Dienstag, 13. April 2010
Urban Sprinting
Neg's urban sports - urban sprinting - MyVideo
Montag, 5. April 2010
Samstag, 3. April 2010
Arbeitsrecht
Aus einem Arbeitsvertrag:
Gerichtsstand für beide Seiten ist das Arbeitsamt X-Dorf.Grandios! Ich empfehle eine gelegentliche Lektüre der §§ 38 ff. Zivilprozessordnung.
Kurz gesagt: Das geht nicht. Schonmal gar nicht ernennen wir das Arbeitsamt zum Gericht, welch schauderlicher Gedanke.
Donnerstag, 1. April 2010
Anwaltsverein startet eigene TV-Show
Berlin (DAV). Zahlreiche Sender strahlen so genannte Gerichts- oder Justizshows aus. Dabei werden Gerichtsverhandlungen mit Schauspielern dargestellt. Vor allem die Mandanten sind nicht echt. Daraus ergibt sich eine mangelhafte Qualität solcher Shows. Die dargestellten Themen gehen an der Wirklichkeit vorbei. Da zudem die Rolle der Anwältinnen und Anwälte unangemessen dargestellt wird, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) sich entschlossen, eine eigene „Anwalts-Show“ im Fernsehen und im Internet anzubieten.
„Es ist wichtig, der Bevölkerung ein realistisches Bild der Justiz und vor allem des Anwaltsberufs zu vermitteln“, so der Sprecher des DAV, Rechtsanwalt Swen Walentowski. Viele wüssten gar nicht, was Anwältinnen und Anwälte jeden Tag in ihren Kanzleien leisten würden. „Es geht darum, den spannenden Anwaltsalltag darzustellen“, betont Walentowski.
Vielen Fernsehzuschauern ist gar nicht bewusst, wie wichtig und interessant die Tätigkeit von Anwältinnen und Anwälten ist. Dies geht von
- dem Führen eines Fristenbuches,
- der Wahrnehmung von Terminen bei Gericht,
- dem Besuch einer JVA,
- dem Schreiben von Rechnungen – und dem Inkasso hierzu -,
- dem Akquisegespräch auf dem Golfplatz,
- der Erteilung von telefonischen Auskünften,
- der Koordination der zahlreichen Termine in der Kanzlei,
- bis hin zum Arbeitsessen mit den Mandanten.
„Anwältinnen und Anwälte haben erkannt, wie wichtig die mediale Begleitung eines Verfahrens ist“, so Walentowski weiter.Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die „Anwalts-Show“ nicht nur im Fernsehen, sondern auch als Livestream unter www.uns-koennen-sie-vertrauen.de zu verfolgen und auch Fragen zu stellen.
Für die Anwältinnen und Anwälte, die an der Sendung mitwirken wollen, wird es beim Deutschen Anwaltstag in Aachen im Rahmen des Begrüßungsabends am 13. Mai 2010 ein Casting geben. Bewertet werden die Kandidaten von einer hochrangig besetzten Jury, zu der auch der DAV-Präsident, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, gehört.Quelle: Pressemitteilung Nr 10/10 des DAV
Montag, 29. März 2010
Taxi-Anwalt
Kann ja gut sein, soll ja auch Rechtsanwälte geben, die RTW fahren.
Freitag, 26. März 2010
Blogroll überarbeitet
Dies sind:
Montag, 22. März 2010
Manic Monday
Rechtsanwälte
Amtsgericht Bad Salzungen
-Familiengericht-
In der Familiensache
Müller ./. Meierübersenden wir anbei das Formular „Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt“ nebst folgenden Anlagen
200 FH 20/10
- Gehaltsabrechnungen 2009
(bitte ignorieren sie die bräunlichen Schmier-Flecken auf den Abrechnungen, wir wollen hier für unseren Mandanten einfach gemeinsam das Beste hoffen)
- Mitteilung der Kindergeldkasse(eigentlich sollte unser Mandant ja den Bescheid reinreichen, aber er hat nun einen Tag vor Fristablauf immerhin geschafft, dieses Schreiben hereinzureichen. Das dieses a) an seine neue Frau adressiert ist und b) überhaupt nichts zur Höhe des Kindergeldes aussagt, weil es nur ein neues Aktenzeichen mitteilt, nun ja...)
