Donnerstag, 8. September 2011

Miles & Munition

Nachdem ich nun stolzer Besitzer einer Lufthansa-Miles&More-Karte bin, komme ich nicht umhin, hier etwas aus deren Beförderungsbedingungen zu zitieren:



5 Kilogramm? Brutto? Zum eigenen Gebrauch?

Samstag, 9. Juli 2011

Dienstag, 5. Juli 2011

Arbeitserleichterung

Das Ausfüllen von Abrechnungsformularen für die Beratungshilfe wird um Welten angenehmer, wenn man es in einem Liegestuhl im Garten erledigt.

Freitag, 13. Mai 2011

Anwaltsfortbildung

Kürzlich in der Anwaltsfortbildung:

Die Anwesenheitsliste geht um, der Kollege neben mir unterzeichnet und gibt mir die Liste weiter. Ungefähr 10 Sekunden später fragt mich der Kollege mit einem Hauch von Panik in der Stimme:

"Ähm, was hab´ ich da eigentlich gerade unterschrieben?"

"Das war nur die Anwesenheitsliste."

"Ach so."

Montag, 9. Mai 2011

Der Niedergang der deutschen Sprache

Statt aller und zur Dokumentation für die Nachwelt ein kurzer Ausschnitt.

Nach dem abrupten gewaltsamen Ableben des Herrn Bin Laden dürfte uns allen klar sein, dass Terrorismus eine ernste Sache ist, die nicht in die Hände von lose verbundenen Teilzeitkriegern im Franchise-Konzept gehört.

Unser Bundesregierung schien das schon länger klar zu sein und so teilte unser Bundesinnenminister Friedrich laut SPIEGEL ONLINE der Bild am Sonntag mit:

"Mit den Festnahmen zeigt sich, wie sinnvoll etwa die Übertragung von Aufgaben des internationalen Terrorismus auf das Bundeskriminalamt im Jahre 2009 war. [...]"


Ähm, ja...

Dienstag, 3. Mai 2011

Flieg, Hubi, flieg oder: Mörderischer Wettbewerb IV

Ich hatte hier bereits mehrfach vom Leiter einer saarländischen Rettungswache berichtet, der erstmals 2008 (!) angeklagt wurde, Einsätze eines Rettungshubschraubers gestört zu haben. Im Juni 2008 wurde der Angeklagte dann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Gestern hat nun das Landgericht Trier den Angeklagten freigesprochen. Der Volksfreund berichtet kurz und relativ schlecht. Der SWR berichtet deutlich ausführlicher.

Danach war für das Landgericht zwar klar, dass die Funkstörungen aus der Rettungswache kamen. Die konkrete Täterschaft des Angeklagten war aber nicht nachzuweisen. Just das hatte ich in meinem ersten Beitrag aus 2008 auch als sehr schwierig angemerkt.

Interessant zu beobachten ist auch schon die Verfahrensdauer von über drei Jahren. Von dem ursprünglichen Vorwurf "versuchter Mord" ist momentan nichts mehr über.







Dienstag, 26. April 2011

Zu lang

Morgens um 8.00 Uhr der erste Termin mit einem Sachverständigen in einer schimmelnden Wohnung. Nicht wirklich meine Zeit, aber es langte, meinen Namen zu sagen, intelligent zu gucken und Brummlaute von mir zu geben.

Seitdem im Büro.

Gerade habe ich mich innerlich geweigert, eine eMail an eine österreichische Adresse zu verschicken, da mir die Vorwahl für Österreich nicht einfiel.

Scheint Zeit für den Feierabend zu sein.

Montag, 11. April 2011

P wie Pleite II

In den Folge-Tagen gehen die Anschreiben an die Gläubiger raus, Herr P. erhält
entsprechende Abschriften.

Gut, also eigentlich erhält er den selben Brief
ungefähr 12-mal, denn soviele Gläubiger hat er, und die Briefe unterscheiden sich jetzt gerade mal in der Anschrift, der Anrede und der Angabe eines
Aktenzeichens. Aber man hat ja auch eine Gesamtverantwortung gegenüber Post und der Papierindustrie und so bekommt Herr P. also von jedemdieser Briefe eine Abschrift samt Begleitschreiben. Nein, ich habe aufgegeben, das zu hinterfragen.

