Kohleengel - Retter unter Tage
Montag, 11.02.2008
14.15 - 15.00 (45 min.)
WDR Fernsehen
Bergleute haben einen gefährlichen Job: Schlagwetterexplosionen, Kohlenbrände und Stolleneinbrüche sind eine ständige Gefahr. Zwei erfahrene Grubenwehrmänner stehen im Mittelpunkt der Dokumentation.
Dass in Deutschland große Grubenunglücke der Vergangenheit angehören, ist Fortschritten in der Sicherheitstechnik zu verdanken. Und einer Truppe, die immer dann zum Einsatz kommt, wenn es brenzlig wird: der Grubenwehr.
http://www.ard-digital.de/programmvorschau/sendung.php?eventID=106165074
Samstag, 9. Februar 2008
Dienstag, 5. Februar 2008
Räumliche Orientierung
Heute war einer der Tage an denen ich mich fragte, ob ich in in einem der grössten Ballungsgebiete Europas rette oder doch in irgendeinem Entwicklungsland. Nur ein paar Gesprächsfetzen:
"Für den 7/82/1 die POL zur Einsatzstelle"
"Was soll ich denen sagen?"
"Ja, das worauf wir alarmiert waren: Hier liegt ein toter Mann auf der Straße!"
Funkgespräch zwischen Notarzteinsatzfahrzeug und Leitstelle. Besonders gut, wenn man weiss, dass wir den "toten Mann" ca. eine halbe Stunde später gar nicht so tot in´s Krankenhaus brachten. Da ging´s dann aber weiter:
"Wo ist denn die Anästhesie?"
"Frau Ypsilon wollte die Anästhesie informieren"
aufnehmender Arzt zur Krankenschwester, jene in abwehrendem Tonfall á la "Ich bin nicht schuld, nicht meine Baustelle." Man hat natürlich davon abgesehen, dann selbst die Anästhesie anzurufen. Der Patient war ja nur intubiert und beatmet und das anwesende Personal leicht überfordert.
"Haben Sie Atropin hier? Der Patient wird gerade bradykard."
"Nein, Notfallmedikamente haben wir hier nicht."
Völlig ernstgemeinte Antwort des aufnehmenden Arztes auf die Frage unseres Notarztes. Ja, wir waren vorangemeldet und befanden uns in der Notaufnahme.
"Holen Sie mal unseren Notfallkoffer von nebenan!"
aufnehmender Arzt zur Krankenschwester. Reaktion derselbigen, obwohl sie die Anweisung offensichtlich mitbekommen hatte: Irritierter Blick und das war´s dann. Aber macht nichts, wir haben den RTW ja in der Einfahrt stehen, holen wir halt unseren Koffer...
Wenig später dann die Erkenntnis, dass man doch nochmal die Anästhesie anrufen sollte.
"Där Pazient haad bekommän Schlack mit Difibrillator!"
Notarzt aus dem osteuropäischem Sprachraum bei der Übergabe an den mittlerweile eingetroffenen Anästhesisten.
"Ach, sie kommen sofort mit dem Patienten?!?"
MTRA bei Eintreffen am CT nach vorheriger Ankündigung durch die Notaufnahme. Die Frage warum ein frisch reanimierter Patient direkt in´s CT muss und warum man den Transport nicht klinikintern geregelt kriegt, wären dann die nächsten Fragen.
Insgesamt fast überraschend, dass alle Beteiligten mindestens vorläufig überlebt haben...
"Für den 7/82/1 die POL zur Einsatzstelle"
"Was soll ich denen sagen?"
"Ja, das worauf wir alarmiert waren: Hier liegt ein toter Mann auf der Straße!"
Funkgespräch zwischen Notarzteinsatzfahrzeug und Leitstelle. Besonders gut, wenn man weiss, dass wir den "toten Mann" ca. eine halbe Stunde später gar nicht so tot in´s Krankenhaus brachten. Da ging´s dann aber weiter:
"Wo ist denn die Anästhesie?"
"Frau Ypsilon wollte die Anästhesie informieren"
aufnehmender Arzt zur Krankenschwester, jene in abwehrendem Tonfall á la "Ich bin nicht schuld, nicht meine Baustelle." Man hat natürlich davon abgesehen, dann selbst die Anästhesie anzurufen. Der Patient war ja nur intubiert und beatmet und das anwesende Personal leicht überfordert.
"Haben Sie Atropin hier? Der Patient wird gerade bradykard."
"Nein, Notfallmedikamente haben wir hier nicht."
