Montag, 27. Oktober 2008
Freitag, 24. Oktober 2008
Suchbegriffe
microsim prehospital
microsim inhospital
rettungsdienstsimulation
Siehe vor, ansonsten würd mich auch noch so was wie Hill Street Blues als Rettungsdienstsimulation interessieren
"antrag auf erlass eines durchsuchungsbeschlusses" + unterhalt
anwaltstation klinikKann ich empfehlen, idealerweise bringt man schonmal ein paar Kenntnisse im Medizinrecht mit, Arbeitsrecht kann auch nicht schaden und wenn man dann ein wenig Ahnung von Medizin hat, ist das fast ideal. Tipps: Früh anfangen zu suchen, explizit in den Häusern mal nach dem Justitiariat fragen, oftmals stehen die nicht auf der Homepage, und nicht von Widrigkeiten abschrecken lassen.
anwaltsstation justiziariat
rechtsreferendariat in klinikum
ausbildung als bahn fahre in köln
was bedeutet bahn fahren
was bedeutet 'spielende kinder auf den gleisen'
Ich hoffe inständig, dass diese Anfragen nicht von einer Person kamen...
nächtliche brustschmerzen
bekomme keine luft kollege
ausweis rettungsassistent
kaufvertrag trotz abbruch ebay auktion
bundesverfassungsgericht sommerzeit
tagebuch eines flugbegleiters
rettungsdienst als hoheitliche aufgabe
rettungssanitäter verurteilt heilkundeDas glaube ich erst, wenn ich es vor mir habe.
Montag, 20. Oktober 2008
Anklage gegen Chefarzt Broelsch steht bevor
Die Staatsanwaltschaft Essen hat nun angekündigt, gegen den suspendierten Leiter der Klinik für Transplantationsmedizin Ende des Monats Anklage zu erheben wegen Erpressung, Nötigung, Betrug und Verstoßes gegen das Transplantationsgesetz.
WAZ und der FOCUS berichten.
Broelsch soll -verkürzt dargestellt- Patienten bei Operationen und Transplantationen bevorzugt bzw. überhaupt erst operiert haben, wenn diese eine "Geldspende" zahlten. Selbige Spende sollte natürlich nur für "Forschungszwecke" verwendet werden.
Wie das im einzelnen ablief, schildern zwei etwas ältere Artikel aus den Ruhr-Nachrichten.
Um die Darstellung abzurunden, möchte ich noch auf diese Webseite hinweisen. Wobei ich mir gerade nicht ganz klar bin, ob ich das für eine interessante Ansicht halten soll oder doch eher für Äußerungen aufgrund -verständlicher- Fehlwahrnehmung eines kriminellen, verabscheuungswürdigen Verhaltens.
"Täglich sterben statistisch gesehen in der Bundesrepublik Deutschland 3 Menschen nicht an ihren schweren Erkrankungen, sondern an Organmangel."ist dort unter anderem zu lesen. Abgesehen davon, dass ich das für eine falsche Darstellung halte, denn um an "Organmangel" zu sterben braucht man erstmal eine ganz erhebliche Grunderkrankung, sollte man vielleicht auch mal eine gewisse Wechselwirkung betrachten bzw. bedenken, was Ursache und Wirkung ist.
Ich bin nämlich sehr sicher, dass Broelsch mit seinem Verhalten der Spendebereitschaft in Deutschland einen Bärendienst erwiesen hat. Die Vorwürfe gegen ihn -die ich für mindestens teilweise begründet halte- sind eine Bestätigung für alle, die "eh´schon immer wussten, dass es bei der Organspende nicht mit rechten Dingen zugeht".
Frei nach dem Motto:
Organspende: Ja, vielleicht.
Organe durch Chefarzt verkaufen lassen: Nein, danke.
Sonntag, 19. Oktober 2008
Erneute Verluste...
Ein Sprecher teilte mit: Wenn in Thüringens Nachbarländern die Rettungsdienste digital funken, könnte es zwischen den Kräften zu Abstimmungsproblemen kommen. Dann sei eine Umstellung für Feuerwehr oder Rettungsdienste in den betroffenen Gebieten zu erwägen.
