Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aus gegebenem Anlass weise ich auf folgendes hin:
1.
In Katalogen und Angeboten verschiedener Lieferanten wird der Ausdruck "Verpackungseinheit" (VE) genutzt. Bitte beachten Sie bei etwaigen Bestellungen unbedingt, dass dieser Begriff nicht handelseinheitlich gebraucht wird.
So kann eine Verpackungseinheit (VE) Toilettenpapier sowohl aus einer Packung zu 8 Rollen, als auch aus 8 Packungen zu je 8 Rollen bestehen.
Ich bitte dringend, dies bei künftigen Bestellungen zu beachten.
2.
Es liegt eine Budget-Überschreitung im Konto 3372 "Verbrauchsmaterial Sanitär" vor. Weitere
Belastungen dieses Kontos bedürfen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
Mit freundlichen Grüßen
[Kritzel]
Geschäftsführer
Was soll´s. Steht der RTW halt das nächste halbe Jahr draußen. Falls eine Noro-Epidemie ausbricht, wir sind gewappnet.
Donnerstag, 18. März 2010
Hinweis der Geschäftsführung
Sonntag, 14. März 2010
Broelsch verurteilt
Christoph Broelsch, weiland Chefarzt an der Universitätsklinik Essen, ist wegen Bestechlichkeit, Nötigung, Betrug und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Der Westen und WDR berichten.
Vorher hier: Artikel ohne Überschrift aber m. w. N.
Ich ahne allerdings, dass wir in dieser Sache noch etwas aus Karlsruhe hören.
Der Westen und WDR berichten.
Vorher hier: Artikel ohne Überschrift aber m. w. N.
Ich ahne allerdings, dass wir in dieser Sache noch etwas aus Karlsruhe hören.
Donnerstag, 11. März 2010
Frohes Neues Jahr
Es ist Montag, der 4. Januar 2010. Ein gewisser Volljurist hat ob des Urlaubs des Kanzleiinhabers einmal mehr die Statthalterposition über die Kanzlei am Rande der Stadt eingenommen.
Der Bürostuhl ist eingerichtet und ich erfreue mich gerade der exzellent funktionierenden Thunderbird Portable-Version die ich nutze, seit mein Rechner leider die Grätsche gemacht hat.
Gerade als ich erwäge, mich meiner Arbeit zu widmen, betritt die RAFA das Büro und teilt mit, Frau N. und Herr M. seien da. Frau N. und Herr M haben wir beide je einzeln mehr oder minder glücklich geschieden und nun haben sie ihr Glück zusammengefunden. Die RAFA fügt hinzu, es ginge um eine dringende Führerscheinangelegenheit.
Kurz darauf sitzen die Beiden vor mir. Frau N teilt mit, sie habe am Wochenende großen Blödsinn gemacht. Ich schalte auf meinen seriös-verständnisvollen Gesichtsausdruck und überlege, ob sie betrunken gefahren ist, oder ob sie Herrn M. geschlagen hat, denn dieser sieht im Gesicht etwas ramponiert aus.
Zusammengefasst berichten sie dann aber folgendes:
Herr M. kommt am Neujahrsabend angetrunken nach Hause. Sein Neujahrsumtrunk ist offenbar etwas ausgeartet, worüber Frau N. schon mal not amused ist. Bei der momentanen Witterung rutscht er unglücklicherweise ein paar Meter vor der Haustür aus und, teils durch das Eis, teils durch den Alkohol, legt er eine saubere Gesichtsbremsung hin. Die Tatsache dass er jetzt auch noch ein blutverschmiertes Gesicht hat, war wenig geeignet, Frau N´s schlechte Laune zu bessern.
So steht dann Herr M. vor Frau N., entschieden zu spät, betrunken und blutend. Frau N. zeigt angesichts dessen einen gewissen Gesprächsbedarf, man könnte auch sagen, sie liest ihm ordentlich die Leviten.
