Mittwoch, 5. März 2008

Fortbildung

In Nordrhein-Westfalen muss das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal jährlich 30 Stunden Fortbildung absolvieren (§ 5 Abs. 5 RettG NRW).

Die kann man, bei der "Rettungswache am Rande der Stadt" wo ich tätig bin, in Abend- oder Wochenend-Modulen absolvieren, man kann aber auch die angebotene Blockfortbildung von 5 Arbeitstagen besuchen.

Und -da es mit dem Hauptjob gut passte- habe ich kürzlich dann fünf vier Tage Block-Fortbildung besucht.

Zusammengefasst: Es hat Spass gemacht, ich habe sogar was gelernt und auch diverse externe Teilnehmer die ernsthaftes Geld für die Fortbildung gezahlt hatten, äußerten sich sehr zufrieden.

Aber zwischendurch war ich kurz davor, einem Kollegen auf´s Maul zu geben.

Dieser besagte Kollege, nennen wir ihn mal H., ist bei der Rettungswache am Rande der Stadt als Rettungsassistent im Anerkennungsjahr tätig. Das heißt, er hat den ersten Teil der zweijährigen Ausbildung zum Rettungsassistent, nämlich einen theoretischen Lehrgang, absolviert. Der zweite Teil ist dann ein sogenanntes praktisches Jahr. Und ebenjenes absolviert H. gerade.

Im Verlauf zeigte sich dann, dass H.´s meistgenutztes Wort während der Fortbildung "Pause!" war.

Man stelle sich folgende Situation vor: H. steht -als einziger, denn alle anderen sitzen noch- vor dem Dozenten und spricht "Pause!" mit der Eloquenz und Wiederholungsrate eines hyperaktiven Kindergartenkindes aus. Ich bewundere noch heute, dass der Dozent, der ja eigentlich noch kurz den weiteren Verlauf klären wollte, dabei ruhig geblieben ist.

Während der eifrig eingeforderten Pausen stand er dann rauchend in der Fahrzeughalle und regt sich darüber auf, wie wenig Geld er verdient. Und zwar in jeder Pause!

Grotesk wird es, wenn sich andere Teilnehmer während der Pause um den weiteren Fortgang der Veranstaltung bemühen, indem sie eine Schwester von Anne R. und Material herbeiholen und er lediglich rauchend und klagend zuschaut.

Ernsthaft, bei mir müsste der noch Geld mitbringen.

Während der Fortbildungen saß er in der hinterstes Ecke und spielte auf seinem PDA Mah-Jong. Andauernd! Naja, stimmt so nicht ganz, ca. 5-mal pro Tag schaffte er es unaufgefordert einen außerordentlich dummen Spruch der grob zum jeweiligen Thema passte, abzugeben.

Erstaunlicherweise ließ er sich von diesem dummen Gesamt-Verhalten noch nichtmal durch mehrere direkte und indirekte Hinweise diverser Kollegen abhalten.

Sehr geschickt auch, an dem Tag der Fortbildungswoche, an dem der Chef der Rettungswache am Rande der Stadt als Dozent tätig ist und der Ausbildungsleiter -also H.´s beide Vorgesetzte- in der ersten Reihe sitzt, zwei Stunden zu spät zu kommen.

Okay, kann passieren. Ein Wort des Bedauern kann man dann trotzdem dazu verlieren.

Also ehrlich, bei dem hat die Einstellungspolitik versagt.

Ich brauchte dann dringend etwas Abstand und habe die Option wahrgenommen, die ich mir bei der Universitätsklinik gesichert hatte und zwischendurch dort einen Tag im OP verbracht.

War sicherlich die wesentlich bessere Wahl, als noch einen Tag mit diesem Menschen erleben zu müssen.

Samstag, 1. März 2008

Direkte Kommunikation

Eigentlich mag ich direkte Kommunikation, wirklich.

Welche Vorkenntnisse sind nötig?
-Prinzipiell keine!
ist mir dann aber doch etwas zu direkt.

Zumindest wenn man Mitarbeiter für den Rettungs- & Sanitätsdienst im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft sucht.

Lustig saons die Wiena.

Donnerstag, 28. Februar 2008

Klarstellung

"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten."
Walter Ulbricht, 1961

"Wir wollten nie heimlich Computer durchsuchen."
Ingo Wolf, 2008


Ja, ein sehr populistischer und polemischer Vergleich. Allerdings frage ich mich schon, ob das jetzt eine unglaubliche Lüge oder einfache riesige Dummheit ist, was der nordrhein-westfälische Innenminister da von sich gibt.

Wir erinnern uns, in
§ 5 Abs. 2 Nr. 11 VSG NRW hieß es:
Die Verfassungsschutzbehörde darf nach Maßgabe des § 7 zur Informationsbeschaffung als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden:

11. heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel. ...
Nun hatten ein paar Menschen -unter anderem welche von einem gewissen Gericht in Karlsruhe- den Eindruck "der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme" sei eben diese Online-Durchsuchung.

Mensch, man hätte seinerzeit direkt auf Prof. Heckmann hören sollen der hat gleich gesagt, dass es gar nicht um die Online-Durchsuchung geht. Gut, dass "uns Ingo" das jetzt nochmal klargestellt hat.

Da hätte man sich das ganze Theater von wegen Verfassungsbeschwerde und so ja auch sparen können...

Ähm, ja

Wenn sich ein diabeteskranker Beamter während eines dienstlichen Gesprächs den Blutzucker mißt, stellt das kein Dienstvergehen dar.

Gut zu wissen, dass das jetzt endlich mal gerichtlich geklärt ist.


