Montag, 5. Mai 2008

Schichtempfehlung

Nachdem ich permanent darüber klage, wie furchtbar, stressig und sonstnochwas Nachtschichten sind, muss ich ja auch mal in dieser Hinsicht konstruktiv äußern.

Kollege S. empfiehlt hiermit offiziell:
Sonn- und Feiertagsschichten, und zwar tagsüber
.

Meine vorletzte Sonntagsschicht verlief ungefähr so: . Genau, es war nämlich eine Nullschicht, zwölf Stunden lang nichts getan, gar nichts. Außer essen und irgendwann aus Verzweifelung die Wache komplett zu reinigen.

Letzten Sonntag war es dann schon ein wenig spannender: Nach dem Frühstück habe ich mich erstmal zum Zeitungsstudium zurückgezogen um dann gegen Mittag zu grillen und anschließend auf dem Hof der Rettungswache zu zu sonnen ähh, meteorologische Beobachtungen vorzunehmen.

Gegen etwas späteren Nachmittag geschah dann doch noch das Unerwartete: Es piepste und wir durfen uns zu einem Verkehrsunfall bewegen. Selbiger stellte sich dann noch als etwas anspruchsvoller heraus. Aber da das der einzige Einsatz der Tages war, will ich mich jetzt mal nicht beklagen.

Bleibt mir nur noch die Frage, ob ich den Sonnenbrand den ich bei meinen meteorologischen Beobachtungen erlitten habe, als Arbeitsunfall geltend machen kann.

Sonntag, 4. Mai 2008

Der Hunderste

Upps, gerade habe ich festgestellt, dass der Nokia-Post der einhunderste war. Hat sich so ergeben und war meinerseits nicht explizit geplant (warum auch?).

Wenn ich Excel glauben darf, ist dieser Blog damit heute nicht nur 100 Postings, sondern auch 259 Tage alt.

Ad multos postos!

Wir haben nichts gegen Nokia...

wir wollen nur die Handys nicht mehr haben:

Freitag, 2. Mai 2008

Tödliche Kosmetik II

Knallhart recherchiert, wir bleiben am Ball:

Im Fall der tödlichen Kosmetikbehandlung aus dem Januar hat die Staatsanwaltschaft Paderborn jetzt Anklage erhoben und zwar wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstosses gegen das Heilpraktikergesetz.

Die Westdeutsche Zeitung und der WDR berichten.

Und ja, den im Januar-Artikel angekündigten Besinnungsaufsatz schreib ich auch noch, spätestens so Mitte August...

Dienstag, 29. April 2008

Harald S.

Ich bin ja nun auch nicht mehr der Jüngste und so kann ich mich noch an Harald Schmidt und Herbert Feuerstein mit derer Sendung Schmidteinander zunächst im WDR, später in der ARD erinnern.

Über die momentanen medialen Tätigkeiten des Harald S. an der Seite von Oliver P. schreibt die FAZ leider wenig ruhmvoll (hier ein etwas älterer Artikel).

Ich fürchte, ich muss zustimmen...

Freitag, 25. April 2008

Réponse

Hmm, dürfte ich in dem Fall überhaupt aussagen?

Infrage käme die Schweigepflicht aus § 203 StGB, hier in diversen Varianten nämlich:
  • § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB letzte Alternative (Rettungsassistent),
  • § 203 Abs. 3 i. V. m § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB ("berufsmäßig tätiger Gehilfe eines Rechtsanwalts").
Die erste und die letzte Variante scheiden schon aus, wenn man gerade auf Wunsch desjenigen aussagt, dessen Geheimnis durch § 203 StGB geschützt werden soll, hier also des Mandanten/Patienten. Dann liegt schon gerade kein unbefugtes Offenbaren vor.

Verbliebe noch die mittlere Variante, der Amtsträger. Dazu gibt es noch § 376 Abs. 1 ZPO, der die Erteilung einer sogenannten Aussagegenehmigung unter Verweis auf die Beamtengesetze regelt. Offenbar gibt es da unter Juristen eben wegen dieses Verweises auch einen Streit, ob § 376 Abs. 1 ZPO überhaupt auf Nicht-Beamte anwendbar ist. Daneben könnte man die Frage stellen, ob der Unfallort denn in irgendeiner Weise unter eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit fallen könnte.

Rein praktisch werden aber derartige Aussagegenehmigungen hier vom Träger des Rettungsdienstes sehr unbürokratisch und schnell erteilt. Daher würde ich mir darüber keine Gedanken machen.

Einer Aussage stünde also nichts im Wege.

Donnerstag, 24. April 2008

Déjà-vu

Es hat lange gedauert, aber heute haben sich mein juristisches Ich und mein rettungsdienstliches Ego erstmals im realen Leben getroffen.

Ich sitze friedlich in der Kanzlei am Rande der Stadt an meinem Schreibtisch und bekomme eine schon etwas ältere Unfall-Akte in die Hände. Die Akte hat bislang Cheffe bearbeitet, es geht um einen Verkehrsunfall, bei dem unser Mandant als Motorradfahrer wegen eines Straßenschadens stürzte.