Die beiden geraten in Streit, Herrn M wird es zu blöd und in einer Kurzschlußreaktion nimmt er sich den Autoschlüssel, geht aus der Wohnung und setzt sich in´s Auto. Zwischenzeitlich hatte Herr M auch die blutverschmierte Jacke abgelegt und so wurde es ihm doch etwas kühl. Er startete den Motor, liess das Auto aber stehen wo es war.
Frau N., immer noch sehr verärgert über Herrn M., sah nun eine gute Gelegenheit "ihm mal so richtig einen auszuwischen", rief die Polizei an und teilte mit, er würde nun betrunken mit dem Auto fahren.
Ja, das hat sie tatsächlich so gemacht.
Herr M war das im Auto mit laufendem Motor recht schnell zu blöd, zumal es auch so schnell nicht warm wurde. Also ging er wieder in die Wohnung.
Kurz darauf trifft -wenig überraschend- die Polizei ein und findet das mutmaßliche Tatfahrzeug mit warmer Motorhaube vor.
Frau N ist nach wie vor über Herrn M. recht ungehalten und erzählt den Polizisten nun allen Ernstes und vollkommen wahrheitswidrig, Herr M. wäre gerade Auto gefahren. Die Polizisten sehen nun einen offensichtlich betrunkenen, blutenden Herrn M. vor sich und ein warmes Auto vor der Tür.
Es ist wenig überraschend, dass Herrn M.´s Beteuerungen, er habe sich im Auto "nur ein wenig aufwärmen wollen" und sei nicht gefahren, so gar nicht glaubhaft wirken.
Herr M. gewinnt also eine Freifahrt im Streifenwagen und eine Blutprobe, verliert aber im Gegenzug seinen Führerschein. Kein guter Tausch.
Während die Frau N. und Herr M. all das erzählen, muss ich mich mehrmals ernsthaft beherrschen, meinen seriös-verständnisvollen Gesichtsausdruck beizubehalten.
Immerhin hat Frau N. am Folgetag bereits eingesehen, dass ihre Gesamtreaktion vielleicht doch etwas überzogen war.
Nachdem sie offenbar am Wochenende mehrfach die hiesige Polizeiwache angerufen hat, war sie schon am frühen Morgen beim zuständigen Verkehrskommissariat. Nicht ganz unstolz erzählt sie, dass sie dort schon ausgesagt hat, das ihre Aussage falsch war "und ich das mit voller Absicht gemacht habe, um ihm so richtig eine reinzuwürgen".
Schön, dass sie ihre Wahrheitsliebe wiedergefunden hat. Das mit dem "richtig reinwürgen" hätte ich vielleicht anders formuliert. §§ 46 II, 145d, 164 StGB.
Aber -wie der geneigte Leser und die geschätzte Leserin vielleicht schon ahnen- Frau N. ist kognitiv nicht unbedingt überdurchschnittlich veranlagt.
Ihre Aussage hat sie eh´ schon gemacht, es reicht ja, wenn man den Anwalt später fragt. Also insgesamt derzeit kein Grund, Frau N. zu weiteren Gedanken zu veranlassen. Zielrichtung des Mandates soll nämlich die Wiedererlangung des Führerscheins sein. Prima das erspart mir auch Gedanken um potentielle standesrechtliche Probleme (§ 43a IV BRAO).
Für Herrn M stellt sich nun die Aufgabe seinen Führerschein wiederzubekommen. Juristisch konnte ich ihm durchaus Hoffnung machen. Allerdings war die Aussage der Frau N. gerade mal etwa zwei Stunden her, was für Behörden eher Windhauch ist.
Die Krönung findet das Ganze dann im folgenden Dialog zwischen den Beiden vor mir.
Herr M: "Wie komme ich denn nachher zur Arbeit?"
ich: "Nun dann müßten Sie wohl mal mit dem Bus fahren."
Herr M: "Nee, das ist Etwasweiterweg. Das kann mit dem Bus vergessen."