Völlig ernstgemeinte Antwort des aufnehmenden Arztes auf die Frage unseres Notarztes. Ja, wir waren vorangemeldet und befanden uns in der Notaufnahme.
"Holen Sie mal unseren Notfallkoffer von nebenan!"
aufnehmender Arzt zur Krankenschwester. Reaktion derselbigen, obwohl sie die Anweisung offensichtlich mitbekommen hatte: Irritierter Blick und das war´s dann. Aber macht nichts, wir haben den RTW ja in der Einfahrt stehen, holen wir halt unseren Koffer...
Wenig später dann die Erkenntnis, dass man doch nochmal die Anästhesie anrufen sollte.
"Där Pazient haad bekommän Schlack mit Difibrillator!"
Notarzt aus dem osteuropäischem Sprachraum bei der Übergabe an den mittlerweile eingetroffenen Anästhesisten.
"Ach, sie kommen sofort mit dem Patienten?!?"
MTRA bei Eintreffen am CT nach vorheriger Ankündigung durch die Notaufnahme. Die Frage warum ein frisch reanimierter Patient direkt in´s CT muss und warum man den Transport nicht klinikintern geregelt kriegt, wären dann die nächsten Fragen.
Insgesamt fast überraschend, dass alle Beteiligten mindestens vorläufig überlebt haben...
Sonntag, 3. Februar 2008
Unfälle
Sehr hässlich:
In Aachen kollidiert ein NEF mit einem Radfahrer, dieser wird dabei getötet.
(Pressemeldung der Polizei, Bild- & Videomaterial von WieboldTV, Aachener Zeitung)
Auch unschön:
Liegend-Taxi überschlägt sich auf Autobahn, Fahrgast wird schwer verletzt.
(Pressemeldung der Polizei, Bild- & Videomaterial von WieboldTV)
Sehr bedenklich stimmt mich der Zustand der Trage, wie er auf den Bildern zu sehen ist. Die ist irgendwie nicht mehr da, wo sie sein sollte. Dazu auch: "Überschlagsicher?"
In Aachen kollidiert ein NEF mit einem Radfahrer, dieser wird dabei getötet.
(Pressemeldung der Polizei, Bild- & Videomaterial von WieboldTV, Aachener Zeitung)
Auch unschön:
Liegend-Taxi überschlägt sich auf Autobahn, Fahrgast wird schwer verletzt.
(Pressemeldung der Polizei, Bild- & Videomaterial von WieboldTV)
Sehr bedenklich stimmt mich der Zustand der Trage, wie er auf den Bildern zu sehen ist. Die ist irgendwie nicht mehr da, wo sie sein sollte. Dazu auch: "Überschlagsicher?"
Donnerstag, 31. Januar 2008
Doppel-Pack
In Kollege kommt gleich berichtete ich darüber, dass man sich innerhalb des Bundesverfassungsgerichtes uneinig war, wer die Verfassungsbeschwerden in Sachen Vorratsdatenspeicherung bearbeiten darf.
Diese Uneinigkeit hat nun ein Ende gefunden:
Beide infrage kommenden Abteilungen ("Senate") werden je einen Teil der erhobenen Verfassungsbeschwerden bearbeiten. Während sich der erste Senat mit den "normalen" Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung befasst, übernimmt der zweite Senat die Verfassungsbeschwerden die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung wenden (Pressemitteilung).
Vermutlich werden wir also schon in relativ kurzer Zeit eine Entscheidung über die beantragten vorläufigen Anordnungen vernehmen können, wodurch sich zumindest eine Tendenz für das gesamte Verfahren erkennen lassen wird.
Ergänzend:
Telemedicus mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier zur Online-Durchsuchung.
Frau Zypries entdeckt in der FAZ ihr Herz für den Bürger und den Datenschutz; ein Schelm wer einen Zusammenhang mit dem Scheitern des Herrn Koch in Hessen vermutet...
Diese Uneinigkeit hat nun ein Ende gefunden:
Beide infrage kommenden Abteilungen ("Senate") werden je einen Teil der erhobenen Verfassungsbeschwerden bearbeiten. Während sich der erste Senat mit den "normalen" Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung befasst, übernimmt der zweite Senat die Verfassungsbeschwerden die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung wenden (Pressemitteilung).
Vermutlich werden wir also schon in relativ kurzer Zeit eine Entscheidung über die beantragten vorläufigen Anordnungen vernehmen können, wodurch sich zumindest eine Tendenz für das gesamte Verfahren erkennen lassen wird.
Ergänzend:
Telemedicus mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier zur Online-Durchsuchung.