Streitig ist nun der genaue Unfallort, denn der Gegner ist Eigentümer einer Privatstraße und meint nun, der Unfall sei nicht auf seinem Grund, sondern ein paar Meter weiter, auf der dortigen öffentliche Straße geschehen (Hintergrund).

Das dumme ist, dass unser Mandant für den Unfallort derzeit in gewisser Beweisnot ist, denn gestürzt ist er eben ganz alleine. Cheffe hat nun -bevor ich die Akte, eigentlich aus einem ganz anderen Grund, in die Finger kriegte- gegenüber dem Gegner schon angekündigt, er werde "das herbeigerufene Sanitätspersonal" im Prozess als Zeugen für den genauen Unfallort benennen.

Kurz nachgedacht und festgestellt: Das bin ja ich!

Tatsächlich kann ich mich an den Unfall im Herbst des letzten Jahres noch recht gut erinnern. Zwar sagte mir der Name rein gar nichts, aber ich habe in dem Zeitraum tatsächlich bei einem Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer an der Örtlichkeit gerettet.

Der Patient, ähh, Mandant, ähh, also der Kunde hatte eine beeindruckende dislozierte Fraktur, die mir noch recht gut in Erinnerung ist. Ebenjene Fraktur findet sich auch in der Akte wieder, auch die Restumstände passen genau.

Blöd nur, dass ich zum genauen Unfallort gar nichts sagen könnte, bei unserem Eintreffen war der Mandant/Patient/Kunde nämlich samt Motorrad schon einige Meter weiter auf dem Gehweg.

Außerdem müßte man dem Gegner und dem Gericht dann erstmal klar machen, dass der Referendar des Anwalts des Klägers zufällig auch Rettungsassistent ist, und ebenso zufällig bei dem Unfall war. Das glaubt einem so doch kein Schwein!

Montag, 21. April 2008

TV-Tipp

Pro 7 zeigt ab diesem

Mittwoch, 23. April
22.15 Uhr neue Folgen von Emergency Room.

Nun ist das mittlerweile die 14. Staffel und der Lack ist etwas ab. Soll heißen, die frühen Staffeln gefielen mir besser, weniger Beziehungsdramen zwischen den Akteuren, dafür mehr (blutige) Notfall-Medizin.

Außerdem ist die Sendezeit um 22.15 Uhr für Berufstätige schon grenzwertig. Beschwerden nimmt Pro 7 hier entgegen.

Dennoch: Guck-Empfehlung!


Mittwoch, 16. April 2008

Bibant in poenitentiam

In einem Kommentar kam die Frage auf, wann Menschen die wegen ihres übermäßigen Alkoholkonsums den Rettungsdienst brauchen, diese Einsätze (endlich) selber bezahlen müssen.

Kurzer Exkurs dazu: Derzeit ist eine derartige Meldung an die Kostenträger, also die Krankenkasse nicht vorgesehen und wegen § 203 StGB auch normalerweise verboten. Daher werden derartige Einsätze i. d. R. ganz normal von der Krankenkasse bezahlt.

Allerdings hat der Bundestag am 14. März 2008 das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Durch dieses Gesetz wird u.a. dem § 294a SGB V ein neuer Absatz 2 mit folgendem Text hinzugefügt:

Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen haben (§ 52), sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen. Die Versicherten sind über den Grund der Meldung nach Satz 1 und die gemeldeten Daten zu informieren.

D. h. die Krankenkassen müssen über derartige Fälle informiert werden und sind damit auch praktisch in der Lage, von ihren Versicherten die Behandlungskosten zurückzufordern, die u.a. durch (vorsätzliche) Alkohol-Exzesse entstanden sind.

Wie das ganze in der Praxis gehandhabt werden wird und insbesondere, wie man eine vorsätzliche von der fahrlässigen Alkoholintoxikation abgrenzen will, wird interessant.

(via Jurabilis)

Sonntag, 13. April 2008

Nachtschicht - Nachtrag

Trotz der klugen Erwägungen aus dem Vor-Post, war es dann auch wieder am soweit: Nachtdienst (!) an einem Wochenende (!!) am Monatsanfang (!!!).

Nach zwei Einsätzen vor zwölf hatten wir eine realistische Chance gegen 0.30 Uhr in´s Bett zu kommen. Gesagt, getan. Unglücklicherweise gab das Ding auf dem Nachttisch ca. 1 Stunde später wieder Lärm von sich.

Wir reisten also zu einer nahegelegenen S-Bahn-Station an, wo sich in der S-Bahn eine „hilflose Person“ befinden sollte.

Nun muss man wissen, dass „hilflose Personen“ am Wochenende nachts in der Regel deswegen hilflos sind, weil sie –wie im Vorpost schon ausgeführt- einfach erheblich betrunken sind. Oftmals ernüchtern diese dann, wenn man sich in irgendeiner Weise um sie kümmert, und oft genug sind sie dann in irgendeiner Weise undankbar.

