Nun begibt es sich derzeit, dass ich gelegentlich nach Essen muss. Eigentlich ist das nicht schlimm: Zwanzig Minuten über die Autobahn und schon ist man da. Aber da beginnt das Elend: Regelmäßig brauch ich in Essen nochmal das Doppelte bis Dreifache der Zeit. Der Stadtverkehr in Essen ist nämlich schlechterdings eine Katastrophe und weitaus übler alles andere was ich bisher erlebt habe.
Wenn dann noch, so wie gestern, zwei Vollpfosten auf der Autobahn einen Auffahr-Unfall bauen, fängt der Spaß schon früher an: Natürlich im Baustellenbereich, wo die Autobahn eh´ nur zweispurig ist. Zwei Autos auf der rechten Spur, kaum Schäden sichtbar, und die Insassen tanzen fröhlich handytelefonierend auf der rechten Spur der Autobahn rum. Gib Darwin ´ne Chance. Naja, sie hatten ja mittlerweile so ca. 2-3 km Stau produziert, das Risiko auf der Autobahn rumzurennen war somit überschaubar.
Der formhalber weise ich mal auf § 34 Abs. 1 Nr. 2 StVO hin und bitte höflichst die Leser dieses Blogs schon in ihrem eigenen Interesse bei Bagatellschäden -und zudem klarer Sachlage- möglichst schnell von der Autobahn zu kommen. Ansonsten kann man sich wenigstens hinter die Leitplanke begeben.
Unter einen 38-Tonner zu geraten, dessen Fahrer gerade seinen nächtlichen Schlaf nachholt ist nicht witzig. Selbst wenn es nur mit 30 km/h geschieht.
Donnerstag, 8. Mai 2008
Mittwoch, 7. Mai 2008
Montag, 5. Mai 2008
Schichtempfehlung
Nachdem ich permanent darüber klage, wie furchtbar, stressig und sonstnochwas Nachtschichten sind, muss ich ja auch mal in dieser Hinsicht konstruktiv äußern.
Kollege S. empfiehlt hiermit offiziell:
Sonn- und Feiertagsschichten, und zwar tagsüber.
Sonn- und Feiertagsschichten, und zwar tagsüber.
Meine vorletzte Sonntagsschicht verlief ungefähr so: . Genau, es war nämlich eine Nullschicht, zwölf Stunden lang nichts getan, gar nichts. Außer essen und irgendwann aus Verzweifelung die Wache komplett zu reinigen.
Letzten Sonntag war es dann schon ein wenig spannender: Nach dem Frühstück habe ich mich erstmal zum Zeitungsstudium zurückgezogen um dann gegen Mittag zu grillen und anschließend auf dem Hof der Rettungswache zuzu sonnen ähh, meteorologische Beobachtungen vorzunehmen.
Gegen etwas späteren Nachmittag geschah dann doch noch das Unerwartete: Es piepste und wir durfen uns zu einem Verkehrsunfall bewegen. Selbiger stellte sich dann noch als etwas anspruchsvoller heraus. Aber da das der einzige Einsatz der Tages war, will ich mich jetzt mal nicht beklagen.
Bleibt mir nur noch die Frage, ob ich den Sonnenbrand den ich bei meinen meteorologischen Beobachtungen erlitten habe, als Arbeitsunfall geltend machen kann.
Letzten Sonntag war es dann schon ein wenig spannender: Nach dem Frühstück habe ich mich erstmal zum Zeitungsstudium zurückgezogen um dann gegen Mittag zu grillen und anschließend auf dem Hof der Rettungswache zu
Gegen etwas späteren Nachmittag geschah dann doch noch das Unerwartete: Es piepste und wir durfen uns zu einem Verkehrsunfall bewegen. Selbiger stellte sich dann noch als etwas anspruchsvoller heraus. Aber da das der einzige Einsatz der Tages war, will ich mich jetzt mal nicht beklagen.
Bleibt mir nur noch die Frage, ob ich den Sonnenbrand den ich bei meinen meteorologischen Beobachtungen erlitten habe, als Arbeitsunfall geltend machen kann.
Sonntag, 4. Mai 2008
Der Hunderste
Upps, gerade habe ich festgestellt, dass der Nokia-Post der einhunderste war. Hat sich so ergeben und war meinerseits nicht explizit geplant (warum auch?).
Wenn ich Excel glauben darf, ist dieser Blog damit heute nicht nur 100 Postings, sondern auch 259 Tage alt.
Ad multos postos!
Wenn ich Excel glauben darf, ist dieser Blog damit heute nicht nur 100 Postings, sondern auch 259 Tage alt.
Ad multos postos!
