Sonntag, 20. September 2009
Freitag, 18. September 2009
"Feindbild Arzt: Weiße Kittel, weiße Weste?"
... war der Titel der Sendung "Menschen bei Maischberger" vom 8. September. Ich bin sonst kein großer Fan der Sendung, habe aber bei dieser Folge reingezappt und fand sie recht sehenswert.
Wegen des näheren Inhalts, weise ich auf die ZDF-Seite hin, wo auch ein Video der Sendung zu sehen ist. Der Titel "Feindbild Arzt" ist insofern etwas irreführend, da es bei weitem nicht um dumpfe Arzt-Hetze oder ähnliches ging.
Besonders interessant war der Auftritt von Dr. Marcus Rall, Leiter des Tübinger Patientensicherheits- und Simulationszentrum. Aber schaut selbst.
Wegen des näheren Inhalts, weise ich auf die ZDF-Seite hin, wo auch ein Video der Sendung zu sehen ist. Der Titel "Feindbild Arzt" ist insofern etwas irreführend, da es bei weitem nicht um dumpfe Arzt-Hetze oder ähnliches ging.
Besonders interessant war der Auftritt von Dr. Marcus Rall, Leiter des Tübinger Patientensicherheits- und Simulationszentrum. Aber schaut selbst.
Mittwoch, 16. September 2009
Wahlzirkus 2
Bei näherer Betrachtung war mein gestriger Post ja nun etwas kryptisch. Also: Da ich voraussichtlich am Tag der Bundestagswahl nicht dazu kommen werde, ein Wahllokal aufzusuchen, habe ich Briefwahl gemacht.
Das ist eigentlich ganz nett, da kann man nämlich in Ruhe am Schreibtisch sitzen und Google oder den Wahl-O-Maten um Rat fragen. Gut bei der Zweitstimme war mir eh´ relativ klar was es werden würde, aber die Erststimme hat mich doch etwas mehr Zeit gekostet. Nachdem ich die üblichen Verdächtigen rausgeschmissen hatte, entweder wegen "aus eigener Anschauung als blöd empfunden" oder wegen "geistige oder tatsächliche Brandstifter wähle ich nicht", blieben dann immer noch eine Handvoll Kandidaten über.
Nun, man kann in Zeiten des Wahlkampfes seine eigene Homepage auf die Seite der Partei umleiten, die in keiner Weise personalisiert ist.
Man kann auch die eigene Homepage auf die Seite der Partei umleiten, wo ein notdürftiges formularhaftes Profil steht, dem es an einem Bild mangelt und wo an dem Punkt "Dafür stehe ich" gähnende Leere klafft.
Man kann aber auch, und das ist mein Favorit, die eigene Homepage auf seine Geschäftsseite umleiten und dort Häuser und Baustoffe zum Verkauf anbieten.
Hilfe!
Da ist es doch kein Wunder, wenn letztlich der Kandidat über bleibt, der eine vernünftige Homepage hat und Fragen auf Abgeordnetenwatch beantwortet, oder?
Wenn gleich das ja eigentlich auch kein Kriterium sein kann...
Das ist eigentlich ganz nett, da kann man nämlich in Ruhe am Schreibtisch sitzen und Google oder den Wahl-O-Maten um Rat fragen. Gut bei der Zweitstimme war mir eh´ relativ klar was es werden würde, aber die Erststimme hat mich doch etwas mehr Zeit gekostet. Nachdem ich die üblichen Verdächtigen rausgeschmissen hatte, entweder wegen "aus eigener Anschauung als blöd empfunden" oder wegen "geistige oder tatsächliche Brandstifter wähle ich nicht", blieben dann immer noch eine Handvoll Kandidaten über.
Nun, man kann in Zeiten des Wahlkampfes seine eigene Homepage auf die Seite der Partei umleiten, die in keiner Weise personalisiert ist.
Man kann auch die eigene Homepage auf die Seite der Partei umleiten, wo ein notdürftiges formularhaftes Profil steht, dem es an einem Bild mangelt und wo an dem Punkt "Dafür stehe ich" gähnende Leere klafft.
Man kann aber auch, und das ist mein Favorit, die eigene Homepage auf seine Geschäftsseite umleiten und dort Häuser und Baustoffe zum Verkauf anbieten.
Hilfe!
Da ist es doch kein Wunder, wenn letztlich der Kandidat über bleibt, der eine vernünftige Homepage hat und Fragen auf Abgeordnetenwatch beantwortet, oder?
Wenn gleich das ja eigentlich auch kein Kriterium sein kann...
Dienstag, 15. September 2009
Wahlzirkus
Ich habe gerade gewählt.
Weniger aus politischer Überzeugung, sondern mehr aus der Ansicht heraus, daß man als Demokrat auch dann sein Wahlrecht nutzen sollte, wenn man die Wahl zwischen Not und Elend hat.