Frau Zypries entdeckt in der FAZ ihr Herz für den Bürger und den Datenschutz; ein Schelm wer einen Zusammenhang mit dem Scheitern des Herrn Koch in Hessen vermutet...
Mittwoch, 30. Januar 2008
Tödliche Kosmetik
Ein aktueller, tragischer Todesfall bei einer Kosmetikbehandlung, veranlasst mich, ein paar Sätze zum Thema "Ausübung der Heilkunde" zu schreiben.
Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland grundsätzlich nur Ärzten gestattet (§ 1 Abs. 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - Heilpraktikergesetz (HeilprG)-).
Was "Ausübung der Heilkunde" ist, definiert das Gesetz sogleich in § 1 Abs. 2 :
Diese -dem Wortlaut nach schon sehr weite Definition- wird durch die Rechtsprechung, ich nenne es mal, "interessant bereichert". So soll Piercen Ausübung der Heilkunde darstellen, wenn es mit einer lokalen Betäubung erfolgt (VGH Kassel, Urteil vom 2.2.2000). Eigentlich gar nicht fernliegend, denn die örtliche Betäubung soll die Schmerzen, mithin also "Leiden" i. S. d. § 2 Abs. 2 HeilprG lindern.
Die Kosmetikerin aus dem oben verlinkten Artikel dürfte jetzt wohl -auch- ein strafrechtliches Problem haben. Ich nehme -rein spekulativ- an, dass sie weder über eine Erlaubnis nach dem HeilprG verfügte, noch ihre (ehemalige) Kundin über mögliche tödliche Folgen der Kosmetik-Behandlung aufgeklärt hat.
Ich bin übrigens quasi nebenbei auf eine interessante Mitteilung der Ärztekammer Niedersachsen gestossen. Kernaussage: Piercen ist "unethisch" und verstümmelt. Hmm, ich finde das jetzt selbst für eine Ärztekammer etwas zu spiessig sein, aber bitte.
Coming soon in diesem Blog: Weswegen man trotz des HeilprG entspannt retten kann.
Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland grundsätzlich nur Ärzten gestattet (§ 1 Abs. 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - Heilpraktikergesetz (HeilprG)-).
Was "Ausübung der Heilkunde" ist, definiert das Gesetz sogleich in § 1 Abs. 2 :
Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Diese -dem Wortlaut nach schon sehr weite Definition- wird durch die Rechtsprechung, ich nenne es mal, "interessant bereichert". So soll Piercen Ausübung der Heilkunde darstellen, wenn es mit einer lokalen Betäubung erfolgt (VGH Kassel, Urteil vom 2.2.2000). Eigentlich gar nicht fernliegend, denn die örtliche Betäubung soll die Schmerzen, mithin also "Leiden" i. S. d. § 2 Abs. 2 HeilprG lindern.
Die Kosmetikerin aus dem oben verlinkten Artikel dürfte jetzt wohl -auch- ein strafrechtliches Problem haben. Ich nehme -rein spekulativ- an, dass sie weder über eine Erlaubnis nach dem HeilprG verfügte, noch ihre (ehemalige) Kundin über mögliche tödliche Folgen der Kosmetik-Behandlung aufgeklärt hat.
Ich bin übrigens quasi nebenbei auf eine interessante Mitteilung der Ärztekammer Niedersachsen gestossen. Kernaussage: Piercen ist "unethisch" und verstümmelt. Hmm, ich finde das jetzt selbst für eine Ärztekammer etwas zu spiessig sein, aber bitte.
Coming soon in diesem Blog: Weswegen man trotz des HeilprG entspannt retten kann.
Mittwoch, 23. Januar 2008
Gucken
Zwei kurze Hinweise audio-visueller Art gegen eventuell aufkommende Langeweile:
- In Carstenseinblog findet sich eine hübsche Sammlung von TV-Reportagen/Dokumentationen über den Rettungsdienst.
- The Battalion zeigt mittlerweile 24 kurze, englischsprachige Episoden über die Arbeit des San Francisco Fire Department.
Samstag, 19. Januar 2008
Gregorianische Gesänge
In der Nacht von gestern auf heute vor einem Jahr fegte Kyrill über´s Land.
Ich war seinerzeit im Referendariat in der Verwaltungsstation und zwar im Fachbereich "Bevölkerungsschutz" einer nahen Kommunalverwaltung.
Das hatte dann die Folge, dass ich die Nacht vor einem Jahr im kommunalen Krisenstab verbringen durfte.
Eine in jeder Hinsicht interessante und lehrreiche Erfahrung, über die ich gerne mehr schreiben würde, wenn ich den Schreibtisch nicht voller Akten hätte, die heute noch bearbeitet sein wollen.