[zu Frau N. gewandt] "Kannst Du mich da nicht hinfahren?"
Frau N: "Hast Du schonmal rausgeguckt? Da liegt Schnee! Da fahre ich doch nicht Auto!"
Frau N., immer noch sehr verärgert über Herrn M., sah nun eine gute Gelegenheit "ihm mal so richtig einen auszuwischen", rief die Polizei an und teilte mit, er würde nun betrunken mit dem Auto fahren.
Ja, das hat sie tatsächlich so gemacht.
Herr M war das im Auto mit laufendem Motor recht schnell zu blöd, zumal es auch so schnell nicht warm wurde. Also ging er wieder in die Wohnung.
Kurz darauf trifft -wenig überraschend- die Polizei ein und findet das mutmaßliche Tatfahrzeug mit warmer Motorhaube vor.
Frau N ist nach wie vor über Herrn M. recht ungehalten und erzählt den Polizisten nun allen Ernstes und vollkommen wahrheitswidrig, Herr M. wäre gerade Auto gefahren. Die Polizisten sehen nun einen offensichtlich betrunkenen, blutenden Herrn M. vor sich und ein warmes Auto vor der Tür.
Es ist wenig überraschend, dass Herrn M.´s Beteuerungen, er habe sich im Auto "nur ein wenig aufwärmen wollen" und sei nicht gefahren, so gar nicht glaubhaft wirken.
Herr M. gewinnt also eine Freifahrt im Streifenwagen und eine Blutprobe, verliert aber im Gegenzug seinen Führerschein. Kein guter Tausch.
Während die Frau N. und Herr M. all das erzählen, muss ich mich mehrmals ernsthaft beherrschen, meinen seriös-verständnisvollen Gesichtsausdruck beizubehalten.
Immerhin hat Frau N. am Folgetag bereits eingesehen, dass ihre Gesamtreaktion vielleicht doch etwas überzogen war.
Nachdem sie offenbar am Wochenende mehrfach die hiesige Polizeiwache angerufen hat, war sie schon am frühen Morgen beim zuständigen Verkehrskommissariat. Nicht ganz unstolz erzählt sie, dass sie dort schon ausgesagt hat, das ihre Aussage falsch war "und ich das mit voller Absicht gemacht habe, um ihm so richtig eine reinzuwürgen".
Schön, dass sie ihre Wahrheitsliebe wiedergefunden hat. Das mit dem "richtig reinwürgen" hätte ich vielleicht anders formuliert. §§ 46 II, 145d, 164 StGB.
Aber -wie der geneigte Leser und die geschätzte Leserin vielleicht schon ahnen- Frau N. ist kognitiv nicht unbedingt überdurchschnittlich veranlagt.
Ihre Aussage hat sie eh´ schon gemacht, es reicht ja, wenn man den Anwalt später fragt. Also insgesamt derzeit kein Grund, Frau N. zu weiteren Gedanken zu veranlassen. Zielrichtung des Mandates soll nämlich die Wiedererlangung des Führerscheins sein. Prima das erspart mir auch Gedanken um potentielle standesrechtliche Probleme (§ 43a IV BRAO).
Für Herrn M stellt sich nun die Aufgabe seinen Führerschein wiederzubekommen. Juristisch konnte ich ihm durchaus Hoffnung machen. Allerdings war die Aussage der Frau N. gerade mal etwa zwei Stunden her, was für Behörden eher Windhauch ist.
Die Krönung findet das Ganze dann im folgenden Dialog zwischen den Beiden vor mir.
Herr M: "Wie komme ich denn nachher zur Arbeit?"
ich: "Nun dann müßten Sie wohl mal mit dem Bus fahren."
Herr M: "Nee, das ist Etwasweiterweg. Das kann mit dem Bus vergessen."
[zu Frau N. gewandt] "Kannst Du mich da nicht hinfahren?"
