Sonntag, 16. September 2007

Urlaub

So noch ein kleiner Umbau am Layout und morgen früh fahre ich eine Woche in den Urlaub.

Vermutlich habe ich dort keinen Internetzugang, so dass im Blog solange Ruhe sein wird.

Für zwischendurch noch der Hinweis auf ein kleines Onlinegame:
http://www.tredz.co.uk/game/

Ich liege nach ein paar Versuchen bei 670m 815,4 m 984,2 m.

Getz abba ab in die Heia!

Donnerstag, 13. September 2007

Ups, Missverständnis!

Wolfgang Bosbach (der Herr aus dem vorherigen Artikel) hat nunmehr mitgeteilt, nie die Einrichtung eines Konvertitenregisters gefordert zu haben.

Tatsächlich hat wohl ein vom Bayerischen Rundfunk beauftragtes Redaktionsbüro falsch zitiert.

Die Süddeutsche berichtet.

Vielleicht sind Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland ja doch noch zu retten.

Mittwoch, 12. September 2007

Konvertitenregister

Wolfgang Bosbach, MdB (CDU/CSU), hat eine neue brilliante Idee im Kampf gegen den Terrorismus: Die Einführung eines "Konvertenregisters", d.h. alle , die den Islam als neue Religion annehmen, sollen in einem Register geführt werden. Dies sei, so Bosbach, "kein Generalverdacht, sondern Gefahrenabwehr".

Als ich das heute morgen im Frühstücksfernsehen hörte, klopften ganz deutlich meine verfassungsrechtlichen Kenntnisse an. War da nicht was?


Artikel 140 Grundgesetz

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.


Artikel 136 Weimarer Reichsverfassung

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.


Hmm, also soweit mich meine bescheidenen juristischen Kenntnisse tragen, dürfte Bosbachs Idee verfassungsrechtlich nicht zulässig sein.

Nun ist Herr Bosbach aber, wie man der obigen Seite des Bundestages entnehmen kann, durchaus im Besitz zweier juristischer Staatsexamen und einer Anwaltszulassung. Dies wird ja im allgemeinen als Nachweis gewisser grundlegender Rechtskenntnisse verstanden.

Warum macht er also einen derartigen Vorschlag? Populismus? Ahnungslosigkeit? Oder mangelnden Verfassungstreue?

Für einen Volljuristen, stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Generalsekretär einer der größten deutschen Parteien alles keine schönen Gedanken...

Samstag, 8. September 2007

Ich fall vom Glauben ab....

Das Juristen pragmatischer veranlagt sind als ihnen (von Nicht-Juristen) oft nachgesagt wird, war mir schon länger klar. Was ich aber gestern am hiesigen Arbeitsgericht erlebt habe, hat mich dann aber doch deutlich erstaunt.

Ich sitze hinten im Saal, eigentlich nur um mir ein VU abzuholen. Das Gericht tagt noch in Kammerbesetzung und hängt ein wenig im Zeitplan, so ergibt es sich, das ich die vorausgehende Verhandlung verfolgen kann. Offensichtlich geht es um Lohnansprüche aus einem Arbeitsverhältnis, bei dem man, nennen wir es mal, auf Beteiligung der Sozialversicherung und der Finanzbehörden verzichtet hat.

Es ergibt sich, dass sich die Parteien vergleichen. Und sodann stellt einer der Anwälte eine mich etwas verblüffende Frage: "Wie nennen wir die Ansprüche denn, damit da die Sozialversicherung nicht noch ankommt?". Und sodann ringen die beiden Anwälte, der Richter und die beiden Beisitzer eifrig um kreative Bezeichnungen um dem Kläger sein Schwarzgeld auch weiter sozialversicherungsfrei zu halten. Ich glaub es nicht!

Am Ende einigte man sich dann auf "Rückzahlungsansprüche aus Reparatur einer Waschmaschine"! Ja, eine Waschmaschinen-Reparatur durch den Beklagten hat am Rande des Verfahrens tatsächlich eine Rolle gespielt.

Dienstag, 4. September 2007

Terror als Legislative

"Schatz, die Meiers spielen vor unserem Haus wieder Fußball! Ich habe Angst, dass sie unsere Scheiben einschießen!"
"Okay, lass uns das Haus abreißen!"