Mein persönliches "Highlight" -neben der wirklich sehr guten Kalt-/Warm-Verpflegung- war, als die anwesenden Vertreter der Polizei gegen Mitternacht anfingen, ihre Dienstwaffen kreisen zu lassen. *Augenroll*
Die anfänglich nicht vorhandenen Telekommunikationsmittel gaben der Sache aber auch einen gewissen Kick. Klar, man kann sich das Telefon auf dem Flur vor dem Stabsraum auch einfach mit allen teilen.
Und die riesige Freude, als es die Deutsche Bahn doch noch schaffte Züge, aufzutreiben und im hiesigen Hauptbahnhof enden zu lassen...
Ich war seinerzeit im Referendariat in der Verwaltungsstation und zwar im Fachbereich "Bevölkerungsschutz" einer nahen Kommunalverwaltung.
Das hatte dann die Folge, dass ich die Nacht vor einem Jahr im kommunalen Krisenstab verbringen durfte.
Eine in jeder Hinsicht interessante und lehrreiche Erfahrung, über die ich gerne mehr schreiben würde, wenn ich den Schreibtisch nicht voller Akten hätte, die heute noch bearbeitet sein wollen.
Mein persönliches "Highlight" -neben der wirklich sehr guten Kalt-/Warm-Verpflegung- war, als die anwesenden Vertreter der Polizei gegen Mitternacht anfingen, ihre Dienstwaffen kreisen zu lassen. *Augenroll*
Die anfänglich nicht vorhandenen Telekommunikationsmittel gaben der Sache aber auch einen gewissen Kick. Klar, man kann sich das Telefon auf dem Flur vor dem Stabsraum auch einfach mit allen teilen.
Und die riesige Freude, als es die Deutsche Bahn doch noch schaffte Züge, aufzutreiben und im hiesigen Hauptbahnhof enden zu lassen...
Donnerstag, 17. Januar 2008
Gedanken zu Ausschreibungen im Rettungsdienst , Teil 2: Deutschland
Teilweise erfolgt in Deutschland bereits die Vergabe von Rettungsmitteln bzw. Rettungswachen per Ausschreibung.
Wenn man sich Ausschreibungen bzw. Beschlüsse dazu anschaut, stellt man fest, dass z. B. der Kreis Aachen nicht nur diverse Rettungswachen ausschreibt, sondern auch die Bereitstellung von Reserve-Fahrzeugen für Großeinsätze und Einsatz-Einheiten (hier, ab Seite 3).
Das ist nun wirklich interessant. Denn spätestens die Einsatz-Einheiten sind das, was man früher landläufig als "Katastrophenschutz" bezeichnete und dürften somit tatsächlich eine ureigene hoheitliche Aufgabe darstellen.
Auch sind Angehörigen der Einsatzeinheiten Vollzugsdienstkräfte im Sinne des nordrhein-westfälischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. D. h. sie dürfen -theoretisch- selbst "unmittelbaren Zwang" anwenden. Auf deutsch: "Geh von meiner Einsatzstelle oder ich hau Dich!".
Angesichts dessen, muss man sich schon wundern, ob da tatsächlich beabsichtigt ist, per Ausschreibung, also nach vornehmlich wirtschaftlichen Gesichtspunkten, hoheitliche Befugnisse einschließlich Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit abzugeben.
Irgendwie komme ich da auf die Idee, man könnte ja auch mal "Dienstleistungen der Strafverfolgung und polizeilichen Gefahrenabwehr" ausschreiben, also "rent a cop" oder "Polizeiinspektion 4 operated by Wachschutz Müller". Durchaus auch ein interessanter Gedanke.
Aber ernsthaft: Ich frage mich schon, wie lange es dauert, bis auch in Deutschland jemand auf die Idee kommt, dass eigentlich auch Aufgaben des "abwehrenden Brandschutzes" an Privatunternehmer ausgeschrieben werden könnten. Allerdings dürften das meisten Brandschutzgesetze der Länder (noch) nicht hergeben. In anderen Teilen Europas funktioniert sowas anscheinend.
Daneben frage ich mich auch, inwiefern Ausschreibungen, insbesondere solche von Einsatz-Einheiten, wie es der Kreis Aachen macht, Auswirkungen auf das hat, was man neu-modisch "bürgerschaftliches Engagement" nennt. Gerade die Einsatz-Einheiten werden vorrangig aus Ehrenamtlichen bestehen. Ob man diesen ggf. vermitteln kann, dass "ihre" Einsatzeinheit ab nächsten Monat durch eine andere Organsiation oder einen privaten Anbieter besetzt wird?