Freitag, 2. Mai 2008
Tödliche Kosmetik II
Knallhart recherchiert, wir bleiben am Ball:
Im Fall der tödlichen Kosmetikbehandlung aus dem Januar hat die Staatsanwaltschaft Paderborn jetzt Anklage erhoben und zwar wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstosses gegen das Heilpraktikergesetz.
Die Westdeutsche Zeitung und der WDR berichten.
Und ja, den im Januar-Artikel angekündigten Besinnungsaufsatz schreib ich auch noch, spätestens so Mitte August...
Im Fall der tödlichen Kosmetikbehandlung aus dem Januar hat die Staatsanwaltschaft Paderborn jetzt Anklage erhoben und zwar wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstosses gegen das Heilpraktikergesetz.
Die Westdeutsche Zeitung und der WDR berichten.
Und ja, den im Januar-Artikel angekündigten Besinnungsaufsatz schreib ich auch noch, spätestens so Mitte August...
Dienstag, 29. April 2008
Harald S.
Ich bin ja nun auch nicht mehr der Jüngste und so kann ich mich noch an Harald Schmidt und Herbert Feuerstein mit derer Sendung Schmidteinander zunächst im WDR, später in der ARD erinnern.
Über die momentanen medialen Tätigkeiten des Harald S. an der Seite von Oliver P. schreibt die FAZ leider wenig ruhmvoll (hier ein etwas älterer Artikel).
Ich fürchte, ich muss zustimmen...
Über die momentanen medialen Tätigkeiten des Harald S. an der Seite von Oliver P. schreibt die FAZ leider wenig ruhmvoll (hier ein etwas älterer Artikel).
Ich fürchte, ich muss zustimmen...
Freitag, 25. April 2008
Réponse
Hmm, dürfte ich in dem Fall überhaupt aussagen?
Infrage käme die Schweigepflicht aus § 203 StGB, hier in diversen Varianten nämlich:
Verbliebe noch die mittlere Variante, der Amtsträger. Dazu gibt es noch § 376 Abs. 1 ZPO, der die Erteilung einer sogenannten Aussagegenehmigung unter Verweis auf die Beamtengesetze regelt. Offenbar gibt es da unter Juristen eben wegen dieses Verweises auch einen Streit, ob § 376 Abs. 1 ZPO überhaupt auf Nicht-Beamte anwendbar ist. Daneben könnte man die Frage stellen, ob der Unfallort denn in irgendeiner Weise unter eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit fallen könnte.
Rein praktisch werden aber derartige Aussagegenehmigungen hier vom Träger des Rettungsdienstes sehr unbürokratisch und schnell erteilt. Daher würde ich mir darüber keine Gedanken machen.
Einer Aussage stünde also nichts im Wege.
Infrage käme die Schweigepflicht aus § 203 StGB, hier in diversen Varianten nämlich:
- § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB letzte Alternative (Rettungsassistent),
- § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB (dto., öffentlicher RD, daher Amtsträger, vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) StGB) und
- § 203 Abs. 3 i. V. m § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB ("berufsmäßig tätiger Gehilfe eines Rechtsanwalts").
Verbliebe noch die mittlere Variante, der Amtsträger. Dazu gibt es noch § 376 Abs. 1 ZPO, der die Erteilung einer sogenannten Aussagegenehmigung unter Verweis auf die Beamtengesetze regelt. Offenbar gibt es da unter Juristen eben wegen dieses Verweises auch einen Streit, ob § 376 Abs. 1 ZPO überhaupt auf Nicht-Beamte anwendbar ist. Daneben könnte man die Frage stellen, ob der Unfallort denn in irgendeiner Weise unter eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit fallen könnte.
Rein praktisch werden aber derartige Aussagegenehmigungen hier vom Träger des Rettungsdienstes sehr unbürokratisch und schnell erteilt. Daher würde ich mir darüber keine Gedanken machen.
Einer Aussage stünde also nichts im Wege.
Donnerstag, 24. April 2008
Déjà-vu
Es hat lange gedauert, aber heute haben sich mein juristisches Ich und mein rettungsdienstliches Ego erstmals im realen Leben getroffen.
Ich sitze friedlich in der Kanzlei am Rande der Stadt an meinem Schreibtisch und bekomme eine schon etwas ältere Unfall-Akte in die Hände. Die Akte hat bislang Cheffe bearbeitet, es geht um einen Verkehrsunfall, bei dem unser Mandant als Motorradfahrer wegen eines Straßenschadens stürzte.
Streitig ist nun der genaue Unfallort, denn der Gegner ist Eigentümer einer Privatstraße und meint nun, der Unfall sei nicht auf seinem Grund, sondern ein paar Meter weiter, auf der dortigen öffentliche Straße geschehen (Hintergrund).
