In Kollege kommt gleich berichtete ich darüber, dass man sich innerhalb des Bundesverfassungsgerichtes uneinig war, wer die Verfassungsbeschwerden in Sachen Vorratsdatenspeicherung bearbeiten darf.
Diese Uneinigkeit hat nun ein Ende gefunden:
Beide infrage kommenden Abteilungen ("Senate") werden je einen Teil der erhobenen Verfassungsbeschwerden bearbeiten. Während sich der erste Senat mit den "normalen" Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung befasst, übernimmt der zweite Senat die Verfassungsbeschwerden die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung wenden (Pressemitteilung).
Vermutlich werden wir also schon in relativ kurzer Zeit eine Entscheidung über die beantragten vorläufigen Anordnungen vernehmen können, wodurch sich zumindest eine Tendenz für das gesamte Verfahren erkennen lassen wird.
Ergänzend:
Telemedicus mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier zur Online-Durchsuchung.
Frau Zypries entdeckt in der FAZ ihr Herz für den Bürger und den Datenschutz; ein Schelm wer einen Zusammenhang mit dem Scheitern des Herrn Koch in Hessen vermutet...
Donnerstag, 31. Januar 2008
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