Mittwoch, 12. September 2007

Konvertitenregister

Wolfgang Bosbach, MdB (CDU/CSU), hat eine neue brilliante Idee im Kampf gegen den Terrorismus: Die Einführung eines "Konvertenregisters", d.h. alle , die den Islam als neue Religion annehmen, sollen in einem Register geführt werden. Dies sei, so Bosbach, "kein Generalverdacht, sondern Gefahrenabwehr".

Als ich das heute morgen im Frühstücksfernsehen hörte, klopften ganz deutlich meine verfassungsrechtlichen Kenntnisse an. War da nicht was?


Artikel 140 Grundgesetz

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.


Artikel 136 Weimarer Reichsverfassung

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.


Hmm, also soweit mich meine bescheidenen juristischen Kenntnisse tragen, dürfte Bosbachs Idee verfassungsrechtlich nicht zulässig sein.

Nun ist Herr Bosbach aber, wie man der obigen Seite des Bundestages entnehmen kann, durchaus im Besitz zweier juristischer Staatsexamen und einer Anwaltszulassung. Dies wird ja im allgemeinen als Nachweis gewisser grundlegender Rechtskenntnisse verstanden.

Warum macht er also einen derartigen Vorschlag? Populismus? Ahnungslosigkeit? Oder mangelnden Verfassungstreue?

Für einen Volljuristen, stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Generalsekretär einer der größten deutschen Parteien alles keine schönen Gedanken...

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