Als besondere Belastung machen wir für den Mandanten ferner eine starke Nikotinabhängigkeit geltend.
Glaubhaftmachung: Geruchsprobe der Gehaltsabrechnungen und des o.g. Schreibens
Rein vorsorglich: Gehen Sie bitte bei der Durchsicht der Originalunterlagen behutsam vor. Selbige war für den Unterzeichner nach kurzer Zeit mit einem Brennen und Juckreiz an den Händen sowie Hustenanfällen verbunden.
Eigentlich wollte unser Mandant auch noch seine Schulden als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Aber trotz zweier Telefonanrufe und eines Schreibens hat er es nicht geschafft, bis zum Tag vor Fristablauf, eine entsprechende Tabelle anzufertigen. Dafür hat er hier aber einen Aktenordner hereingereicht, mit den Vollstreckungsbescheiden, Urteilen und Mahnschreiben von Anwälten und Inkasso der letzten drei Jahre. Eventuell fertigt unser Mandant ja noch eine Aufstellung an. Ich habe ihm diesbezüglich gerade mitgeteilt, dass wir nicht den kompletten Ordner durchforsten und die Tabelle erstellen werden.
Sie werden aufgrund dieser Einwendungen sicherlich einsehen, dass unser Mandant bei einem lächerlichen Netto-Einkommen von durchschnittlich 1.800,- € monatlich nicht allen Ernstes 280,- € Unterhalt zahlen kann.
[Kritzel]
Rechtsanwalt
Ich mach gerne Familienrecht, ehrlich.
Donnerstag, 18. März 2010
Hinweis der Geschäftsführung
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aus gegebenem Anlass weise ich auf folgendes hin:
1.
In Katalogen und Angeboten verschiedener Lieferanten wird der Ausdruck "Verpackungseinheit" (VE) genutzt. Bitte beachten Sie bei etwaigen Bestellungen unbedingt, dass dieser Begriff nicht handelseinheitlich gebraucht wird.
So kann eine Verpackungseinheit (VE) Toilettenpapier sowohl aus einer Packung zu 8 Rollen, als auch aus 8 Packungen zu je 8 Rollen bestehen.
Ich bitte dringend, dies bei künftigen Bestellungen zu beachten.
2.
Es liegt eine Budget-Überschreitung im Konto 3372 "Verbrauchsmaterial Sanitär" vor. Weitere
Belastungen dieses Kontos bedürfen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
Mit freundlichen Grüßen
[Kritzel]
Geschäftsführer
Was soll´s. Steht der RTW halt das nächste halbe Jahr draußen. Falls eine Noro-Epidemie ausbricht, wir sind gewappnet.
Sonntag, 14. März 2010
Broelsch verurteilt
Der Westen und WDR berichten.
Vorher hier: Artikel ohne Überschrift aber m. w. N.
Ich ahne allerdings, dass wir in dieser Sache noch etwas aus Karlsruhe hören.
Donnerstag, 11. März 2010
Frohes Neues Jahr
Der Bürostuhl ist eingerichtet und ich erfreue mich gerade der exzellent funktionierenden Thunderbird Portable-Version die ich nutze, seit mein Rechner leider die Grätsche gemacht hat.
Gerade als ich erwäge, mich meiner Arbeit zu widmen, betritt die RAFA das Büro und teilt mit, Frau N. und Herr M. seien da. Frau N. und Herr M haben wir beide je einzeln mehr oder minder glücklich geschieden und nun haben sie ihr Glück zusammengefunden. Die RAFA fügt hinzu, es ginge um eine dringende Führerscheinangelegenheit.
Kurz darauf sitzen die Beiden vor mir. Frau N teilt mit, sie habe am Wochenende großen Blödsinn gemacht. Ich schalte auf meinen seriös-verständnisvollen Gesichtsausdruck und überlege, ob sie betrunken gefahren ist, oder ob sie Herrn M. geschlagen hat, denn dieser sieht im Gesicht etwas ramponiert aus.
