Montag, 20. Oktober 2008

Anklage gegen Chefarzt Broelsch steht bevor

Prof. Christoph Broelsch, Chefarzt am Uniklinikum Essen hat ein Problem, vielleicht auch mehrere Probleme.

Die Staatsanwaltschaft Essen hat nun angekündigt, gegen den suspendierten Leiter der Klinik für Transplantationsmedizin Ende des Monats Anklage zu erheben wegen Erpressung, Nötigung, Betrug und Verstoßes gegen das Transplantationsgesetz.

WAZ und der FOCUS berichten.

Broelsch soll -verkürzt dargestellt- Patienten bei Operationen und Transplantationen bevorzugt bzw. überhaupt erst operiert haben, wenn diese eine "Geldspende" zahlten. Selbige Spende sollte natürlich nur für "Forschungszwecke" verwendet werden.

Wie das im einzelnen ablief, schildern zwei etwas ältere Artikel aus den Ruhr-Nachrichten.

Um die Darstellung abzurunden, möchte ich noch auf diese Webseite hinweisen. Wobei ich mir gerade nicht ganz klar bin, ob ich das für eine interessante Ansicht halten soll oder doch eher für Äußerungen aufgrund -verständlicher- Fehlwahrnehmung eines kriminellen, verabscheuungswürdigen Verhaltens.
"Täglich sterben statistisch gesehen in der Bundesrepublik Deutschland 3 Menschen nicht an ihren schweren Erkrankungen, sondern an Organmangel."
ist dort unter anderem zu lesen. Abgesehen davon, dass ich das für eine falsche Darstellung halte, denn um an "Organmangel" zu sterben braucht man erstmal eine ganz erhebliche Grunderkrankung, sollte man vielleicht auch mal eine gewisse Wechselwirkung betrachten bzw. bedenken, was Ursache und Wirkung ist.

Ich bin nämlich sehr sicher, dass Broelsch mit seinem Verhalten der Spendebereitschaft in Deutschland einen Bärendienst erwiesen hat. Die Vorwürfe gegen ihn -die ich für mindestens teilweise begründet halte- sind eine Bestätigung für alle, die "eh´schon immer wussten, dass es bei der Organspende nicht mit rechten Dingen zugeht".

Frei nach dem Motto:
Organspende: Ja, vielleicht.
Organe durch Chefarzt verkaufen lassen: Nein, danke.

Bildung: Rhetorik

Sonntag, 19. Oktober 2008

Erneute Verluste...

... sind bei der Einführung des neuen Digitalfunk für die BOS zu bedauern: Wie es jetzt aus dem thüringischen Innenministerium hieß, sollen Feuerwehr und Rettungsdienst in Thüringen "vorerst" nicht mit Digitalfunk ausgestattet werden.

Ein Sprecher teilte mit: Wenn in Thüringens Nachbarländern die Rettungsdienste digital funken, könnte es zwischen den Kräften zu Abstimmungsproblemen kommen. Dann sei eine Umstellung für Feuerwehr oder Rettungsdienste in den betroffenen Gebieten zu erwägen.

Der Gedanke ist sehr interessant, aber nach meinem beschränkten Vorstellungsvermögen verschiebt man damit die "Digitalfunk-Grenze" doch nur in´s Landesinnere, oder?

Überhaupt scheint mir Nutzung regional verschiedener Funksysteme ein Rückschritt in die 1970er zu sein. Damals hat man schon erkannt, dass sowas sehr unschöne Folgen haben kann.


(Früher dazu hier: Erste Verluste, Neues vom BMI)

Freitag, 17. Oktober 2008

O tempora, o mores

Es war Geburtstagszeit und wegen der Geschenke ging ich in den kommunikativen Frontalangriff:
Möchtest Du ein Buch zum Geburtstag bekommen?
Nee, ich hab schon eins!

Ken, was möchtest Du denn zum Geburtstag?
Geld und Edelsteine!
Aaargh, Hilfe! Die familiäre Jugend verkommt!

Montag, 13. Oktober 2008

Bildung

Mir ist gerade, so ganz spontan, wieder klar geworden, dass ich auch als kleiner, dezenter Blogbetreiber meinen allgemeinen und speziellen Bildungsauftrag ernster nehmen sollte.

Neben -auch für den Laien- interessanten juristischen Abhandlungen, die ich hiermit ankündigen darf, möchte ich mich eines medialen Klassikers der Bildung bedienen. Dat Telekollech:

Freitag, 10. Oktober 2008

Wechselschichtzulage im Rettungsdienst bei Bereitschaft

"Geld im Schlaf verdienen? Der Rettungsdienst machts möglich!"

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich klargestellt: Wen in einem Tarifvertrag eine Zulage für Wechselschichtarbeit vorgesehen ist, muss diese auch gezahlt werden, wenn die Wechselschicht zu einem Großteil aus Bereitschaftszeiten besteht.

Pressemitteilung des BAG

Mittwoch, 8. Oktober 2008

Guck-Tip

Hmm, Tip ist vielleicht etwas zuviel gesagt, angucken kann man es sich aber jedenfalls:

ARD-exclusiv: Alarm für die Flughafenfeuerwehr


Etwa 30-minütige Reportage über die Feuerwehr des Frankfurter Flughafens.

