Es ist Montag, der 4. Januar 2010. Ein gewisser Volljurist hat ob des Urlaubs des Kanzleiinhabers einmal mehr die Statthalterposition über die Kanzlei am Rande der Stadt eingenommen.
Der Bürostuhl ist eingerichtet und ich erfreue mich gerade der exzellent funktionierenden Thunderbird Portable-Version die ich nutze, seit mein Rechner leider die Grätsche gemacht hat.
Gerade als ich erwäge, mich meiner Arbeit zu widmen, betritt die RAFA das Büro und teilt mit, Frau N. und Herr M. seien da. Frau N. und Herr M haben wir beide je einzeln mehr oder minder glücklich geschieden und nun haben sie ihr Glück zusammengefunden. Die RAFA fügt hinzu, es ginge um eine dringende Führerscheinangelegenheit.
Kurz darauf sitzen die Beiden vor mir. Frau N teilt mit, sie habe am Wochenende großen Blödsinn gemacht. Ich schalte auf meinen seriös-verständnisvollen Gesichtsausdruck und überlege, ob sie betrunken gefahren ist, oder ob sie Herrn M. geschlagen hat, denn dieser sieht im Gesicht etwas ramponiert aus.
Zusammengefasst berichten sie dann aber folgendes:
Herr M. kommt am Neujahrsabend angetrunken nach Hause. Sein Neujahrsumtrunk ist offenbar etwas ausgeartet, worüber Frau N. schon mal not amused ist. Bei der momentanen Witterung rutscht er unglücklicherweise ein paar Meter vor der Haustür aus und, teils durch das Eis, teils durch den Alkohol, legt er eine saubere Gesichtsbremsung hin. Die Tatsache dass er jetzt auch noch ein blutverschmiertes Gesicht hat, war wenig geeignet, Frau N´s schlechte Laune zu bessern.
So steht dann Herr M. vor Frau N., entschieden zu spät, betrunken und blutend. Frau N. zeigt angesichts dessen einen gewissen Gesprächsbedarf, man könnte auch sagen, sie liest ihm ordentlich die Leviten.
Die beiden geraten in Streit, Herrn M wird es zu blöd und in einer Kurzschlußreaktion nimmt er sich den Autoschlüssel, geht aus der Wohnung und setzt sich in´s Auto. Zwischenzeitlich hatte Herr M auch die blutverschmierte Jacke abgelegt und so wurde es ihm doch etwas kühl. Er startete den Motor, liess das Auto aber stehen wo es war.
Frau N., immer noch sehr verärgert über Herrn M., sah nun eine gute Gelegenheit "ihm mal so richtig einen auszuwischen", rief die Polizei an und teilte mit, er würde nun betrunken mit dem Auto fahren.
Ja, das hat sie tatsächlich so gemacht.
Herr M war das im Auto mit laufendem Motor recht schnell zu blöd, zumal es auch so schnell nicht warm wurde. Also ging er wieder in die Wohnung.
Kurz darauf trifft -wenig überraschend- die Polizei ein und findet das mutmaßliche Tatfahrzeug mit warmer Motorhaube vor.
Frau N ist nach wie vor über Herrn M. recht ungehalten und erzählt den Polizisten nun allen Ernstes und vollkommen wahrheitswidrig, Herr M. wäre gerade Auto gefahren. Die Polizisten sehen nun einen offensichtlich betrunkenen, blutenden Herrn M. vor sich und ein warmes Auto vor der Tür.
Es ist wenig überraschend, dass Herrn M.´s Beteuerungen, er habe sich im Auto "nur ein wenig aufwärmen wollen" und sei nicht gefahren, so gar nicht glaubhaft wirken.
Herr M. gewinnt also eine Freifahrt im Streifenwagen und eine Blutprobe, verliert aber im Gegenzug seinen Führerschein. Kein guter Tausch.
Während die Frau N. und Herr M. all das erzählen, muss ich mich mehrmals ernsthaft beherrschen, meinen seriös-verständnisvollen Gesichtsausdruck beizubehalten.
Immerhin hat Frau N. am Folgetag bereits eingesehen, dass ihre Gesamtreaktion vielleicht doch etwas überzogen war.
Nachdem sie offenbar am Wochenende mehrfach die hiesige Polizeiwache angerufen hat, war sie schon am frühen Morgen beim zuständigen Verkehrskommissariat. Nicht ganz unstolz erzählt sie, dass sie dort schon ausgesagt hat, das ihre Aussage falsch war "und ich das mit voller Absicht gemacht habe, um ihm so richtig eine reinzuwürgen".
Schön, dass sie ihre Wahrheitsliebe wiedergefunden hat. Das mit dem "richtig reinwürgen" hätte ich vielleicht anders formuliert. §§ 46 II, 145d, 164 StGB.
Aber -wie der geneigte Leser und die geschätzte Leserin vielleicht schon ahnen- Frau N. ist kognitiv nicht unbedingt überdurchschnittlich veranlagt.
