Samstag, 29. März 2008

Juristische Ausbildung 2008/03 II

Nach einem verschneiten Osterfest klopft sanft der Frühling an die Tür. Der Samstagnachmittag wird von Sonnenstrahlen durchflutet und heute nacht dürfen wir die Uhr auf Sommerzeit stellen.

Was gibt es also schöneres, als hinter seinem Schreibtisch zu sitzen und seine Nase in juristische Lehrbücher zu stecken? Sehr vieles, aber darüber mag ich nicht nachdenken...

Ich sitze also gerade vor einen, an sich recht guten, Studien-Kommentar zum Strafgesetzbuch, da mir auffiel, dass ich ein paar Basics mal wiederholen muss.

Das ein oder andere dort gegebene Beispiel, möchte ich aber gerade mal kommentiert wiedergeben:
Terrorist T bringt in einem überfüllten Fußballstadion eine Bombe an, die innerhalb von 10 Minuten zünden wird.
Na gut, das mit dem Stadion und der Bombe kann ja mal vorkommen. Aber wer hat denn da gepatzt, das dass Stadion überfüllt ist? Das muss man wohl mal hinsichtlich eines Organisationsverschuldens im Kopfe behalten!

Der Arzt O -ein Spezialist für Akupunktur, der weiß, wo die menschlichen Schmerzpunkte liegen-, bemerkt dies, hält den T fest und durchsucht ihn.
Jawollja! Ärzte an die Front! Mehr davon und wir hätten mit Al Quaida keine Probleme mehr. Gut zu wissen, dass im Medizin-Studium offenbar auch Grundlagen der Terrorismus-Bekämpfung gelehrt werden.
Er findet einen Schlüssel, mit dem man die Bombe entschärfen kann.
Und das weiß er daher, das an dem Schlüssel groß draufsteht "Für zum Bombe entschärfen", oder wie?
O ist sich dabei bewusst, dass er keine Chance hat, sich innerhalb der verbleibenden Zeit soweit vom Stadion zu entfernen, dass er nicht selbst durch die Bombe getötet werden wird.
Ja, das kommt davon, wenn man Held spielt und meint Terroristen fangen zu müssen. Schuster bleib bei deinen Leisten...
In dieser Situation zwingt er den T durch mittels Akupunktur zugefügter Schmerzen, den Ort zu verraten, an dem sich die Bombe befindet.
Ja klar, weil O zu dumm ist abzuhauen, soll´s jetzt der Terrorist ausbaden?
Dann entschärft er die Bombe.
Wundert es da einen echt noch, wenn frische Jura-Studenten gelegentlich einen etwas, ähh fehlgeleiteten Eindruck haben bzw. machen?

(aus: Joecks, Studienkommentar StGB, 6. Auflage, Rn. 42; an sich wirklich gut!)

Juristische Ausbildung 2008/03 I

In der FAZ findet sich ein recht lesenswerter Artikel zur Juristenausbildung, auch wenn ich nicht in jedem Punkt mit dem Autor konform gehen. Stattdessen erlaube ich mir, auf den Beitrag auf Unfehlbar hinzuweisen, der den FAZ-Artikel sehr gut ergänzt.

Bei der Gelegenheit darf ich auch gleich auf das sehr gelungene Impressum von Unfehlbar hinweisen, dass äußerst treffende Ausführungen zu diesem unsäglichen, weit verbreiteten "Landgericht Hamburg-Disclaimer" macht.

Mittwoch, 26. März 2008

Stell mich ein

Da es den ein oder anderen Leser interessieren mag und es bei mir schon etwas länger in den Entwürfen liegt, hier mal ein paar Suchmaschinen für Jobs im medizinischen Bereich bzw. für den Rettungsdienst. Das Ganze hat natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

health-job.net
Kennen leider als Berufsgruppe keinen Rettungsassistenten, bei manueller Eingabe erscheint bei meinen Versuchen stets "Ihre Suchkriterien wurden optimiert, um Ihnen eine erweiterte Stellenauswahl zu präsentieren.". Das Resultat ist dann, dass einem auch jede Menge Stellenangebote präsentiert werden, die weder berufsmäßig noch örtlich passen. Das kann nicht Sinn einer Job-Suchmaschine sein.

klinikjob.info

Keine Angebote für RettAss. Insgesamt gewöhnungsbedürftige Suche, die zudem bei meinem Besuch recht langsam war und wenige Treffer bot.

sanojobs.de

Sehr einfache Suche, die sich aber leider nicht verfeinern lässt und mehr Treffer bieten könnte.

DRK-Stellenbörse
Stellenbörse des DRK, bundesweit

ASB-Stellenbörse
Stellenbörse des ASB, bundesweit

Feuerwehr.de-Stellenbörse

Jobbörse von Feuerwehr.de, große Auswahl, stellenweise aber auch ältere Angebote, Suche nur über Kategorien

Stellenmarkt NetZeitung
Durchsucht automatisch etwa 30 unterschiedliche Stellenbörsen, Treffer für RettAss derzeit allerdings recht mau.

Der Wolff und die sieben Geißlein

An der ein oder anderen Stelle in diesem Blog ließ ich mich am Rande ja bereits über die Presse-Landschaft in NRW aus.

