Samstag, 3. April 2010

Arbeitsrecht


Aus einem Arbeitsvertrag:
Gerichtsstand für beide Seiten ist das Arbeitsamt X-Dorf.
Grandios! Ich empfehle eine gelegentliche Lektüre der §§ 38 ff. Zivilprozessordnung.

Kurz gesagt: Das geht nicht. Schonmal gar nicht ernennen wir das Arbeitsamt zum Gericht, welch schauderlicher Gedanke.


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