Naja gut, die Verfassungsbeschwerde von ein paar zehntausend Menschen,
darunter halt auch ich.
Das macht die Argumentation der Bundesregierung aber nicht minder interessant. Deutlich abgekürzt sagt sie nämlich, die Vorratsdatenspeicherung ginge das Bundesverfassungsgericht nichts an.
Das erstaunt jetzt ein wenig, wird aber etwas klarer, wenn man sich mit der
"Solange"-Rechtsprechung des BVerfG, also quasi dem juristischen "Brathering",
auseinandersetzt.
Und jetzt wäre der Moment, wo dieses Blog eine seiner juristischen Sternstunden erleben könnte, indem ich ausführlich über die "Solange"-Rechtsprechung des BVerfG und die Argumentation der Bundesregierung reflektiere.
- Solange I & II bei Wikipedia
- Artikel im Beck-Blog mit Link zum Schriftsatz
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