Die Süddeutsche schreibt nun über einen großen Verleger der Region, Lambert Lensing-Wolff, und dessen Geschäftsgebahren.

Lensing-Wolff hatte vor etwa einem Jahr die komplette Redaktion der Münsterschen Zeitung auf einen Schlag ausgetauscht.

Was in der SZ nicht berichtet wird: Lensing-Wolff hatte zur gleichen Zeit auch die Lokalredaktionen Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen der ihm gehörenden Ruhr-Nachrichten komplett aufgelöst. Wenig später wurde die Buersche Zeitung dicht gemacht.

Bereits Jahre im voraus wurden Mitarbeiter, die seitens der Geschäftsführung eher weniger geschätzt wurden, in diese Redaktionen versetzt.

Insgesamt genug Grund, an den Schilderungen
Lensing-Wolffs in dem SZ-Artikel zu zweifeln.

Dummerweise sind aber die Alternativen sehr rar, zum Medienhaus Lensing gehören neben diversen Zeitungen unter anderem auch mehrere Lokalradios.

Die einzige Alternative wäre die WAZ-Gruppe.

Was bleibt, ist die Frage nach dem Gleichgewicht von unternehmerischem Handeln und Arbeitgeber-Verantwortung, und zwar gerade in einem derart wichtigen Bereich wie den Medien.

Sonntag, 23. März 2008

Frohe Ostern!

Was sucht ihr den Lebenden bei den Toten? Er ist nicht hier, sondern er ist auferstanden.

Lk 24, 4 ff.


Foto: knipseline, pixelio.de

Samstag, 22. März 2008

Blödsinnige Idee

Schrieb ich da wirklich Anfang der Woche, es sei Zeit die Weihnachts-Deko zu entfernen?

Total blödsinnige Idee!

Zumindest witterungstechnisch passen Weihnachtsmann und Co. derzeit viel besser als die Osterdeko: Es schneit!

NEF from Hell

In Geilenkirchen (ja, die heissen wirklich so) hat man ärztlicherseits gewisse Bedenken gegen das dortige Notarzt-Einsatzfahrzeug.

Der WDR berichtet.

Mir scheint der Ausbau relativ normal und Frau Doktor etwas komisch, aber was weiß ich schon?

Donnerstag, 20. März 2008

Ostern I

Artikel 25 Abs. 1 Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.

§ 2 Abs. 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage NRW
Feiertage sind:
…
2. der Karfreitag,
3. der Ostermontag, ...


§ 11 Gesetz über die Sonn- und Feiertage NRW
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
...
5. entgegen § 7 Abs. 1
am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlichen Tanz veranstaltet;

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Mittwoch, 19. März 2008

OBI

Man mag es für eine Schändung von Queens: "We will Rock You" halten, aber die neue OBI-Werbung ist seit langem mal wieder ein Spot, den mir gerne angucke:



Fast noch besser ist allerdings dieses Symbiose aus Original und Kopie:






Ausländerkriminalität

Ja, ich bin mir recht sicher, dass wir in Deutschland -wie in fast jedem Land- und auch in NRW ein Kriminalitätsproblem haben.

Wer sich dazu ein Bild machen mag, sollte eventuell einen Blick in die aktuelle Kriminalstatistik werfen.

Möglicherweise haben wir sogar ein Problem mit Ausländerkriminalität.

Ein bisher jedoch anscheinend deutlich unterschätztes Problemfeld der Ausländerkiminalität ist kürzlich zu Tage getreten:

Wie allgemein bekannt ist, sind in Deutschland die Möglichkeiten für Forschung und Lehre derart exzellent, dass uns ausländische Wissenschaftler nur so die Bude einrennen.

Unverschämterweise führen diese Gastarbeiter dann auch noch ihre ausländischen akademischen Grade hier. Um es genauer zu sagen, nur weil irgendeine Hinterhofuniversität einer Ex-Kolonie ihnen einen Doctor of Hamptidambti verliehen hat, denken diese Menschen nun, sie könnten sich hier auch Doktor nennen.

Diesem Treiben bietet nun jedoch u.a. die Staatsanwaltschaft Jena Einhalt. Sie führt fleißig Ermittlungsverfahren gegen diese akademischen Schmarotzer.

Grundlage dafür ist § 132a Abs. 1 Strafgesetzbuch:

(1) Wer unbefugt
1.
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Nun könnte man denken, wer ordentlich promoviert hat, führt seinen Doktor-Grad nicht unbefugt. Das ist auch richtig, allerdings auch nur solange man an einer ordentlichen deutschen Universität promoviert hat. Naja okay, vielleicht auch noch an einer europäischen Universität. Dann ist aber echt Schluß mit lustig. Die Details regelt das Landesrecht, in NRW § 69 Abs. 2 Hochschulgesetz.

Wer sich mal ein Blick machen will, wie (bier-)ernst die Lage diesbezüglich wirklich ist, schau mal in diesen Artikel der Washington Post.

Etwas weniger gründlich, dafür aber auf deutsch und mit Nazi-Keule stellt auch der Spiegel das Problem dar.


Im oben geschriebenen findet sich ansatzweise Ironie und Sarkasmus. Der geneigte Leser und die geschätzte Leserin mag die entsprechenden Stellen selbst finden.