Montag, 31. August 2009

Dr. Dracula auf dem Oktoberfest

Ein weiteres Kapitel aus der Rubrik "Kann man machen, muß man aber nicht".

Also: Wenn ich ein großes Volksfest medizinisch zu betreuen hätte, dann würde ich auch von dort eingelieferten, alkoholisierten und teilweise nicht mehr einwilligungsfähigen Personen großzügig Blut entnehmen. Und zwar zu Studienzwecken. Und später würde ich behaupten, alle hätten nachher (!) eine Einverständniserklärung unterzeichnet. Ach ja, sicherheitshalber würde ich auch noch behaupten, die Blutentnahmen seien sowieso notwendig gewesen. Das würd mir dann aber schon keiner mehr glauben. Außerdem hätte ich da schon die Staatsanwaltschaft am Hals.

Gibt´s nicht?

Doch: In München beim Oktoberfest mit dem BRK.

Münchner Merkur 29.8.09
Münchner Merkur 30.8.09

Montag, 24. August 2009

Rettungsdienst-Geschichte

Vorgenannte Versorgungsamt-Akte bot übrigens auch ein wenig Rettungsdienst-Historie, weswegen ich besagten Arztbrief aus 1976 mal (weiter-) zitiere:
Der Pat. hatte einen Motorradunfall. Auf dem Weg zum Krankenhaus erbrach er mehrmals und klagte über Kopfschmerzen.
Bei der Aufnahme war der Patient blass und im Schockzustand. Es fand sich eine ca. 2 cm lange Platzwunde am Kopf, klinisch war eine Blutung aus beiden Nasenlöchern festzustellen.
Wir bemerken:
anscheinend keine präklinische Schockbekämpfung;
Patient mit fraglichem SHT in ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung ohne jede neurochirurgische Kapazität gebracht.

Welcome to scoop und run!

Der Gute hat es dennoch überlebt und wegen der verweigerten Kostenübernahme im übrigen später seine eigene Kranken-Versicherung verklagt.

Sonntag, 23. August 2009

Mobbing...


...oder eine befristete Anstellung, das ist hier die Frage:

Freitag, 21. August 2009

Krankenhausgeschichte

In einer Sozialrechtsangelegenheit hatte ich die ca. 200-seitige Akte eines Versorgungsamtes hier, sie beginnt mit einem Krankenhaus-Arztbrief aus dem Jahr 1976 (!) mit der Stilblüte:

"Nachdem die X-Versicherung die Kostenübernahme abgelehnt hatte, wurde der Patient von der Privatstation in die 3. Klasse verlegt."

Donnerstag, 20. August 2009

Das Landgericht gibt sich die Ehre...

... gegen Prof. Broelsch (hier und hier) zu terminieren.

Es geht los am Montag, 21.September, 10.00 Uhr, Saal 101 im LG Essen.

Zeugen sind allerdings wohl erst ab dem zweiten Verhandlungstag (25. September) geladen.

Die weiteren Termine finden sich in der Pressemitteilung des LG Essen.

Mittwoch, 19. August 2009

ER embedded

Hmm, ich hatte mich ja schonmal über den schleichenden Qualitätsverlust bei Emergency Room beschwert, aber mir scheint, man wolle sich gerade nochmal mit einer medizinisch besonders schlechten Darstellung verabschieden.

Das war doch früher (TM) nicht so, dass da mit der Ambulance bewußtlose Patienten eingeliefert wurden, die weder irgendeine Form von Atemwegssicherung noch eine Art Seitenlage hatten, oder?

Großbuden Nachtrag

Bei der besagten Durchsicht der Posts war ich eigentlich auf der Suche nach diesem Post.

Wie vermutet, ging die besagte Klage tatsächlich verloren. Note to myself: Schriftsätze die man nicht versteht, beim nächsten Mal direkt aufhalten.

Dienstag, 18. August 2009

2 Jahre Blog

Gerade habe ich, tatsächlich zufällig, bei der Durchsicht der Posts bemerkt, dass dieses Blog heute ganze 2 Jahre alt wird. Ja dann: Happy Birthday!

Sonntag, 16. August 2009

TV-Hinweise

Das Bayerische Fernsehen zeigt seit 3. Juli immer freitags ab 21.15 Uhr Folgen von "Königlich Bayerisches Amtsgericht". Besser als Salesch und Co ist das allemal.

RTL zeigt derzeit ein Notruf-Revival namens "Helfen Sie mir!", Mo-Fr, 17.00 Uhr. Wer es verpasst hat, muß wohl sowieso nicht traurig sein, kann es aber im schlimmsten Fall auch auf RTL now sehen.

Am Mittwoch, 19. August, ab 22.15 Uhr zeigt Pro Sieben die definitiv (?) letzte Folge von Emergency Room. Die Serie hat über die Jahre abgebaut, schade ist es dennoch.





Bilderrätsel - Lösung

Nachdem nun auch das diesmalige Bilderrätsel nahezu frenetischen Zuspruch gefunden hat *hüstel*, hier die Lösung:

Link zum Lawblog