So, im Moment ist mal wieder "Warten auf Godot", ich rette recht viel und es ergibt sich dabei der ein oder andere "Knaller", im wahrsten Sinne des Wortes. Indes wird die Veröffentlichung ein wenig warten müssen, bis ich Zeit finde, das ausreichend verfremdet niederzuschreiben, "to protect the innocent" und so.
Im Moment bin ich etwas aktiver bei Ebay, da ich ein wenig "altes Gerümpel" loszuwerden habe. Höchst erstaunlich ist dabei, das etwas was sonst in zwei, drei Wochen auf dem Müll gelandet wäre, sich zu einer meiner bisher erfolgreichsten Ebay-Auktionen gemausert hat.
Irgendwie ist das Marktverhalten bei Ebay für mich sehr schwer zu durchschauen. Teilweise versanden Auktionen die ich für "Knaller" halte bei 1 Euro und dann verkauft man Schund, den man schon wegschmeissen wollte, für 100 Euro.
Eine andere Auktion musste ich vorzeitig abbrechen, da ich das Objekt der Begierde, äh, im Rahmen eines privaten Sofortkauf für meiner Meinung nach brillante 50,- Euro verkauft hatte. Als ich wieder in die Auktion schaute, mußte ich feststellen, daß diese etwa bei 130,- Euro stand. Diverse Tage vor Auktionsende, hrrmmpf! Pacta sund servanda.
Nun hatte ich dunkel in Erinnerung, dass beim vorzeitigen Abbruch einer Ebay-Auktion ein Kaufvertrag mit dem du dem Zeit Höchstbietenden zustande kommt. Also mal flux etwas recherchiert, und -unabhängig vom Inhalt- ein ganz unterhaltsames Ergebnis:
Hier fragt ein Verkäufer einen Anwalt, ob er bei vorzeitigem Abbruch seiner Ebay-Auktion unter Umstände zu Schadensersatz verpflichtet ist.
Und 1 1/2 Jahre später, kann man hier lesen, daß der Verkäufer tatsächlich verurteilt wurde.
Zum krönenden Abschluß:
Sonntag, 6. Juli 2008
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