Das Juristen pragmatischer veranlagt sind als ihnen (von Nicht-Juristen) oft nachgesagt wird, war mir schon länger klar. Was ich aber gestern am hiesigen Arbeitsgericht erlebt habe, hat mich dann aber doch deutlich erstaunt.
Ich sitze hinten im Saal, eigentlich nur um mir ein VU abzuholen. Das Gericht tagt noch in Kammerbesetzung und hängt ein wenig im Zeitplan, so ergibt es sich, das ich die vorausgehende Verhandlung verfolgen kann. Offensichtlich geht es um Lohnansprüche aus einem Arbeitsverhältnis, bei dem man, nennen wir es mal, auf Beteiligung der Sozialversicherung und der Finanzbehörden verzichtet hat.
Es ergibt sich, dass sich die Parteien vergleichen. Und sodann stellt einer der Anwälte eine mich etwas verblüffende Frage: "Wie nennen wir die Ansprüche denn, damit da die Sozialversicherung nicht noch ankommt?". Und sodann ringen die beiden Anwälte, der Richter und die beiden Beisitzer eifrig um kreative Bezeichnungen um dem Kläger sein Schwarzgeld auch weiter sozialversicherungsfrei zu halten. Ich glaub es nicht!
Am Ende einigte man sich dann auf "Rückzahlungsansprüche aus Reparatur einer Waschmaschine"! Ja, eine Waschmaschinen-Reparatur durch den Beklagten hat am Rande des Verfahrens tatsächlich eine Rolle gespielt.
Samstag, 8. September 2007
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