Wolfgang Bosbach (der Herr aus dem vorherigen Artikel) hat nunmehr mitgeteilt, nie die Einrichtung eines Konvertitenregisters gefordert zu haben.
Donnerstag, 13. September 2007
Ups, Missverständnis!
Mittwoch, 12. September 2007
Konvertitenregister
Als ich das heute morgen im Frühstücksfernsehen hörte, klopften ganz deutlich meine verfassungsrechtlichen Kenntnisse an. War da nicht was?
Artikel 140 Grundgesetz Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Artikel 136 Weimarer Reichsverfassung
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
Hmm, also soweit mich meine bescheidenen juristischen Kenntnisse tragen, dürfte Bosbachs Idee verfassungsrechtlich nicht zulässig sein.
Warum macht er also einen derartigen Vorschlag? Populismus? Ahnungslosigkeit? Oder mangelnden Verfassungstreue?
Für einen Volljuristen, stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Generalsekretär einer der größten deutschen Parteien alles keine schönen Gedanken...
Samstag, 8. September 2007
Ich fall vom Glauben ab....
Ich sitze hinten im Saal, eigentlich nur um mir ein VU abzuholen. Das Gericht tagt noch in Kammerbesetzung und hängt ein wenig im Zeitplan, so ergibt es sich, das ich die vorausgehende Verhandlung verfolgen kann. Offensichtlich geht es um Lohnansprüche aus einem Arbeitsverhältnis, bei dem man, nennen wir es mal, auf Beteiligung der Sozialversicherung und der Finanzbehörden verzichtet hat.
Es ergibt sich, dass sich die Parteien vergleichen. Und sodann stellt einer der Anwälte eine mich etwas verblüffende Frage: "Wie nennen wir die Ansprüche denn, damit da die Sozialversicherung nicht noch ankommt?". Und sodann ringen die beiden Anwälte, der Richter und die beiden Beisitzer eifrig um kreative Bezeichnungen um dem Kläger sein Schwarzgeld auch weiter sozialversicherungsfrei zu halten. Ich glaub es nicht!
Am Ende einigte man sich dann auf "Rückzahlungsansprüche aus Reparatur einer Waschmaschine"! Ja, eine Waschmaschinen-Reparatur durch den Beklagten hat am Rande des Verfahrens tatsächlich eine Rolle gespielt.
Dienstag, 4. September 2007
Terror als Legislative
"Okay, lass uns das Haus abreißen!"
Was ich sagen möchte, schreibt Heribert Prantl in einem Artikel für die NZZ. Sehr lesenwert!
Freitag, 31. August 2007
Todesfälle, Diana, Erinnerungen
Seinerzeit war ich Ministrant und zu einer meiner "Lieblings-Messen" eingeteilt: Sonntag morgens um 8.00 Uhr. Im Zuge des allgemeinen Priester- und Gläubigenschwunds gibt es diese Messe hier längst nicht mehr.
Neben dem frühen Aufstehen (man mußte eine Viertelstunde vor Messbeginn erscheinen) hatte diese Messe noch den Nachteil, daß in der Regel die Haushälterin des Pfarrers die Rolle der Küsterin gab. Leider war sie unter uns Ministranten -nicht ganz unberechtigt- als streng und zum Nörgeln veranlagt bekannt. Zudem beharrte sie trotz ihres fortgeschrittenen Lebensalters darauf, mit "Fräulein" angeredet zu werden.
Jedenfalls kam ich am Sonntagmorgen unausgeschlafen und etwas gehetzt gegen 7.45 Uhr in die Sakristei und wurde mit nach einer kurzen Begrüßung mit den "Lädidä ist tot" konfrontiert. Nach einem kurzen Augenblick des Sammelns, ich hatte nur verstanden, daß irgendwer tot sei, fragte ich nach: "Wer ist tot?" "Lädi Dä!" Schweigen meinerseits, verständnisloser Blick. "Die aus England!" setzte die Küsterin fort. Ich realisierte langsam wer gemeint war. "Ach so." Ich war eigentlich nur froh, daß es niemanden "erwischt" hatte, den ich persönlich kannte.
Die wüstesten Spekulation ranken um Dianas Tod -und den Tod Dodi al Fayeds und Herni Pauls-, ein Geheimdienstkomplott ist da fast noch eine bodenständige Variante.
Wenn man es mal nüchtern betrachtet, war der Fahrer des Unfallfahrzeugs mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, zudem war er alkoholisiert und stand unter dem Einfluß von Medikamenten. Wenn man dann noch bedenkt, daß keiner der Insassen des Unfallfahrzeugs angeschnallt war, hat man eine tödliche Kombination welche Jahr für Jahr zig Menschen umbringt.
Nur daß es in diesem Fall unter anderem zwei Promis erwischte.
Montag, 27. August 2007
Sie fahren auf die Beschleunigungsspur einer Bundesautobahn auf und bemerken eine Gruppe von zehn Einsatz-Fahrzeugen die mit eingeschaltetem blauen Blinklicht, sowie teilweise mit eingeschaltetem Einsatzhorn, die rechte Spur der Bundesautobahn befahren.
