Montag, 29. März 2010

Taxi-Anwalt

Ich gebe zu, das hier, habe ich einen Augenblick lang wirklich geglaubt.

Kann ja gut sein, soll ja auch Rechtsanwälte geben, die RTW fahren.

Freitag, 26. März 2010

Blogroll überarbeitet

Ich habe den Freitag-nachmittag gerade mal dazu genutzt, meine Blog-Empfehlungen etwas zu über arbeiten und vier Blogs hinzugefügt.

Dies sind:

Montag, 22. März 2010

Manic Monday

Winkelschreiber & Kollegen
Rechtsanwälte

Amtsgericht Bad Salzungen
-Familiengericht-


In der Familiensache
Müller ./. Meier
200 FH 20/10
übersenden wir anbei das Formular „Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt“ nebst folgenden Anlagen

  • Gehaltsabrechnungen 2009
    (bitte ignorieren sie die bräunlichen Schmier-Flecken auf den Abrechnungen, wir wollen hier für unseren Mandanten einfach gemeinsam das Beste hoffen)

  • Mitteilung der Kindergeldkasse
    (eigentlich sollte unser Mandant ja den Bescheid reinreichen, aber er hat nun einen Tag vor Fristablauf immerhin geschafft, dieses Schreiben hereinzureichen. Das dieses a) an seine neue Frau adressiert ist und b) überhaupt nichts zur Höhe des Kindergeldes aussagt, weil es nur ein neues Aktenzeichen mitteilt, nun ja...)

Als besondere Belastung machen wir für den Mandanten ferner eine starke Nikotinabhängigkeit geltend.
Glaubhaftmachung: Geruchsprobe der Gehaltsabrechnungen und des o.g. Schreibens

Rein vorsorglich: Gehen Sie bitte bei der Durchsicht der Originalunterlagen behutsam vor. Selbige war für den Unterzeichner nach kurzer Zeit mit einem Brennen und Juckreiz an den Händen sowie Hustenanfällen verbunden.

Eigentlich wollte unser Mandant auch noch seine Schulden als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Aber trotz zweier Telefonanrufe und eines Schreibens hat er es nicht geschafft, bis zum Tag vor Fristablauf, eine entsprechende Tabelle anzufertigen. Dafür hat er hier aber einen Aktenordner hereingereicht, mit den Vollstreckungsbescheiden, Urteilen und Mahnschreiben von Anwälten und Inkasso der letzten drei Jahre. Eventuell fertigt unser Mandant ja noch eine Aufstellung an. Ich habe ihm diesbezüglich gerade mitgeteilt, dass wir nicht den kompletten Ordner durchforsten und die Tabelle erstellen werden.

Sie werden aufgrund dieser Einwendungen sicherlich einsehen, dass unser Mandant bei einem lächerlichen Netto-Einkommen von durchschnittlich 1.800,- € monatlich nicht allen Ernstes 280,- € Unterhalt zahlen kann.


[Kritzel]
Rechtsanwalt


Ich mach gerne Familienrecht, ehrlich.

Donnerstag, 18. März 2010

Hinweis der Geschäftsführung













Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

aus gegebenem Anlass weise ich auf folgendes hin:

1.
In Katalogen und Angeboten verschiedener Lieferanten wird der Ausdruck "Verpackungseinheit" (VE) genutzt. Bitte beachten Sie bei etwaigen Bestellungen unbedingt, dass dieser Begriff nicht handelseinheitlich gebraucht wird.

So kann eine Verpackungseinheit (VE) Toilettenpapier sowohl aus einer Packung zu 8 Rollen, als auch aus 8 Packungen zu je 8 Rollen bestehen.

Ich bitte dringend, dies bei künftigen Bestellungen zu beachten.
2.
Es liegt eine Budget-Überschreitung im Konto 3372 "Verbrauchsmaterial Sanitär" vor. Weitere
Belastungen dieses Kontos bedürfen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.

Mit freundlichen Grüßen

[Kritzel]
Geschäftsführer


Was soll´s. Steht der RTW halt das nächste halbe Jahr draußen. Falls eine Noro-Epidemie ausbricht, wir sind gewappnet.


