Sonntag, 13. April 2008

Nachtschicht - Nachtrag

Trotz der klugen Erwägungen aus dem Vor-Post, war es dann auch wieder am soweit: Nachtdienst (!) an einem Wochenende (!!) am Monatsanfang (!!!).

Nach zwei Einsätzen vor zwölf hatten wir eine realistische Chance gegen 0.30 Uhr in´s Bett zu kommen. Gesagt, getan. Unglücklicherweise gab das Ding auf dem Nachttisch ca. 1 Stunde später wieder Lärm von sich.

Wir reisten also zu einer nahegelegenen S-Bahn-Station an, wo sich in der S-Bahn eine „hilflose Person“ befinden sollte.

Nun muss man wissen, dass „hilflose Personen“ am Wochenende nachts in der Regel deswegen hilflos sind, weil sie –wie im Vorpost schon ausgeführt- einfach erheblich betrunken sind. Oftmals ernüchtern diese dann, wenn man sich in irgendeiner Weise um sie kümmert, und oft genug sind sie dann in irgendeiner Weise undankbar.

Im Optimalfall geben sie verbal zu erkennen, dass sie keine Hilfe wünschen und bewegen sich hinreichend sicher fort. Im dümmsten Fall meinen sie tätlich werden zu müssen, was aber erfreulicherweise selten passiert und wenn, dann sind die Tätlichkeiten aufgrund der Alkoholisierung regelmäßig hinreichend unkoordiniert.

Im zweitdümmsten Fall -und der tritt vergleichsweise häufig auf- wird die hilfslose Person wach und beginnt auf verschiedenste Arten Körperflüssigkeiten von sich zu geben. Nicht schön.

Unsere Hoffnungen auf den Optimalfall waren diesmal aber vergebens. Als wir bei der S-Bahn ankamen saß im hinteren Teil der S-Bahn die knapp 18-jährige Chantalle-Jaqueline und hatte den Aufweckungsversuchen des S-Bahnführers (hmm, klingt politisch inkorrekt) und der vor uns eingetroffenen Polizeivollzugsbeamten hartnäckig widerstanden.

Naja, nicht komplett widerstanden, aber eine halbwegs gerichte Abwehrreaktion und ein Grunzen war das beste was Chantalle-Jaqueline zu bieten hatte. Wir mussten an dieser Stelle leider einsehen, dass Chantalle-Jaqueline wohl zu weit weg für das PG war, mit dem Abturfen wurde das also nichts.

Zur Überraschung aller war Chantalle-Jaqueline dann aber doch fähig, rechts und links bei den Herren in Khaki untergehakt 3 m bis zu unserer Trage zu laufen. Dort setzte sie ihr hartnäckiges Nickerchen aber auch sofort fort.

Da standen wir dann in unserem kurzem Hemd, nachts kurz vor zwei an einer S-Bahn-Station irgendwo da draußen. Die S-Bahn setzte ihren Weg fort, die Herren Polizeivollzugsbeamten grinsend ihre Streife.

Nun ist man da in einer gewissen Zwickmühle:

Einerseits kann man Chantalle-Jaqueline aufwecken, das dürfte nur eine Frage ausreichend hartnäckiger Bemühungen sein, und sie dann in einem halbwegs wachen Zustand in´s Krankenhaus transportieren. Bei der Variante kann es aber auch passieren, das Chantalle-Jaqueline eben wach wird und sich ebenso bewusst wird, dass sie leider zuviel Alkohol getrunken hat und nun Bewegungen und Neon-Licht im RTW gar nicht abkann. Die Folge ist dann regelmäßig, dass man später mit dem Kärcher durch´s Auto gehen müsste (vgl. oben „zweitdümmster Fall“). Also eine Situation, die man gerne vermeiden möchte, insbesondere mitten in der Nacht.

Daneben gibt es die Variante „großes Besteck“, d. h. man entscheidet sich, dass Chantalle-Jaqueline eben nicht nur einen Rausch etwas „vertieft ausschläft“ sondern dass sie aufgrund ihrer Alkohol-Intoxikation ernsthaft bewusstlos ist und bestellt entsprechend den Notarzt nach.

Als letzte Option kann man sich vergewissern, dass Chantalle-Jaqueline noch ihre Schutzreflexe hat sowie die Vitalwerte innerhalb akzeptabler Parameter sind, hoffen dass sie dabei gerade nicht aufwacht und gondelt dann in ein mehr oder minder-aufnahmewilliges Krankenhaus.

Wir entschieden uns für die letztgenannte Variante und führt so behutsam wie eben möglich, die nötigsten Untersuchungen durch, schließlich sollte Chantalle-Jaqueline schön weiter schlafen.

Dem folgt aber ein anderes Problem auf dem Fuße: Braucht man für Chantal-Jaqueline ein Platz auf der Intensivstation, oder nicht?

Im Zweifelsfall macht man es eh´ falsch: Fährt man ein Krankenhaus ohne Intensivplatz an, kann man fast sicher sein, dass der aufnehmende Akademiker meint, dass der Patient intensivpflichtig ist und man kann ein anderes Krankenhaus aufsuchen.

Fährt man eine Intensivstation an, blockiert man oft genug eines der letzten Betten und die Begeisterung des Personals im Krankenhaus ist ob „solcher“ Patienten auch schier ungebremst.

Also fährt man sicherheitshalber ein Intensivbett an, und das gab´s leider nur am anderen Ende des Rettungsdienst-Bereiches. Grosses Tennis! Also auf zur Weltreise um mittlerweile kurz nach zwei in der Nacht, wo wir die „junge Erwachsene“ auch bei schier begeistertem Klinikpersonal abgeben konnten.

Eine gute Stunde später bimmelte es in besagter Nachtschicht übrigens wieder. Zur Abwechselung ging zu einer hilflosen Person, diesmal klappte aber das Abturfen an die Fraktion grün-silber…

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

wann dürfen diese Leute die verursachten Einsätze und Krankenhausaufenthalte endlich selber bezahlen?