Was ich sagen möchte, schreibt Heribert Prantl in einem Artikel für die NZZ. Sehr lesenwert!

Freitag, 31. August 2007

Todesfälle, Diana, Erinnerungen

Heute vor zehn Jahre ist Diana Frances Mountbatten-Windsor, Kronprinzessin von Großbritannien und Nordirland, Fürstin von Wales verstorben. Auch hier gebe ich gerne wieder zum besten, wie ich von ihrem Ableben erfuhr:

Seinerzeit war ich Ministrant und zu einer meiner "Lieblings-Messen" eingeteilt: Sonntag morgens um 8.00 Uhr. Im Zuge des allgemeinen Priester- und Gläubigenschwunds gibt es diese Messe hier längst nicht mehr.

Neben dem frühen Aufstehen (man mußte eine Viertelstunde vor Messbeginn erscheinen) hatte diese Messe noch den Nachteil, daß in der Regel die Haushälterin des Pfarrers die Rolle der Küsterin gab. Leider war sie unter uns Ministranten -nicht ganz unberechtigt- als streng und zum Nörgeln veranlagt bekannt. Zudem beharrte sie trotz ihres fortgeschrittenen Lebensalters darauf, mit "Fräulein" angeredet zu werden.

Jedenfalls kam ich am Sonntagmorgen unausgeschlafen und etwas gehetzt gegen 7.45 Uhr in die Sakristei und wurde mit nach einer kurzen Begrüßung mit den "Lädidä ist tot" konfrontiert. Nach einem kurzen Augenblick des Sammelns, ich hatte nur verstanden, daß irgendwer tot sei, fragte ich nach: "Wer ist tot?" "Lädi !" Schweigen meinerseits, verständnisloser Blick. "Die aus England!" setzte die Küsterin fort. Ich realisierte langsam wer gemeint war. "Ach so." Ich war eigentlich nur froh, daß es niemanden "erwischt" hatte, den ich persönlich kannte.

Die wüstesten Spekulation ranken um Dianas Tod -und den Tod Dodi al Fayeds und Herni Pauls-, ein Geheimdienstkomplott ist da fast noch eine bodenständige Variante.
Wenn man es mal nüchtern betrachtet, war der Fahrer des Unfallfahrzeugs mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, zudem war er alkoholisiert und stand unter dem Einfluß von Medikamenten. Wenn man dann noch bedenkt, daß keiner der Insassen des Unfallfahrzeugs angeschnallt war, hat man eine tödliche Kombination welche Jahr für Jahr zig Menschen umbringt.

Nur daß es in diesem Fall unter anderem zwei Promis erwischte.

Montag, 27. August 2007

Nach meinen Erlebnissen von Samstagabend/-nacht werde ich dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mal die folgende Frage zur Aufnahme in den Führerschein-Prüfungskatalog empfehlen:

Sie fahren auf die Beschleunigungsspur einer Bundesautobahn auf und bemerken eine Gruppe von zehn Einsatz-Fahrzeugen die mit eingeschaltetem blauen Blinklicht, sowie teilweise mit eingeschaltetem Einsatzhorn, die rechte Spur der Bundesautobahn befahren.
Wie verhalten sie sich?

a) Ich fahre auf die Autobahn auf und ordne mich zwischen die Einsatzfahrzeuge ein.

b) Ich nutze den Standstreifen und bleibe am Ende -nach einer Vollbremsung- stehen.

c) Ich befahre den Standstreifen und ggf. den anschließenden Mehrzweckstreifen bis ich mich hinter den Fahrzeugen einordnen kann.


Wem der gesunde Menschenverstand nicht ausreicht mag gegebenenfalls § 27 Abs. 2 StVO vielleicht auch noch § 38 Abs. 1 StVO zu Rate ziehen.

Sonntag, 26. August 2007

Utz-utz-utz die zweite

Okay, ich war da. Leider war es bei unserem Eintreffen schon zu dunkel, um die optischen Reize tatsächlich genießen zu können.