Zusammengefasst berichten sie dann aber folgendes:
Herr M. kommt am Neujahrsabend angetrunken nach Hause. Sein Neujahrsumtrunk ist offenbar etwas ausgeartet, worüber Frau N. schon mal not amused ist. Bei der momentanen Witterung rutscht er unglücklicherweise ein paar Meter vor der Haustür aus und, teils durch das Eis, teils durch den Alkohol, legt er eine saubere Gesichtsbremsung hin. Die Tatsache dass er jetzt auch noch ein blutverschmiertes Gesicht hat, war wenig geeignet, Frau N´s schlechte Laune zu bessern.
Frau N., immer noch sehr verärgert über Herrn M., sah nun eine gute Gelegenheit "ihm mal so richtig einen auszuwischen", rief die Polizei an und teilte mit, er würde nun betrunken mit dem Auto fahren.
Ja, das hat sie tatsächlich so gemacht.
Herr M war das im Auto mit laufendem Motor recht schnell zu blöd, zumal es auch so schnell nicht warm wurde. Also ging er wieder in die Wohnung.
Kurz darauf trifft -wenig überraschend- die Polizei ein und findet das mutmaßliche Tatfahrzeug mit warmer Motorhaube vor.
Frau N ist nach wie vor über Herrn M. recht ungehalten und erzählt den Polizisten nun allen Ernstes und vollkommen wahrheitswidrig, Herr M. wäre gerade Auto gefahren. Die Polizisten sehen nun einen offensichtlich betrunkenen, blutenden Herrn M. vor sich und ein warmes Auto vor der Tür.
Es ist wenig überraschend, dass Herrn M.´s Beteuerungen, er habe sich im Auto "nur ein wenig aufwärmen wollen" und sei nicht gefahren, so gar nicht glaubhaft wirken.
Herr M. gewinnt also eine Freifahrt im Streifenwagen und eine Blutprobe, verliert aber im Gegenzug seinen Führerschein. Kein guter Tausch.
Während die Frau N. und Herr M. all das erzählen, muss ich mich mehrmals ernsthaft beherrschen, meinen seriös-verständnisvollen Gesichtsausdruck beizubehalten.
Immerhin hat Frau N. am Folgetag bereits eingesehen, dass ihre Gesamtreaktion vielleicht doch etwas überzogen war.
Nachdem sie offenbar am Wochenende mehrfach die hiesige Polizeiwache angerufen hat, war sie schon am frühen Morgen beim zuständigen Verkehrskommissariat. Nicht ganz unstolz erzählt sie, dass sie dort schon ausgesagt hat, das ihre Aussage falsch war "und ich das mit voller Absicht gemacht habe, um ihm so richtig eine reinzuwürgen".
Schön, dass sie ihre Wahrheitsliebe wiedergefunden hat. Das mit dem "richtig reinwürgen" hätte ich vielleicht anders formuliert. §§ 46 II, 145d, 164 StGB.
Aber -wie der geneigte Leser und die geschätzte Leserin vielleicht schon ahnen- Frau N. ist kognitiv nicht unbedingt überdurchschnittlich veranlagt.
Ihre Aussage hat sie eh´ schon gemacht, es reicht ja, wenn man den Anwalt später fragt. Also insgesamt derzeit kein Grund, Frau N. zu weiteren Gedanken zu veranlassen. Zielrichtung des Mandates soll nämlich die Wiedererlangung des Führerscheins sein. Prima das erspart mir auch Gedanken um potentielle standesrechtliche Probleme (§ 43a IV BRAO).
Für Herrn M stellt sich nun die Aufgabe seinen Führerschein wiederzubekommen. Juristisch konnte ich ihm durchaus Hoffnung machen. Allerdings war die Aussage der Frau N. gerade mal etwa zwei Stunden her, was für Behörden eher Windhauch ist.
Die Krönung findet das Ganze dann im folgenden Dialog zwischen den Beiden vor mir.
Herr M: "Wie komme ich denn nachher zur Arbeit?"
ich: "Nun dann müßten Sie wohl mal mit dem Bus fahren."
Herr M: "Nee, das ist Etwasweiterweg. Das kann mit dem Bus vergessen."
[zu Frau N. gewandt] "Kannst Du mich da nicht hinfahren?"
Frau N: "Hast Du schonmal rausgeguckt? Da liegt Schnee! Da fahre ich doch nicht Auto!"