Fast noch interessanter, wird dies bei der Neu-Ausschreibung von Rettungswachen: Gewinnt ein neuer Anbieter die Ausschreibung und übernimmt den Betrieb der Rettungswache, handelt es sich nämlich regelmäßig um einen sogenannten Betriebsübergang (§ 613a BGB). Praktisch bedeutet dies, dass der neue Anbieter das alte Personal übernehmen und -zumindest vorerst- zu unveränderten Kondition weiterbeschäftigen muss. Eine möglicherweise böse Überraschung, falls der neue Anbieter damit nicht gerechnet hat (Berufung hier).
Wenn man sich Ausschreibungen bzw. Beschlüsse dazu anschaut, stellt man fest, dass z. B. der Kreis Aachen nicht nur diverse Rettungswachen ausschreibt, sondern auch die Bereitstellung von Reserve-Fahrzeugen für Großeinsätze und Einsatz-Einheiten (hier, ab Seite 3).
Das ist nun wirklich interessant. Denn spätestens die Einsatz-Einheiten sind das, was man früher landläufig als "Katastrophenschutz" bezeichnete und dürften somit tatsächlich eine ureigene hoheitliche Aufgabe darstellen.
Auch sind Angehörigen der Einsatzeinheiten Vollzugsdienstkräfte im Sinne des nordrhein-westfälischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. D. h. sie dürfen -theoretisch- selbst "unmittelbaren Zwang" anwenden. Auf deutsch: "Geh von meiner Einsatzstelle oder ich hau Dich!".
Angesichts dessen, muss man sich schon wundern, ob da tatsächlich beabsichtigt ist, per Ausschreibung, also nach vornehmlich wirtschaftlichen Gesichtspunkten, hoheitliche Befugnisse einschließlich Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit abzugeben.
Irgendwie komme ich da auf die Idee, man könnte ja auch mal "Dienstleistungen der Strafverfolgung und polizeilichen Gefahrenabwehr" ausschreiben, also "rent a cop" oder "Polizeiinspektion 4 operated by Wachschutz Müller". Durchaus auch ein interessanter Gedanke.
Aber ernsthaft: Ich frage mich schon, wie lange es dauert, bis auch in Deutschland jemand auf die Idee kommt, dass eigentlich auch Aufgaben des "abwehrenden Brandschutzes" an Privatunternehmer ausgeschrieben werden könnten. Allerdings dürften das meisten Brandschutzgesetze der Länder (noch) nicht hergeben. In anderen Teilen Europas funktioniert sowas anscheinend.
Daneben frage ich mich auch, inwiefern Ausschreibungen, insbesondere solche von Einsatz-Einheiten, wie es der Kreis Aachen macht, Auswirkungen auf das hat, was man neu-modisch "bürgerschaftliches Engagement" nennt. Gerade die Einsatz-Einheiten werden vorrangig aus Ehrenamtlichen bestehen. Ob man diesen ggf. vermitteln kann, dass "ihre" Einsatzeinheit ab nächsten Monat durch eine andere Organsiation oder einen privaten Anbieter besetzt wird?
Fast noch interessanter, wird dies bei der Neu-Ausschreibung von Rettungswachen: Gewinnt ein neuer Anbieter die Ausschreibung und übernimmt den Betrieb der Rettungswache, handelt es sich nämlich regelmäßig um einen sogenannten Betriebsübergang (§ 613a BGB). Praktisch bedeutet dies, dass der neue Anbieter das alte Personal übernehmen und -zumindest vorerst- zu unveränderten Kondition weiterbeschäftigen muss. Eine möglicherweise böse Überraschung, falls der neue Anbieter damit nicht gerechnet hat (Berufung hier).
Mittwoch, 16. Januar 2008
Kollege kommt gleich...
...habe ich in der Gastronomie lange nicht mehr gehört. Im Gegenteil bei den letzten Restaurantbesuchen fand ich es immer erstaunlich, in selben Restaurant quasi parallel durch unterschiedliche Menschen bedient worden zu sein.
Dafür hält "Kollege kommt gleich" oder besser "Hau ab, Kollege. Das ist mein Tisch!" jetzt anscheinend in der Justiz Einzug. Und zwar direkt beim Bundesverfassungsgericht.
Dafür hält "Kollege kommt gleich" oder besser "Hau ab, Kollege. Das ist mein Tisch!" jetzt anscheinend in der Justiz Einzug. Und zwar direkt beim Bundesverfassungsgericht.
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