Frau N: "Hast Du schonmal rausgeguckt? Da liegt Schnee! Da fahre ich doch nicht Auto!"
Montag, 8. März 2010
Flieg, Hubi, flieg oder: Mörderischer Wettbewerb III
Ich hatte hier bereits
über Störungen im Funk bei Einsätzen eines luxemburgerischen Rettungshubschrauber in Deutschland berichtet. Der Leiter einer Rettungswache war seinerzeit deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Damals haben beide Seiten gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Wie der Trierer Volksfreund berichtet, ging es jetzt weiter.
Mörderischer Wettbewerb
Mörderischer Wettbewerb II
über Störungen im Funk bei Einsätzen eines luxemburgerischen Rettungshubschrauber in Deutschland berichtet. Der Leiter einer Rettungswache war seinerzeit deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Damals haben beide Seiten gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Wie der Trierer Volksfreund berichtet, ging es jetzt weiter.
Funk-Affäre erneut vor dem Kadi
Rettungsfunk-Prozess: Die goldene Brücke ist weg
Sonntag, 7. März 2010
Broelsch: Artikel in der Welt
Die Welt hat heute einen sowohl ausführlichen, als auch ausgewogenen Artikel zur Causa Broelsch veröffentlicht. Selbiger ist sogar online abrufbar.
Demnach soll am nächsten Freitag die Urteilsverkündung sein.
Früher hier: Blogbeitrag ohne Namen (wieso eigentlich?)
Demnach soll am nächsten Freitag die Urteilsverkündung sein.
Früher hier: Blogbeitrag ohne Namen (wieso eigentlich?)
Freitag, 5. März 2010
Digitalfunk: Geht es doch weiter?
Wie das Vergabe-Blog meldet, soll der Haushalts-Ausschuss des Bundestages nun doch am 3. März 2010 die entsprechende Mittel für den Digitalfunk freigegeben haben.
Andere Quellen oder weitere Informationen kann ich dazuz so adhoc aber nicht finden.
Es bleibt spannend.
Andere Quellen oder weitere Informationen kann ich dazuz so adhoc aber nicht finden.
Es bleibt spannend.
Dienstag, 2. März 2010
Zulässig und begründet...
... war meine Verfasungsbeschwerde.
Sehr schön.
Die Pressemitteilung des BVerfG ist hier, und hier findet sich das Urteil im Volltext.
Juraexamen.info bietet eine hübsche Aufbereitung, nicht nur für Examenszwecke.
Sehr schön.
Die Pressemitteilung des BVerfG ist hier, und hier findet sich das Urteil im Volltext.
Juraexamen.info bietet eine hübsche Aufbereitung, nicht nur für Examenszwecke.
Samstag, 27. Februar 2010
Digitalfunk: Einführung verzögert sich erneut
Über die vielleicht, bestimmt, jedenfalls aber später stattfindende Einführung des Digitalfunks für die BOS hatte ich bereits hier, hier und hier geschrieben.
Die Pressemitteilung aus 2007, dass "der Aufbau des Digitalfunks BOS bis Ende 2010 nahezu abgeschlossen ist" ist ja nun ganz offensichtlich nicht Realität geworden.
Wie mehrere Medien, u. a. Welt Online jetzt berichten, soll sich die Einführung erneut um mindestens 3 Jahre verzögern. Die Gründe dafür sind mir nicht ganz klar, der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Mittel wegen "ungeklärter Fragen" geklärt.
Persönlich kann es mir ja fast egal sein. Ich darf in einem Gebiet arbeiten, dass auch mit Analogfunk ausreichend versorgt ist. Ein paar Features wie GPS-gestützte Disposition und Datenübertragung wären allerdings schon nett.
