Aus einem Arbeitsvertrag:
Gerichtsstand für beide Seiten ist das Arbeitsamt X-Dorf.Grandios! Ich empfehle eine gelegentliche Lektüre der §§ 38 ff. Zivilprozessordnung.
Kurz gesagt: Das geht nicht. Schonmal gar nicht ernennen wir das Arbeitsamt zum Gericht, welch schauderlicher Gedanke.
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