Das dumme ist, dass unser Mandant für den Unfallort derzeit in gewisser Beweisnot ist, denn gestürzt ist er eben ganz alleine. Cheffe hat nun -bevor ich die Akte, eigentlich aus einem ganz anderen Grund, in die Finger kriegte- gegenüber dem Gegner schon angekündigt, er werde "das herbeigerufene Sanitätspersonal" im Prozess als Zeugen für den genauen Unfallort benennen.
Kurz nachgedacht und festgestellt: Das bin ja ich!
Tatsächlich kann ich mich an den Unfall im Herbst des letzten Jahres noch recht gut erinnern. Zwar sagte mir der Name rein gar nichts, aber ich habe in dem Zeitraum tatsächlich bei einem Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer an der Örtlichkeit gerettet.
Der Patient, ähh, Mandant, ähh, also der Kunde hatte eine beeindruckende dislozierte Fraktur, die mir noch recht gut in Erinnerung ist. Ebenjene Fraktur findet sich auch in der Akte wieder, auch die Restumstände passen genau.
Blöd nur, dass ich zum genauen Unfallort gar nichts sagen könnte, bei unserem Eintreffen war der Mandant/Patient/Kunde nämlich samt Motorrad schon einige Meter weiter auf dem Gehweg.
Außerdem müßte man dem Gegner und dem Gericht dann erstmal klar machen, dass der Referendar des Anwalts des Klägers zufällig auch Rettungsassistent ist, und ebenso zufällig bei dem Unfall war. Das glaubt einem so doch kein Schwein!
Ich sitze friedlich in der Kanzlei am Rande der Stadt an meinem Schreibtisch und bekomme eine schon etwas ältere Unfall-Akte in die Hände. Die Akte hat bislang Cheffe bearbeitet, es geht um einen Verkehrsunfall, bei dem unser Mandant als Motorradfahrer wegen eines Straßenschadens stürzte.
Streitig ist nun der genaue Unfallort, denn der Gegner ist Eigentümer einer Privatstraße und meint nun, der Unfall sei nicht auf seinem Grund, sondern ein paar Meter weiter, auf der dortigen öffentliche Straße geschehen (Hintergrund).
Das dumme ist, dass unser Mandant für den Unfallort derzeit in gewisser Beweisnot ist, denn gestürzt ist er eben ganz alleine. Cheffe hat nun -bevor ich die Akte, eigentlich aus einem ganz anderen Grund, in die Finger kriegte- gegenüber dem Gegner schon angekündigt, er werde "das herbeigerufene Sanitätspersonal" im Prozess als Zeugen für den genauen Unfallort benennen.
Kurz nachgedacht und festgestellt: Das bin ja ich!
Tatsächlich kann ich mich an den Unfall im Herbst des letzten Jahres noch recht gut erinnern. Zwar sagte mir der Name rein gar nichts, aber ich habe in dem Zeitraum tatsächlich bei einem Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer an der Örtlichkeit gerettet.
Der Patient, ähh, Mandant, ähh, also der Kunde hatte eine beeindruckende dislozierte Fraktur, die mir noch recht gut in Erinnerung ist. Ebenjene Fraktur findet sich auch in der Akte wieder, auch die Restumstände passen genau.
Blöd nur, dass ich zum genauen Unfallort gar nichts sagen könnte, bei unserem Eintreffen war der Mandant/Patient/Kunde nämlich samt Motorrad schon einige Meter weiter auf dem Gehweg.
Außerdem müßte man dem Gegner und dem Gericht dann erstmal klar machen, dass der Referendar des Anwalts des Klägers zufällig auch Rettungsassistent ist, und ebenso zufällig bei dem Unfall war. Das glaubt einem so doch kein Schwein!
Montag, 21. April 2008
TV-Tipp
Pro 7 zeigt ab diesem
Mittwoch, 23. April
22.15 Uhr neue Folgen von Emergency Room.
Nun ist das mittlerweile die 14. Staffel und der Lack ist etwas ab. Soll heißen, die frühen Staffeln gefielen mir besser, weniger Beziehungsdramen zwischen den Akteuren, dafür mehr (blutige) Notfall-Medizin.
Außerdem ist die Sendezeit um 22.15 Uhr für Berufstätige schon grenzwertig. Beschwerden nimmt Pro 7 hier entgegen.
Dennoch: Guck-Empfehlung!
Mittwoch, 23. April
22.15 Uhr neue Folgen von Emergency Room.
Nun ist das mittlerweile die 14. Staffel und der Lack ist etwas ab. Soll heißen, die frühen Staffeln gefielen mir besser, weniger Beziehungsdramen zwischen den Akteuren, dafür mehr (blutige) Notfall-Medizin.
Außerdem ist die Sendezeit um 22.15 Uhr für Berufstätige schon grenzwertig. Beschwerden nimmt Pro 7 hier entgegen.
Dennoch: Guck-Empfehlung!
Abonnieren
Posts (Atom)