Etwa eine Woche später habe ich die Akte wieder auf dem Schreibtisch. Mit
einem Vermerk über einen Anruf.

Gesprächsnotiz

Anrufer: Herr P. in seiner Insolvenzsache.


Sie haben zwei total falsche Gläubiger angeschrieben. Seine Baufinanzierungen

sind bei "Topzins-Baufinanzierungen" und bei "Sparkasse Unterdorf". Die "Gute
Geschäftsbank AG" und "Kreissparkasse Schönesland" sind total falsch. Es
müssen jetzt unbedingt die richtigen Gläubigern angeschrieben werden. Er will
sich aber noch überlegen, ob er nicht lieber woanders hingeht, er hat kein
Vertrauen mehr.


Ich beiße in die Tischkante, falle danach hintenüber und bleibe ca. 10 Minuten
krampfend auf dem Teppich liegen.

Danach ist man so herrlich entspannt und hat den Kopf frei. Ich greife zum Diktiergerät:

Sehr geehrter Herr P.,

diesen ganzen Kram mit "Topzins-Baufinanzierung" und der "Sparkasse Unterdorf"
hatte ich Ihnen in dem entsprechenden Gespräch am XX.YY.2011 doch ausführlich
erklärt.

Gerne aber für Sie nochmal langsam:
"Topzins-Baufinanzierung" ist ein Werbespruch der "Gute Geschäftsbank AG".
Mit einem Werbespruch haben sie aber keinen Kreditvertrag, sondern mit der
"Gute Geschäftsbank AG", das steht auch so ausdrücklich im Vertrag.

Aus der Sparkasse Unterdorf ist mittlerweile die "Kreissparkasse Schönesland"
geworden. Die Sparkasse Unterdorf gibt es also so nicht mehr, daher kann man
an die nicht mehr schreiben.


Freundlicher Gruß

[kritzel]
Rechtsanwalt

PS: Wenn sie das Mandat kündigen wollen, werde ich Sie nicht aufhalten.


An dieser Stelle mal ein Lob an Frau RAFA, die schafft es durchaus solche
Briefe selbstständig sozialtauglich umzuformulieren.

Montag, 4. April 2011

P wie pleite

Herr P. pleite und wenn man pleite ist, also so richtig überschuldet, tut man
gut daran, eine Privatinsolvenz einzuleiten.

Das hat Herr P. auch gemacht und sich vertrauesnvoll an die "Kanzlei am Rande
der Stadt" gewandt.

Das Gespräch mit Herrn P. führe ich. Es geht darum, herauszufinden, wo er denn überall verschuldet
ist, oftmals habe entsprechende Mandanten nämlich schon den Überblick verloren. Im zweiten Schritt würde man diese mutmaßlichen Gläubiger dann anschreiben, um das herauszufinden und im dritten schliesslich dann einen Einigungsversuch unternehmen. Welcher übrigens in der Regel scheitert und man dann zu Schritt 4
kommt, dem gerichtlichen Inso-Verfahren.

Aber langsam.

Herr P. sitzt also vor mir und wir unterhalten uns über seine Gläubiger. Herr
P. hat zwe große Kredite offen und -das ist
fast überraschend- nicht bei der inso-szene-typischen ehemaligen
"Stadt-Bank", die jetzt anders heißt, sondern bei nahezu soliden Banken.

Als ich diese als Gläubiger notiere unterbricht mich Herr P.: "Nee, das ist
nicht die "Gute Geschäftsbank AG", den Vertrag habe ich doch bei "Topzins-Baufinanzierungen" geschlossen."

Ich stutze und schaue mir den Vetrag nochmal an. Dabei muss ich jetzt
zwischendurch für Herrn P. eine Lanze brechen. der hat nämlich tatsächlich
seine Verträge geordnet abgeheftet, ohne Flecken, ohne Nikotingestank. Das ist
selten.

Herr P. weiter: "Sehen sie, das steht oben drauf, "Topzins-Baufinanzierungen"."

