auch in § 11 Abs. 2 RettG NRW
ist ausdrücklich festgelegt, dass die Krankenhäuser bei der Fortbildung mitwirken sollen.
Wegen der in dem Erlass empfohlenen Aufteilung ist die Fortbildung ausschliesslich im OP wohl nicht zulässig, aber gegen einen Teil dort spricht nichts.

Für das Anerkennungsjahr kann ich der RettAssAPrV nichts gegenteiliges entnehmen. Allerdings sieht § 7 Abs. 1 RettAssG vor, dass die praktische Ausbildung "einer von der zuständigen Behörde zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Einrichtung des Rettungsdienstes" (aka Lehr-Rettungswache) abzuleisten ist. Man könnte natürlich die Auffassung vertreten, dass die Fortbildung während der praktischen Ausbildung eben zur praktischen Ausbildung gehört und damit zwingend in der Lehr-Rettungswache abzuleisten ist.