Aber z. B. das Institut der Feuerwehr NRW (quasi die "Landesfeuerwehrschule") richtet im Moment einen großen Teil seiner Fortbildungskapazität auf Multiplikatoren-Lehrgänge für den Digitalfunk aus. Auch Hilfsorganisationen lassen ihre Mitarbeiter dort fleissig teilnehmen und schulen wiederum ihre Teilnehmer auf Standort-Ebene. Teilweise hat man dort auch schon, mindestens zu Ausbildungszwecken, gegen teures Geld entsprechende Geräte beschafft. Die Einführung des Digitalfunks stand ja quasi vor der Tür.
Und jetzt?
Armseelig.
Die Pressemitteilung aus 2007, dass "der Aufbau des Digitalfunks BOS bis Ende 2010 nahezu abgeschlossen ist" ist ja nun ganz offensichtlich nicht Realität geworden.
Wie mehrere Medien, u. a. Welt Online jetzt berichten, soll sich die Einführung erneut um mindestens 3 Jahre verzögern. Die Gründe dafür sind mir nicht ganz klar, der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Mittel wegen "ungeklärter Fragen" geklärt.
Persönlich kann es mir ja fast egal sein. Ich darf in einem Gebiet arbeiten, dass auch mit Analogfunk ausreichend versorgt ist. Ein paar Features wie GPS-gestützte Disposition und Datenübertragung wären allerdings schon nett.
Aber z. B. das Institut der Feuerwehr NRW (quasi die "Landesfeuerwehrschule") richtet im Moment einen großen Teil seiner Fortbildungskapazität auf Multiplikatoren-Lehrgänge für den Digitalfunk aus. Auch Hilfsorganisationen lassen ihre Mitarbeiter dort fleissig teilnehmen und schulen wiederum ihre Teilnehmer auf Standort-Ebene. Teilweise hat man dort auch schon, mindestens zu Ausbildungszwecken, gegen teures Geld entsprechende Geräte beschafft. Die Einführung des Digitalfunks stand ja quasi vor der Tür.
Und jetzt?
"Öhm, Jungs, Mädels, merkt Euch das mal schön. Wenn es gut läuft, könnt Ihr schon in drei Jahren mit den Funkgeräten funken. Naja, mit den Geräten nicht mehr, bis dahin gibt es modernere Geräte. Aber schön das ihr da wart."
Armseelig.
Dienstag, 23. Februar 2010
Berufsaussichten
Lektion 1:
Wenn man schon als Betrüger verurteilt ist, dann lässt man sich als Rettungssanitäter anstellen. Allerdings mit einem gefälschten Zeugnis. Ist aber nicht schlimm, wenn das auffällt, denn schließlich kann man dannimmer noch eine Umschulung als Betreuer für Demenzkranke machen. Der Westfälische Anzeiger berichtet.
Lektion 2:
"Fachkraft in der häuslichen Pflege" kann man mit "17 Studienhefte und ein Studienhandbuch" im Fernlehrgang werden. Gut, es sind immerhin zwei Präsenzphasen von insgesamt 11 Tagen vorgesehen. Dafür erlangt man dann aber auch "Fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Pflege" und den "Schwesternhelferinnen- bzw. Pflegediensthelferausweis des MHD". Ja, genau, der Malteser. Interesse? Weden sie sich vertrauensvoll an die Hamburger Akademie für Fernstudien.
Mal im Ernst: Wie eine gewisse Pflegewissenschaftlerin schon vor geraumer Zeit etwas drastisch formulierte: "Eliten brauchen Heloten".
Soll heißen, auch im pflegerischen oder sozialen Bereich wird es mit Kräften mit einer echten drei-jährigen Berufsausbildung oder einem Studium nicht funktionieren. Auch dort benötigt man Hilfskräfte, gerade angesichts voranschreitender Ökonomisierung. Die Tendenz, auch jeden letzten Depp (Entschuldigung) in diesen Bereich "zu verfrachten" ist aber auf Dauer sicher nicht glücklich.