Ja, das steht tatsächlich drauf. Ein geschwungener Schriftzug, der einen guten
Teil der ersten Seite des Kreditvertrages einnimmt.

"Aber schauen Sie mal, Herr P.; hier im Vetrag steht ausdrücklich,
Darlehnsgeber ist die "Gute Geschäftsbank AG", und unten bei den
Unterschriften ist auch ein Stempel von der "Gute Geschäftsbank AG"."

Der Vertrag ist also zwischen Ihnen und der "Gute Geschäftsbank AG"
geschlossen. Ich glaube "Topzins-Baufinanzierungen" ist nur so ein
Werbespruch, den die da so quer über den Vertrag geschrieben haben.

"Ach so", zeigt sich Herr P. einsichtig. "Aber der andere Vetrag, der ist mit
der der Sparkasse Unterdorf geschlossen!"

"Ja das ist richtig. Allerdings hat die Sparkasse Unterdorf mittlerweile mit
der Sparkasse Mittelstadt fusioniert. Die nennen sich jetzt "Kreis-Sparkasse
Schönesland". Deswegen habe ich die auch aufgeschrieben."

"Ach so!"

Wir reden noch, insgesamt unfallfrei, über die weiteren Gläubiger und Herr P.
verabschiedet sich mit den besten Wünschen für das Wochenende.

...

Donnerstag, 10. März 2011

Gas

Herr G hat ein Problem. Der lokale Gas- und Stromversorger mag ihn nicht mehr versorgen.

Deswegen verklagt der lokale Gas- und Stromversorger (LGV) Herrn G. darauf, dass er Strom und Gas abklemmen darf. Normalerweise sind die nicht so zimperlich und klemmen schon ab, wenn Sie kein Geld bekommen, aber dummerweise hat Herr G vor einiger Zeit mal eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass LGV ihn mit Gas und Strom versorgen muss.

Da die weiterhin gültig ist, kann LGV ihm nicht einfach den Saft abdrehen.

Nun ja, theoretisch zumindest. Denn jetzt klagt LGV nämlich darauf, ihm doch den Saft abdrehen zu können. Und die Begründung liest sich abenteuerlich: Offenbar hat Herr G. einfach seit der einstweiligen Verfügung sicherheitshalber überhaupt keine Strom- und Gasabschläge mehr gezahlt.

Herr G. reicht die Klageschrift in die Kanzlei herein, mit dem Hinweis, "man möge sich drum kümmern". Klar, das verstehe ich, Herr G. ist Frührentner, da ist die Zeit für 15 Minuten mit dem Anwalt knapp. So Dinge wie eine mögliche Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit muss man eh´ nicht besprechen.

Also flugs ein kurzer Schriftsatz an das Gericht, dass man Herrn G. vertritt und ein weiteres Schreiben an Herrn G., er möge bitte einen Termin vereinbaren, um die Sache zu besprechen.

Es geht die erste Woche ins Land, Herr G. meldet sich nicht. Die Frist, um inhaltlich auf die Klage zu erwidern, droht langsam aber sicher zu verstreichen, also ein weiteres Schreiben an Herrn G.

Herr G. meldet sich auch nicht auf das zweite Schreiben, eine Telefonnummer haben wir nicht von ihm.

Zwischenzeitlich beantrage ich bei Gericht eine Fristverlängerung, da "aufgrund einer Vielzahl von bearbeitender Mandate und temporär bestehender Arbeitsüberlastung derzeit noch keine Rücksprache mit dem Mandanten möglich war."


Ich diktiere ein drittes Schreiben an Herrn G.:

"Es ist dringend notwendig, auf die Klageschrift und die mit meinem Schreiben vom XX benannten Fragen zurückzukommen. Wir müssen entsprechend an das Gericht erwidern. Melden Sie sich bitte dringend oder Sie können bereits jetzt einen Campingkocher kaufen."


Daraus macht die RAFA:
"..oder sie werden den Rechtsstreit voraussichtlich verlieren und Gas und Strom werden abgesperrt."

Naja wegen meiner. Schauen wir mal, ob er sich meldet.