Wie verhalten sie sich?
a) Ich fahre auf die Autobahn auf und ordne mich zwischen die Einsatzfahrzeuge ein.
b) Ich nutze den Standstreifen und bleibe am Ende -nach einer Vollbremsung- stehen.
c) Ich befahre den Standstreifen und ggf. den anschließenden Mehrzweckstreifen bis ich mich hinter den Fahrzeugen einordnen kann.
Wem der gesunde Menschenverstand nicht ausreicht mag gegebenenfalls § 27 Abs. 2 StVO vielleicht auch noch § 38 Abs. 1 StVO zu Rate ziehen.
Sonntag, 26. August 2007
Utz-utz-utz die zweite
Dafür ist unser PTZ dann geschätzt anderthalb Stunden planlos mit Blauhorn durch Essen gegondelt. Danach hatten wir unseren Bereitstellungsraum an einer Feuerwache fernab vom Geschehen gefunden.
Die zunächst primäre Sorge der NAW-Besatzungen ob sie genug Todesbescheinigungen mithätten wurde alsbald von der Frage abgelöst, wann es was zu essen gäbe. Schon knapp drei Stunden nach unserem Eintreffen wurden uns dann trockene Brötchen und heiße Brühwürstchen gereicht, ach ja Servietten gab´s auch noch dazu. Senf? Ketchup? Aus!
Dafür durften wir dann aber, nachdem wir brav aufgegessen hatten, auch wieder die Heimreise antreten. Mit Blauhorn natürlich und ohne einen Patienten gesehen oder gar angefasst zu haben.
Insgesamt mag dieser Einsatz auf den einzelnen Retter einen Eindruck zwischen Sinnlosigkeit und Wahnsinn hinterlassen haben. Tatsächlich kann man es hingegen nicht hoch genug einschätzen eine so qualifizierte Einheit wie unseren PTZ als taktische Reserve in der Hinterhand zu haben. *hüstel*
Aber wir haben es wohl noch ganz gut erwischt. Die Kollegen meiner Hilfsorganisation die dort regulär Sanitätsdienst machten, sind weit vor mir aufgebrochen, waren deutlich nach mir zuhause und haben zwischendurch auch noch ernsthaft arbeiten müssen. Dann doch lieber meine Variante...
Mittwoch, 22. August 2007
Utz-utz-utz
Mein persönlicher Musikgeschmack ist sehr vielseitig, dieses Techno-Gewumme gehört aber sicher nicht dazu. Entsprechend werde ich auch von einem privaten Erscheinen dort Abstand nehmen. Obwohl die optischen Eindrücke mitunter schon ansprechend sind...
Ich darf mich aber getrost als Teil des Sicherheitskonzeptes begreifen und werde dann Samstag zuhause darauf warten, dass mein Patiententransportzug (warum gibt´s dazu eigentlich keinen Wikipedia-Eintrag?) nicht gebraucht wird. Falls doch erfolgt hier Nachberichterstattung.
Dienstag, 21. August 2007
Juristische Abstrusitäten
Herr M. ist mir etwas unsympathisch. Vor einigen Jahren bewohnte er mit seiner Ehefrau eine Eigentumswohnung. Leider meinte die Ehefrau sich dann von ihm trennen zu müssen, weil er sie -wohl mehr als einmal- geschlagen hat. Was dann im weiteren zur Folge hatte, dass Herr M. den zur Finanzierung der Eigentumswohnung aufgenommenen Kredit nicht mehr bedienen konnte.
Und was ist jetzt meine Rolle in diesem Schlamassel?
völlig abstruse nicht ganz dem Mainstream entsprechende Rechtsauffassungen und Begehren in überzeugt klingenden Schriftsätzen unterzujubeln vorzutragen.
Nun fertige ich hier also eine Triplik, in der sicheren Annahme, dass die Klage eh an § 242 BGB scheitern wird.
Zu meiner (und des Chefs) Verteidigung sei noch ausgeführt, daß wir beide vorher versucht haben, dem Mandanten klarzumachen, dass sein Begehren eher geringe Aussichten auf Erfolg hat. Das will er aber lieber vom Gericht hören. Ja, dann...
Montag, 20. August 2007
Der Tanz um die Haftung
Eine seiner Aussagen (in meinen Worten):
Man soll nicht gute Arbeit am Patienten leisten, um nicht verklagt zu werden, sondern vielmehr nicht verklagt werden, weil man gute Arbeit geleistet hat.
"To do anything else turns us into taxi drivers."
Danke, Recht hat der Mann!
Ich kenne Kollegen, auch (Not-)Ärzte, die ihre Tätigkeit mehr danach ausrichten, sich keinen Haftungsrisiken auszusetzen, anstatt einfach gute Arbeit zu leisten und diese noch vernünftig zu dokumentieren. Stattdessen gibt man sich Halbwissen hin, welches Formular noch wie ausgefüllt werden muss, um nicht verklagt zu werden. Der Patient scheint mir dabei gelegentlich aus dem Blick zu geraten. Unterstützt wird dies oftmals noch durch starre Dienstanweisungen, daß in bestimmten Fällen zwingend nach Schema X zu verfahren ist.
Andererseits kann man solche Verhaltensweisen wahrscheinlich als Nachwehen einer Zeit betrachten, in der -gerade im medizinischen Bereich- Qualitätsbewußtsein und Qualitätssicherung oftmals allenfalls extern durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und Anwälte betrieben und geschaffen wurde.