Ihre Aussage hat sie eh´ schon gemacht, es reicht ja, wenn man den Anwalt später fragt. Also insgesamt derzeit kein Grund, Frau N. zu weiteren Gedanken zu veranlassen. Zielrichtung des Mandates soll nämlich die Wiedererlangung des Führerscheins sein. Prima das erspart mir auch Gedanken um potentielle standesrechtliche Probleme (§ 43a IV BRAO).
Für Herrn M stellt sich nun die Aufgabe seinen Führerschein wiederzubekommen. Juristisch konnte ich ihm durchaus Hoffnung machen. Allerdings war die Aussage der Frau N. gerade mal etwa zwei Stunden her, was für Behörden eher Windhauch ist.
Die Krönung findet das Ganze dann im folgenden Dialog zwischen den Beiden vor mir.
Herr M: "Wie komme ich denn nachher zur Arbeit?"
ich: "Nun dann müßten Sie wohl mal mit dem Bus fahren."
Herr M: "Nee, das ist Etwasweiterweg. Das kann mit dem Bus vergessen."
[zu Frau N. gewandt] "Kannst Du mich da nicht hinfahren?"
Frau N: "Hast Du schonmal rausgeguckt? Da liegt Schnee! Da fahre ich doch nicht Auto!"
Frau N., immer noch sehr verärgert über Herrn M., sah nun eine gute Gelegenheit "ihm mal so richtig einen auszuwischen", rief die Polizei an und teilte mit, er würde nun betrunken mit dem Auto fahren.
Ja, das hat sie tatsächlich so gemacht.
Herr M war das im Auto mit laufendem Motor recht schnell zu blöd, zumal es auch so schnell nicht warm wurde. Also ging er wieder in die Wohnung.
Kurz darauf trifft -wenig überraschend- die Polizei ein und findet das mutmaßliche Tatfahrzeug mit warmer Motorhaube vor.
Frau N ist nach wie vor über Herrn M. recht ungehalten und erzählt den Polizisten nun allen Ernstes und vollkommen wahrheitswidrig, Herr M. wäre gerade Auto gefahren. Die Polizisten sehen nun einen offensichtlich betrunkenen, blutenden Herrn M. vor sich und ein warmes Auto vor der Tür.
Es ist wenig überraschend, dass Herrn M.´s Beteuerungen, er habe sich im Auto "nur ein wenig aufwärmen wollen" und sei nicht gefahren, so gar nicht glaubhaft wirken.
Herr M. gewinnt also eine Freifahrt im Streifenwagen und eine Blutprobe, verliert aber im Gegenzug seinen Führerschein. Kein guter Tausch.
Während die Frau N. und Herr M. all das erzählen, muss ich mich mehrmals ernsthaft beherrschen, meinen seriös-verständnisvollen Gesichtsausdruck beizubehalten.
Immerhin hat Frau N. am Folgetag bereits eingesehen, dass ihre Gesamtreaktion vielleicht doch etwas überzogen war.
Nachdem sie offenbar am Wochenende mehrfach die hiesige Polizeiwache angerufen hat, war sie schon am frühen Morgen beim zuständigen Verkehrskommissariat. Nicht ganz unstolz erzählt sie, dass sie dort schon ausgesagt hat, das ihre Aussage falsch war "und ich das mit voller Absicht gemacht habe, um ihm so richtig eine reinzuwürgen".
Schön, dass sie ihre Wahrheitsliebe wiedergefunden hat. Das mit dem "richtig reinwürgen" hätte ich vielleicht anders formuliert. §§ 46 II, 145d, 164 StGB.
Aber -wie der geneigte Leser und die geschätzte Leserin vielleicht schon ahnen- Frau N. ist kognitiv nicht unbedingt überdurchschnittlich veranlagt.
Ihre Aussage hat sie eh´ schon gemacht, es reicht ja, wenn man den Anwalt später fragt. Also insgesamt derzeit kein Grund, Frau N. zu weiteren Gedanken zu veranlassen. Zielrichtung des Mandates soll nämlich die Wiedererlangung des Führerscheins sein. Prima das erspart mir auch Gedanken um potentielle standesrechtliche Probleme (§ 43a IV BRAO).
Für Herrn M stellt sich nun die Aufgabe seinen Führerschein wiederzubekommen. Juristisch konnte ich ihm durchaus Hoffnung machen. Allerdings war die Aussage der Frau N. gerade mal etwa zwei Stunden her, was für Behörden eher Windhauch ist.
Die Krönung findet das Ganze dann im folgenden Dialog zwischen den Beiden vor mir.
Herr M: "Wie komme ich denn nachher zur Arbeit?"
ich: "Nun dann müßten Sie wohl mal mit dem Bus fahren."
Herr M: "Nee, das ist Etwasweiterweg. Das kann mit dem Bus vergessen."
[zu Frau N. gewandt] "Kannst Du mich da nicht hinfahren?"
Frau N: "Hast Du schonmal rausgeguckt? Da liegt Schnee! Da fahre ich doch nicht Auto!"
2 Kommentare:
Sehr amüsante Geschichte ;-) !
Ich glaube, die beide haben sich gegenseitig verdient.
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