Dafür ist unser PTZ dann geschätzt anderthalb Stunden planlos mit Blauhorn durch Essen gegondelt. Danach hatten wir unseren Bereitstellungsraum an einer Feuerwache fernab vom Geschehen gefunden.

Die zunächst primäre Sorge der NAW-Besatzungen ob sie genug Todesbescheinigungen mithätten wurde alsbald von der Frage abgelöst, wann es was zu essen gäbe. Schon knapp drei Stunden nach unserem Eintreffen wurden uns dann trockene Brötchen und heiße Brühwürstchen gereicht, ach ja Servietten gab´s auch noch dazu. Senf? Ketchup? Aus!

Dafür durften wir dann aber, nachdem wir brav aufgegessen hatten, auch wieder die Heimreise antreten. Mit Blauhorn natürlich und ohne einen Patienten gesehen oder gar angefasst zu haben.

Insgesamt mag dieser Einsatz auf den einzelnen Retter einen Eindruck zwischen Sinnlosigkeit und Wahnsinn hinterlassen haben. Tatsächlich kann man es hingegen nicht hoch genug einschätzen eine so qualifizierte Einheit wie unseren PTZ als taktische Reserve in der Hinterhand zu haben. *hüstel*

Aber wir haben es wohl noch ganz gut erwischt. Die Kollegen meiner Hilfsorganisation die dort regulär Sanitätsdienst machten, sind weit vor mir aufgebrochen, waren deutlich nach mir zuhause und haben zwischendurch auch noch ernsthaft arbeiten müssen. Dann doch lieber meine Variante...

Mittwoch, 22. August 2007

Utz-utz-utz

Am nächsten Samstag, dem 25.08.2007, findet die Loveparade statt. Zum ersten Mal nicht in Berlin, sondern in Essen. Mir ist übrigens gerade erst klar geworden, dass sich das Ruhrgebiet die Loveparade bis einschließlich 2011 "eingekauft" hat. Das kann ja heiter werden!

Mein persönlicher Musikgeschmack ist sehr vielseitig, dieses Techno-Gewumme gehört aber sicher nicht dazu. Entsprechend werde ich auch von einem privaten Erscheinen dort Abstand nehmen. Obwohl die optischen Eindrücke mitunter schon ansprechend sind...

Ich darf mich aber getrost als Teil des Sicherheitskonzeptes begreifen und werde dann Samstag zuhause darauf warten, dass mein Patiententransportzug (warum gibt´s dazu eigentlich keinen Wikipedia-Eintrag?) nicht gebraucht wird. Falls doch erfolgt hier Nachberichterstattung.

Dienstag, 21. August 2007

Juristische Abstrusitäten

Herr M. ist mir etwas unsympathisch. Vor einigen Jahren bewohnte er mit seiner Ehefrau eine Eigentumswohnung. Leider meinte die Ehefrau sich dann von ihm trennen zu müssen, weil er sie -wohl mehr als einmal- geschlagen hat. Was dann im weiteren zur Folge hatte, dass Herr M. den zur Finanzierung der Eigentumswohnung aufgenommenen Kredit nicht mehr bedienen konnte.

Herrn M. fehlt für die Trennung gänzlich das Verständnis. Und jetzt meint Herr M., da sich seine Frau ja habe scheiden lassen, könne er jawohl mindestens die Hälfte des zurückzuzahlenden Kredits von seiner Ex-Ehefrau zurückverlangen.

Und was ist jetzt meine Rolle in diesem Schlamassel?

Ich traue mich kaum, es zu schreiben aber mein Chef hat sich ausgedacht, dass das eine schöne Übung für einen Referendar wäre, einem Gericht auch mal völlig abstruse nicht ganz dem Mainstream entsprechende Rechtsauffassungen und Begehren in überzeugt klingenden Schriftsätzen unterzujubeln vorzutragen.

Nun fertige ich hier also eine Triplik, in der sicheren Annahme, dass die Klage eh an § 242 BGB scheitern wird.

Zu meiner (und des Chefs) Verteidigung sei noch ausgeführt, daß wir beide vorher versucht haben, dem Mandanten klarzumachen, dass sein Begehren eher geringe Aussichten auf Erfolg hat. Das will er aber lieber vom Gericht hören. Ja, dann...