Das führt mich direkt zu meinem Lieblings-Beamtenwitz:

"So nehmen Sie doch Vernunft an!"
"Bedaure, ich bin Beamter, ich darf nichts annehmen."

Mittwoch, 27. Februar 2008

Online-Durchsuchung

Das Bundesverfassungsgericht hat gerade die im neuen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz vorgesehene Online-Durchsuchung für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Dabei hat das BVerfG noch ein neues Grundrecht "geschaffen" nämlich das "Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Soweit die Urteilsverkündung das bis jetzt erkennen lässt, dürfte das Bundesverfassungsgericht damit hohe Hürden für die Online-Durchsuchung aufstellen.

Schauen wir mal, wie lange es dauert, bis der Herr BMI rumpoltert.

Zu den Verfassungsbeschwerden hat die Welt einen sehr interessanten Artikel
ich darf aber auch auf meinen seinerzeitigen Blogbeitrag zur mündlichen Verhandlung hinweisen. Insbesondere der Vertreter der NRW-Landesregierung,
Prof. Dr. Dirk Heckmann, hatte seinerzeit einen etwas fraglichen Auftritt hingelegt.

Nachtrag 21.20h: Link zur Pressemitteilung des BVerfG und zum Urteil.

Sonntag, 24. Februar 2008

TV-Hinweis

Die größte Flughafenklinik der Welt
Noteinsätze am Frankfurter Airport

Sonntag, 24. Februar 2008
22.15 - 22.45 Uhr
WDR Fernsehen

Sie werden zu den Flugzeugen gerufen oder ins Terminal, müssen Not-Operationen durchführen oder kleine Zipperlein behandeln: die Rettungsassistenten, Schwestern und Notärzte der Frankfurter Flughafenklinik.

(weitere Details, mit falscher Sendezeit)

Freitag, 22. Februar 2008

Schauinsland

... ist übrigens ein Berg im Schwarzwald. Aber darum geht´s nicht. Aufgrund von Zeitnot nur ein paar Sachen im kurzen Überblick:

  • Der Rettungsblogger erwähnt mich (lobend). Danke sehr, das "nett und interessant" kann ich im vollem Umfang auch über sein Blog sagen. Ausserdem hat selbiges einen gewissen "Mehrwert" ;-).
  • Der britische Sender Channel 4 bietet auf seiner Seite ein ganz nettes Flash-Spiel im "Adventure"-Stil , nämlich Bow Street Runner an. Allerdings sollte man sich etwas Zeit nehmen und des Englischen mächtig sein. (via Status6)
  • RTL beginnt mit der Produktion einer neuen täglichen Actionserie namens: "112 - Sie retten Dein Leben". Der Produzent ist derselbe wie bei der bekannten Polizeidokumentation "Alarm für Cobra 11" und "In der Serie geht es um die Einsätze einer Rettungsleitstelle mit Polizisten, Notärzten und Feuerwehrleuten.". Ich bin zuversichtlich, dass uns hier exzellente Comedy in´s Haus steht, sofern die Serie nicht nach drei Folgen wieder abgesetzt wird.

Montag, 18. Februar 2008

Guckstu!

Hier kann man nachschauen, wer in den letzten drei Tage festgenommen wurde, weil er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto gefahren ist. Sogar mit Bild!

Hübsch auch: Hier kann man sehen, wer seinen Kindern noch Unterhalt schuldet, mit Bild und Angabe des geschuldeten Betrags.

Gut, es sind Angaben aus Maricopa County, Arizona, USA. Aber irgendwie befremdlich finde ich das trotzdem...

Sonntag, 17. Februar 2008

Shopping-Gedanken revisited

Panorama (ARD) berichtet über voreilig erlassene Durchsuchungsbeschlüsse.

In Baden-Württemberg soll demnach ein Richter 36 Minuten Zeit haben, um einen Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses zu prüfen, in Bayern dagegen 2 Minuten.

Grundproblem sei, das die Justiz überlastet ist und daher eine gründliche Prüfung nicht möglich sei.

Nun, ich denke in 36 Minuten sollte eine ausreichend gründliche Prüfung bei einem "normalen" Ermittlungsverfahren möglich sein. Andererseits sollte man als Richter ausreichend Rückgrat haben, das Problem ggf. "hocheskalieren" zu lassen, statt unausgegoren Grundrechtseingriffe anzuordnen.

"Manchmal muss ein Schiff erst auf die Klippen laufen, damit es in die Werft kommt."

Soll heißen: Wenn in einem System grundlegende Mängel vorhanden sind, bedürfen diese Mängel einer grundlegenden Lösung. Anders wird man so eine Situation weder durch Über-Engagement einzelner, noch durch Kurpfuscherei wirklich beheben können.

So jetzt konnte ich auch noch ein wenig Lebensweisheit verteilen.

Einen der Interviewten aus dem Panorama-Beitrag kenne ich sogar und der Interview-Raum kam mir auch sehr bekannt vor.

(via Lawblog)

Samstag, 16. Februar 2008

D-Day

Operation Neptune fand am frühen Samstagmorgen gegen drei Uhr statt. Alleine das zeigt mir mal wieder einiges über den "Veranstalter".

Leider erinnert das Ergebnis eher an die Invasion in der Schweinebucht.

Ja, dieser Beitrag ist 1. militaristisch und 2. unverständlich!

Nachtrag 22.15 Uhr: Paderboner Pilsner ist -halbwegs gekühlt- sehr lecker und die Wagner Steinofen-Pizza "Cippole" ist auch gut bekömmlich.