Im Optimalfall geben sie verbal zu erkennen, dass sie keine Hilfe wünschen und bewegen sich hinreichend sicher fort. Im dümmsten Fall meinen sie tätlich werden zu müssen, was aber erfreulicherweise selten passiert und wenn, dann sind die Tätlichkeiten aufgrund der Alkoholisierung regelmäßig hinreichend unkoordiniert.

Im zweitdümmsten Fall -und der tritt vergleichsweise häufig auf- wird die hilfslose Person wach und beginnt auf verschiedenste Arten Körperflüssigkeiten von sich zu geben. Nicht schön.

Unsere Hoffnungen auf den Optimalfall waren diesmal aber vergebens. Als wir bei der S-Bahn ankamen saß im hinteren Teil der S-Bahn die knapp 18-jährige Chantalle-Jaqueline und hatte den Aufweckungsversuchen des S-Bahnführers (hmm, klingt politisch inkorrekt) und der vor uns eingetroffenen Polizeivollzugsbeamten hartnäckig widerstanden.

Naja, nicht komplett widerstanden, aber eine halbwegs gerichte Abwehrreaktion und ein Grunzen war das beste was Chantalle-Jaqueline zu bieten hatte. Wir mussten an dieser Stelle leider einsehen, dass Chantalle-Jaqueline wohl zu weit weg für das PG war, mit dem Abturfen wurde das also nichts.

Zur Überraschung aller war Chantalle-Jaqueline dann aber doch fähig, rechts und links bei den Herren in Khaki untergehakt 3 m bis zu unserer Trage zu laufen. Dort setzte sie ihr hartnäckiges Nickerchen aber auch sofort fort.

Da standen wir dann in unserem kurzem Hemd, nachts kurz vor zwei an einer S-Bahn-Station irgendwo da draußen. Die S-Bahn setzte ihren Weg fort, die Herren Polizeivollzugsbeamten grinsend ihre Streife.

Nun ist man da in einer gewissen Zwickmühle:

Einerseits kann man Chantalle-Jaqueline aufwecken, das dürfte nur eine Frage ausreichend hartnäckiger Bemühungen sein, und sie dann in einem halbwegs wachen Zustand in´s Krankenhaus transportieren. Bei der Variante kann es aber auch passieren, das Chantalle-Jaqueline eben wach wird und sich ebenso bewusst wird, dass sie leider zuviel Alkohol getrunken hat und nun Bewegungen und Neon-Licht im RTW gar nicht abkann. Die Folge ist dann regelmäßig, dass man später mit dem Kärcher durch´s Auto gehen müsste (vgl. oben „zweitdümmster Fall“). Also eine Situation, die man gerne vermeiden möchte, insbesondere mitten in der Nacht.

Daneben gibt es die Variante „großes Besteck“, d. h. man entscheidet sich, dass Chantalle-Jaqueline eben nicht nur einen Rausch etwas „vertieft ausschläft“ sondern dass sie aufgrund ihrer Alkohol-Intoxikation ernsthaft bewusstlos ist und bestellt entsprechend den Notarzt nach.

Als letzte Option kann man sich vergewissern, dass Chantalle-Jaqueline noch ihre Schutzreflexe hat sowie die Vitalwerte innerhalb akzeptabler Parameter sind, hoffen dass sie dabei gerade nicht aufwacht und gondelt dann in ein mehr oder minder-aufnahmewilliges Krankenhaus.

Wir entschieden uns für die letztgenannte Variante und führt so behutsam wie eben möglich, die nötigsten Untersuchungen durch, schließlich sollte Chantalle-Jaqueline schön weiter schlafen.

Dem folgt aber ein anderes Problem auf dem Fuße: Braucht man für Chantal-Jaqueline ein Platz auf der Intensivstation, oder nicht?

Im Zweifelsfall macht man es eh´ falsch: Fährt man ein Krankenhaus ohne Intensivplatz an, kann man fast sicher sein, dass der aufnehmende Akademiker meint, dass der Patient intensivpflichtig ist und man kann ein anderes Krankenhaus aufsuchen.

Fährt man eine Intensivstation an, blockiert man oft genug eines der letzten Betten und die Begeisterung des Personals im Krankenhaus ist ob „solcher“ Patienten auch schier ungebremst.

Also fährt man sicherheitshalber ein Intensivbett an, und das gab´s leider nur am anderen Ende des Rettungsdienst-Bereiches. Grosses Tennis! Also auf zur Weltreise um mittlerweile kurz nach zwei in der Nacht, wo wir die „junge Erwachsene“ auch bei schier begeistertem Klinikpersonal abgeben konnten.

Eine gute Stunde später bimmelte es in besagter Nachtschicht übrigens wieder. Zur Abwechselung ging zu einer hilflosen Person, diesmal klappte aber das Abturfen an die Fraktion grün-silber…