Freitag, 2. Mai 2008

Tödliche Kosmetik II

Knallhart recherchiert, wir bleiben am Ball:

Im Fall der tödlichen Kosmetikbehandlung aus dem Januar hat die Staatsanwaltschaft Paderborn jetzt Anklage erhoben und zwar wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstosses gegen das Heilpraktikergesetz.

Die Westdeutsche Zeitung und der WDR berichten.

Und ja, den im Januar-Artikel angekündigten Besinnungsaufsatz schreib ich auch noch, spätestens so Mitte August...

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

§ 5a HeilpraktikerG:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im
Umherziehen ausübt.


Nun frag ich mich doch, ob dieser Tatbestand nicht regelmäßig durch Notärzte verwirklicht wird... ;-)