Der Gedanke ist sehr interessant, aber nach meinem beschränkten Vorstellungsvermögen verschiebt man damit die "Digitalfunk-Grenze" doch nur in´s Landesinnere, oder?
Überhaupt scheint mir Nutzung regional verschiedener Funksysteme ein Rückschritt in die 1970er zu sein. Damals hat man schon erkannt, dass sowas sehr unschöne Folgen haben kann.
(Früher dazu hier: Erste Verluste, Neues vom BMI)
Freitag, 17. Oktober 2008
O tempora, o mores
Möchtest Du ein Buch zum Geburtstag bekommen?Aaargh, Hilfe! Die familiäre Jugend verkommt!
Nee, ich hab schon eins!
Ken, was möchtest Du denn zum Geburtstag?
Geld und Edelsteine!
Montag, 13. Oktober 2008
Bildung
Neben -auch für den Laien- interessanten juristischen Abhandlungen, die ich hiermit ankündigen darf, möchte ich mich eines medialen Klassikers der Bildung bedienen. Dat Telekollech:
Freitag, 10. Oktober 2008
Wechselschichtzulage im Rettungsdienst bei Bereitschaft
Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich klargestellt: Wen in einem Tarifvertrag eine Zulage für Wechselschichtarbeit vorgesehen ist, muss diese auch gezahlt werden, wenn die Wechselschicht zu einem Großteil aus Bereitschaftszeiten besteht.
Pressemitteilung des BAG
Mittwoch, 8. Oktober 2008
Guck-Tip
ARD-exclusiv: Alarm für die Flughafenfeuerwehr
Etwa 30-minütige Reportage über die Feuerwehr des Frankfurter Flughafens.
Warum sich allerdings der "Incident Commander" notorisch nicht anschnallt, bleibt mir unverständlich. Im Forum von Feuerwehr.de wird über die Kehrseite der Medaille diskutiert: hohe Stundenzahl, hohe Arbeitsdichte, nächtliches Schlafen wegen des Flugbetriebs schwierig.
Dienstag, 7. Oktober 2008
Gewinne, Gewinne, Gewinne
Heute: "Fränkische Flatliner".
Dazu muss ich ein klein wenig ausholen. "Flatliners" war 1990 ein -m. E. relativ schlechter- Film in denen es um Nahtod-Experimente von Medizin-Studenten ging.
Dadurch fühlten sich womöglich einige Augsburger Retter inspiriert, beschafften sich Medikamente und veranstalteten "Narkosepartys", bei denen sie Freiwillige in Narkose legten. Natürlich wurde das Ganze videografisch festgehalten (die Staatsanwaltschaft dankt) und auch Defi und Sauerstoff standen bereit (das darf man wohl auch erwarten).
Netzeitung und Augsburger Allgemeine berichten.
Der Knaller ist noch, wie das ganze aufgefallen ist: Einer der Teilnehmer hatte eine 30-jährige Frau mit entsprechenden Medikamenten versorgt. Diese und ihr früherer Liebhaber hatten daraufhin den Noch-Ehemann der Frau mit einem Medikamenten-Cocktail getötet.
Juristisch sind diese Narkosepartys -wie in dem Artikel der Augsburger Allgemeinen schon anklingt- auch sehr interessant:
Zum einen stellt sich wohl die Frage, ob die Taten nicht zumindest teilweise schon verjährt sind; die Partys fanden wohl zwischen 1998 und 2002 statt.
Zum anderen stellt sich die Frage, ob die angeklagten Körperverletzungen nicht durch eine entsprechende Einwilligung der "Opfer" gerechtfertigt ist.
§ 228 Strafgesetzbuch sagt dazu:
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Die große Quizfrage dürfte jetzt sein, ob hier a) tatsächlich eine Einwilligung wirksam zustandegekommen ist und ob diese b) nicht gegen die guten Sitten verstößt. Ich setzte diese Frage mal auf meine Postingliste und stelle eine Fortsetzung in Aussicht.