Und um den bildungs- und berufspolitischen Anspruch hier etwas hochzuhalten:
Wenn man schon als Betrüger verurteilt ist, dann lässt man sich als Rettungssanitäter anstellen. Allerdings mit einem gefälschten Zeugnis. Ist aber nicht schlimm, wenn das auffällt, denn schließlich kann man dannimmer noch eine Umschulung als Betreuer für Demenzkranke machen. Der Westfälische Anzeiger berichtet.
Lektion 2:
"Fachkraft in der häuslichen Pflege" kann man mit "17 Studienhefte und ein Studienhandbuch" im Fernlehrgang werden. Gut, es sind immerhin zwei Präsenzphasen von insgesamt 11 Tagen vorgesehen. Dafür erlangt man dann aber auch "Fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Pflege" und den "Schwesternhelferinnen- bzw. Pflegediensthelferausweis des MHD". Ja, genau, der Malteser. Interesse? Weden sie sich vertrauensvoll an die Hamburger Akademie für Fernstudien.
Mal im Ernst: Wie eine gewisse Pflegewissenschaftlerin schon vor geraumer Zeit etwas drastisch formulierte: "Eliten brauchen Heloten".
Soll heißen, auch im pflegerischen oder sozialen Bereich wird es mit Kräften mit einer echten drei-jährigen Berufsausbildung oder einem Studium nicht funktionieren. Auch dort benötigt man Hilfskräfte, gerade angesichts voranschreitender Ökonomisierung. Die Tendenz, auch jeden letzten Depp (Entschuldigung) in diesen Bereich "zu verfrachten" ist aber auf Dauer sicher nicht glücklich.
Und um den bildungs- und berufspolitischen Anspruch hier etwas hochzuhalten:
- Pflegeausbildung - quo vadis; hier ab S. 23
Mittwoch, 10. Februar 2010
Subversive Activities Registration Act
Es gibt ja nun die ein oder andere Geschichte über "verrückte" amerikanische Gesetze bzw. Urteile. Viele davon halten einer Überprüfung nicht stand, es sind schlichtweg Fakes.
Was jetzt kommt ist allerdings -so fürchte ich- die Wahrheit.
Wohl im Rahmen des allgemeinen Terrorismus-Hypes hat der US-Bundesstaat South Carolina ein Gesetz namens "Subversive Activities Registration Act" erlassen.
Zusammengefasst: Jeder einzelne bzw. jede Organisation die beabsichtigt, die US-Regierung oder die Regierung des Staates South Carolina gewaltsam zu stürzen, muss sich zuvor registrieren lassen.
Dafür gibt es ein hübsches Formular: Bitte zweifach ausfüllen und eine Kopie der Satzung bzw. Protokolle der Sitzungen des letzten Jahres der subversiven Organisation beifügen.
Ausserdem wird eine Verwaltungsgebühr von 5 US-Dollar erhoben. Das scheint mir allerdings ein echter Schnäppchen-Preis zu sein.
Die Wertung mag die geneigte Leserin/der geneigte Leser selbst vornehmen.
Was jetzt kommt ist allerdings -so fürchte ich- die Wahrheit.
Wohl im Rahmen des allgemeinen Terrorismus-Hypes hat der US-Bundesstaat South Carolina ein Gesetz namens "Subversive Activities Registration Act" erlassen.
Zusammengefasst: Jeder einzelne bzw. jede Organisation die beabsichtigt, die US-Regierung oder die Regierung des Staates South Carolina gewaltsam zu stürzen, muss sich zuvor registrieren lassen.
Dafür gibt es ein hübsches Formular: Bitte zweifach ausfüllen und eine Kopie der Satzung bzw. Protokolle der Sitzungen des letzten Jahres der subversiven Organisation beifügen.
Ausserdem wird eine Verwaltungsgebühr von 5 US-Dollar erhoben. Das scheint mir allerdings ein echter Schnäppchen-Preis zu sein.
Die Wertung mag die geneigte Leserin/der geneigte Leser selbst vornehmen.
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