Warum sich allerdings der "Incident Commander" notorisch nicht anschnallt, bleibt mir unverständlich. Im Forum von Feuerwehr.de wird über die Kehrseite der Medaille diskutiert: hohe Stundenzahl, hohe Arbeitsdichte, nächtliches Schlafen wegen des Flugbetriebs schwierig.

Dienstag, 7. Oktober 2008

Gewinne, Gewinne, Gewinne

Es gibt direkt die Fortsetzung der Reihe "Unprofessionelles Verhalten im Rettungsdienst und wie ich damit vor den Kadi komme".

Heute: "Fränkische Flatliner".

Dazu muss ich ein klein wenig ausholen. "Flatliners" war 1990 ein -m. E. relativ schlechter- Film in denen es um Nahtod-Experimente von Medizin-Studenten ging.

Dadurch fühlten sich womöglich einige Augsburger Retter inspiriert, beschafften sich Medikamente und veranstalteten "Narkosepartys", bei denen sie Freiwillige in Narkose legten. Natürlich wurde das Ganze videografisch festgehalten (die Staatsanwaltschaft dankt) und auch Defi und Sauerstoff standen bereit (das darf man wohl auch erwarten).

Netzeitung
und Augsburger Allgemeine berichten.

Der Knaller ist noch, wie das ganze aufgefallen ist: Einer der Teilnehmer hatte eine 30-jährige Frau mit entsprechenden Medikamenten versorgt. Diese und ihr früherer Liebhaber hatten daraufhin den Noch-Ehemann der Frau mit einem Medikamenten-Cocktail getötet.

Juristisch sind diese Narkosepartys -wie in dem Artikel der Augsburger Allgemeinen schon anklingt- auch sehr interessant:

Zum einen stellt sich wohl die Frage, ob die Taten nicht zumindest teilweise schon verjährt sind; die Partys fanden wohl zwischen 1998 und 2002 statt.

Zum anderen stellt sich die Frage, ob die angeklagten Körperverletzungen nicht durch eine entsprechende Einwilligung der "Opfer" gerechtfertigt ist.

§ 228 Strafgesetzbuch sagt dazu:
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Die große Quizfrage dürfte jetzt sein, ob hier a) tatsächlich eine Einwilligung wirksam zustandegekommen ist und ob diese b) nicht gegen die guten Sitten verstößt. Ich setzte diese Frage mal auf meine Postingliste und stelle eine Fortsetzung in Aussicht.

Danke an Schwester B. für den Hinweis

Montag, 6. Oktober 2008

Mörderischer Wettbewerb II

Als ich vorhin so durch mein Blog spazierte, fiel mir der alte Artikel über den Leiter einer Rettungswache auf, der angeblich den Funk sabotiert haben sollte, um einen Rettungshubschrauber der "Konkurrenz" zu behindern.

Zwischenzeitlich, naja schon im Juni, ist ein Urteil ergangen. Der Angeklagte wurde zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Wegen der schwierigen Beweissituation hatte die Verteidigerin, wenig überraschend, Freispruch beantragt und will auch Rechtsmittel einlegen (eingelegt haben).

Trierer Volksfreund und RTH.info berichten.

Mal schauen, ob man davon nochmal was hört.

Sonntag, 5. Oktober 2008

Niedrige Immobilien

Waaah!

Da hörte ich auf EinsLive gerade, das milliardenschwere Rettungspaket für Hypo Real Estate sei geplatzt.

Ähm, welches Rettungspaket denn? Und wieso muss die Hypo Real Estate gerettet werden? Naja gut, Immobilienkrise und so, das ist mir schon klar. Aber da ist man mal eine Woche etwas weiter weg von der Zivilisation, und dann das!

Aber mal langsam und der Reihe nach:

Vor einigen Jahren gab es mal -und gibt es immernoch- die HypoVereinsbank. Die beschlossen irgendwann, dasss sie ihr Immobilienfinazierungsgeschäfts gerne outsourcen würden und gründeten eben die Hypo Real Estate. Seinerzeit hatte ich (habe ich immer noch?) Aktien der HypoVereinsbank in meinem kleinen Depot und so bekam ich mit dem Outsourcing auch quasi gratis eine handvoll Aktien der Hypo Real Estate.

Diese entwickelten sich auch recht prächtig und standen zwischenzeitlich (2006) deutlich über 50,- €. Ich verkaufte meine -geschenkten- Aktien natürlich nicht, weil ich weiterhin auf steigende Kurse geiferte.

Allerdings entwickelte sich dann die Hypothekenkrise in den USA und zappzerapp hieß es am 28. September: "Hypo Real Estate kämpft ums Überleben". Die FAZ meldet "Rettungspaket gescheitert".

Der Wert meiner Hypo Real Estate-Aktien hätte 2006 für einen gepflegten Urlaub gereicht, mittlerweile ist er bei 7,50 € pro Stück und reicht gerade noch für ein gepflegtes Mittagessen zu zweit.

Grandios! Den Ausstieg zur richtigen Zeit verpasst, zu habgierig gewesen.

Trostreich immerhin, dass das Pferd welches ich möglicherweise bald "erschießen" muss, ein "geschenkter Gaul" war.