Panorama (ARD) berichtet über voreilig erlassene Durchsuchungsbeschlüsse.
In Baden-Württemberg soll demnach ein Richter 36 Minuten Zeit haben, um einen Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses zu prüfen, in Bayern dagegen 2 Minuten.
Grundproblem sei, das die Justiz überlastet ist und daher eine gründliche Prüfung nicht möglich sei.
Nun, ich denke in 36 Minuten sollte eine ausreichend gründliche Prüfung bei einem "normalen" Ermittlungsverfahren möglich sein. Andererseits sollte man als Richter ausreichend Rückgrat haben, das Problem ggf. "hocheskalieren" zu lassen, statt unausgegoren Grundrechtseingriffe anzuordnen.
"Manchmal muss ein Schiff erst auf die Klippen laufen, damit es in die Werft kommt."
Soll heißen: Wenn in einem System grundlegende Mängel vorhanden sind, bedürfen diese Mängel einer grundlegenden Lösung. Anders wird man so eine Situation weder durch Über-Engagement einzelner, noch durch Kurpfuscherei wirklich beheben können.
So jetzt konnte ich auch noch ein wenig Lebensweisheit verteilen.
Einen der Interviewten aus dem Panorama-Beitrag kenne ich sogar und der Interview-Raum kam mir auch sehr bekannt vor.
(via Lawblog)