Sonntag, 14. März 2010

Broelsch verurteilt

Christoph Broelsch, weiland Chefarzt an der Universitätsklinik Essen, ist wegen Bestechlichkeit, Nötigung, Betrug und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Der Westen und WDR berichten.

Vorher hier: Artikel ohne Überschrift aber m. w. N.

Ich ahne allerdings, dass wir in dieser Sache noch etwas aus Karlsruhe hören.

Donnerstag, 11. März 2010

Frohes Neues Jahr

Es ist Montag, der 4. Januar 2010. Ein gewisser Volljurist hat ob des Urlaubs des Kanzleiinhabers einmal mehr die Statthalterposition über die Kanzlei am Rande der Stadt eingenommen.

Der Bürostuhl ist eingerichtet und ich erfreue mich gerade der exzellent funktionierenden Thunderbird Portable-Version die ich nutze, seit mein Rechner leider die Grätsche gemacht hat.

Gerade als ich erwäge, mich meiner Arbeit zu widmen, betritt die RAFA das Büro und teilt mit, Frau N. und Herr M. seien da. Frau N. und Herr M haben wir beide je einzeln mehr oder minder glücklich geschieden und nun haben sie ihr Glück zusammengefunden. Die RAFA fügt hinzu, es ginge um eine dringende Führerscheinangelegenheit.

Kurz darauf sitzen die Beiden vor mir. Frau N teilt mit, sie habe am Wochenende großen Blödsinn gemacht. Ich schalte auf meinen seriös-verständnisvollen Gesichtsausdruck und überlege, ob sie betrunken gefahren ist, oder ob sie Herrn M. geschlagen hat, denn dieser sieht im Gesicht etwas ramponiert aus.
Zusammengefasst berichten sie dann aber folgendes:

Herr M. kommt am Neujahrsabend angetrunken nach Hause. Sein Neujahrsumtrunk ist offenbar etwas ausgeartet, worüber Frau N. schon mal not amused ist. Bei der momentanen Witterung rutscht er unglücklicherweise ein paar Meter vor der Haustür aus und, teils durch das Eis, teils durch den Alkohol, legt er eine saubere Gesichtsbremsung hin. Die Tatsache dass er jetzt auch noch ein blutverschmiertes Gesicht hat, war wenig geeignet, Frau N´s schlechte Laune zu bessern.



So steht dann Herr M. vor Frau N., entschieden zu spät, betrunken und blutend. Frau N. zeigt angesichts dessen einen gewissen Gesprächsbedarf, man könnte auch sagen, sie liest ihm ordentlich die Leviten.


Die beiden geraten in Streit, Herrn M wird es zu blöd und in einer Kurzschlußreaktion nimmt er sich den Autoschlüssel, geht aus der Wohnung und setzt sich in´s Auto. Zwischenzeitlich hatte Herr M auch die blutverschmierte Jacke abgelegt und so wurde es ihm doch etwas kühl. Er startete den Motor, liess das Auto aber stehen wo es war.

Frau N., immer noch sehr verärgert über Herrn M., sah nun eine gute Gelegenheit "ihm mal so richtig einen auszuwischen", rief die Polizei an und teilte mit, er würde nun betrunken mit dem Auto fahren.

Ja, das hat sie tatsächlich so gemacht.

Herr M war das im Auto mit laufendem Motor recht schnell zu blöd, zumal es auch so schnell nicht warm wurde. Also ging er wieder in die Wohnung.

Kurz darauf trifft -wenig überraschend- die Polizei ein und findet das mutmaßliche Tatfahrzeug mit warmer Motorhaube vor.

Frau N ist nach wie vor über Herrn M. recht ungehalten und erzählt den Polizisten nun allen Ernstes und vollkommen wahrheitswidrig, Herr M. wäre gerade Auto gefahren. Die Polizisten sehen nun einen offensichtlich betrunkenen, blutenden Herrn M. vor sich und ein warmes Auto vor der Tür.

Es ist wenig überraschend, dass Herrn M.´s Beteuerungen, er habe sich im Auto "nur ein wenig aufwärmen wollen" und sei nicht gefahren, so gar nicht glaubhaft wirken.

Herr M. gewinnt also eine Freifahrt im Streifenwagen und eine Blutprobe, verliert aber im Gegenzug seinen Führerschein. Kein guter Tausch.

Während die Frau N. und Herr M. all das erzählen, muss ich mich mehrmals ernsthaft beherrschen, meinen
seriös-verständnisvollen Gesichtsausdruck beizubehalten.

Immerhin hat Frau N. am Folgetag bereits eingesehen, dass ihre Gesamtreaktion vielleicht doch etwas überzogen war.

Nachdem sie offenbar am Wochenende mehrfach die hiesige Polizeiwache angerufen hat, war sie schon am frühen Morgen beim zuständigen Verkehrskommissariat. Nicht ganz unstolz erzählt sie, dass sie dort schon ausgesagt hat, das ihre Aussage falsch war "und ich das mit voller Absicht gemacht habe, um ihm so richtig eine reinzuwürgen".

Schön, dass sie ihre Wahrheitsliebe wiedergefunden hat. Das mit dem "richtig reinwürgen" hätte ich vielleicht anders formuliert. §§ 46 II, 145d, 164
StGB.

Aber -wie der geneigte Leser und die geschätzte Leserin vielleicht schon ahnen- Frau N. ist kognitiv nicht unbedingt überdurchschnittlich veranlagt.

Ihre Aussage hat sie eh´ schon gemacht, es reicht ja, wenn man den Anwalt später fragt. Also insgesamt derzeit kein Grund, Frau N. zu weiteren Gedanken
zu veranlassen. Zielrichtung des Mandates soll nämlich die Wiedererlangung des Führerscheins sein. Prima das erspart mir auch Gedanken um potentielle standesrechtliche Probleme (§ 43a IV BRAO).

Für Herrn M stellt sich nun die Aufgabe seinen Führerschein wiederzubekommen. Juristisch konnte ich ihm durchaus Hoffnung machen. Allerdings war die Aussage der Frau N. gerade mal
etwa zwei Stunden her, was für Behörden eher Windhauch ist.

Die Krönung findet das Ganze dann im folgenden Dialog zwischen den Beiden vor mir.


Herr M: "Wie komme ich denn nachher zur Arbeit?"


ich: "Nun dann müßten Sie wohl mal mit dem Bus fahren."


Herr M: "Nee, das ist
Etwasweiterweg. Das kann mit dem Bus vergessen."

[zu Frau N. gewandt] "Kannst Du mich da nicht hinfahren?"


Frau N: "Hast Du schonmal rausgeguckt? Da liegt Schnee! Da fahre ich doch nicht Auto!"




Montag, 8. März 2010

Flieg, Hubi, flieg oder: Mörderischer Wettbewerb III

Ich hatte hier bereits

Mörderischer Wettbewerb

Mörderischer Wettbewerb II

über Störungen im Funk bei Einsätzen eines luxemburgerischen Rettungshubschrauber in Deutschland berichtet. Der Leiter einer Rettungswache war seinerzeit deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Damals haben beide Seiten gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Wie der Trierer Volksfreund berichtet, ging es jetzt weiter.
Funk-Affäre erneut vor dem Kadi

Rettungsfunk-Prozess: Die goldene Brücke ist weg

Sonntag, 7. März 2010

Broelsch: Artikel in der Welt

Die Welt hat heute einen sowohl ausführlichen, als auch ausgewogenen Artikel zur Causa Broelsch veröffentlicht. Selbiger ist sogar online abrufbar.

Demnach soll am nächsten Freitag die Urteilsverkündung sein.

Früher hier: Blogbeitrag ohne Namen (wieso eigentlich?)

Freitag, 5. März 2010

Digitalfunk: Geht es doch weiter?

Wie das Vergabe-Blog meldet, soll der Haushalts-Ausschuss des Bundestages nun doch am 3. März 2010 die entsprechende Mittel für den Digitalfunk freigegeben haben.

Andere Quellen oder weitere Informationen kann ich dazuz so adhoc aber nicht finden.

Es bleibt spannend.

Dienstag, 2. März 2010

Zulässig und begründet...

... war meine Verfasungsbeschwerde.

Sehr schön.

Die Pressemitteilung des BVerfG ist hier, und hier findet sich das Urteil im Volltext.

Juraexamen.info bietet eine hübsche Aufbereitung, nicht nur für Examenszwecke.