Ich hab mich für Not entschieden, da kenne ich mich wenigstens aus, als Rettungsassistent.
Weniger aus politischer Überzeugung, sondern mehr aus der Ansicht heraus, daß man als Demokrat auch dann sein Wahlrecht nutzen sollte, wenn man die Wahl zwischen Not und Elend hat.
Ich hab mich für Not entschieden, da kenne ich mich wenigstens aus, als Rettungsassistent.
Donnerstag, 10. September 2009
Renovierungsarbeiten
Ich habe gerade aus meiner Blog-Liste die "Hypnosekröte" entfernt, da das Blog anscheinend nicht mehr existiert.
Dasselbe Schicksal scheint den Rettungsblogger ereilt zu haben.
Dasselbe Schicksal scheint den Rettungsblogger ereilt zu haben.
Sonntag, 6. September 2009
Mc Gyver
... konnte problemlos mit dem Kugelschreiber und dem Taschenmesser tracheostomieren. Obwohl, ich selber habe das nur mal bei einer Folge von M*A*S*H gesehen.
Egal. All den Tüddelkram braucht man jetzt nicht mehr.
Unsere Brüder und Schwestern auf der anderen Seite des großen Teiches haben das Tracheostomie-Besteck als Schlüsselanhänger erfunden. Quasi als Äquivalent zum Schweizer Taschenmesser.
Das Ding nennt sich LifeStat und ist auch angeblich von der Food and Drug Administration zugelassen. Auf der Seite findet sich auch gleich eine Gebrauchsanleitung mit Bildern.
Uhh, ich hab seit gerade ein ganz unangenehmes Gefühl am Hals...
Egal. All den Tüddelkram braucht man jetzt nicht mehr.
Unsere Brüder und Schwestern auf der anderen Seite des großen Teiches haben das Tracheostomie-Besteck als Schlüsselanhänger erfunden. Quasi als Äquivalent zum Schweizer Taschenmesser.
Das Ding nennt sich LifeStat und ist auch angeblich von der Food and Drug Administration zugelassen. Auf der Seite findet sich auch gleich eine Gebrauchsanleitung mit Bildern.
Uhh, ich hab seit gerade ein ganz unangenehmes Gefühl am Hals...
Freitag, 4. September 2009
Saisonware
Für das Protokoll: Ich war heute im Supermarkt und hätte dort Lebkuchen und Schokoprinten erwerben können.
Bäh, eklig sowas im ausgehenden Spätsommer!
Aber, die Dominosteine mit weißer Schokolade sind echt lecker.
Bäh, eklig sowas im ausgehenden Spätsommer!
Aber, die Dominosteine mit weißer Schokolade sind echt lecker.
Donnerstag, 3. September 2009
Konzessionsmodell im Rettungdienst und wie man es wieder los wird
Wenn man sich in Nordrhein-Westfalen am Rettungsdienst beteiligen möchte, gibt´s dafür grundsätzlich zwei Varianten. Das Konzessionsmodell und das Submissionsmodell.
Letzteres ist nicht ganz so spannend: Ich suche mir einen örtlichen Träger des Rettungsdienstes, das sind gemäß § 6 RettG NRW die Kreise und kreisfreien Städte, und lass mir von diesen gemäß § 13 RettG NRW rettungsdienstliche Aufgaben übertragen. Gut, praktisch ist das natürlich schon spannend, auch angesichts gewisser Zweifel, ob das denn so ohne Ausschreibung überhaupt geht. Dazu aber vielleicht bei anderer Gelegenheit mehr.
Die andere Variante ist das Konzessionsmodell. Das heißt, das ich als Unternehmer Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung auf dem Markt anbiete und hoffe, dass mich jemand "bucht". Die Variante findet man in §§ 18 ff. RettG NRW. Insbesondere braucht man dafür eine Genehmigung der Kreis-Ordnungsbehörde.
Die entsprechende Genehmigung ist a) per se widerruflich, wie sich aus § 26 RettG NRW ergibt und zum anderen sollen Tätigkeitsuntersagungen auch aus der Generalklausel des § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW möglich sein.
Kommen wir jetzt zu dem, was ich eigentlich schreiben wollte:
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat eine schöne Entscheidung veröffentlicht, in der es um eine Gewerbeuntersagung für einen privaten Rettungsdienst-Unternehmer ging, eben obiges Konzessionsmodell.
Was in dieser Entscheidung zu lesen, ist schon, hmm, grenzwertig haarsträubend: Keine Rettungsassistenten auf dem RTW (Rn. 19); man rettet außerhalb des eigenen Betriebsbereiches an mehreren, näher gelegenen Rettungswache vorbei und ignoriert sowas wie Eintreffzeiten (Rn. 20, 21); "i broach koa Dokta" (Rn. 24). Die Betriebsuntersagung erstaunt da wenig, überraschend ist allenfalls noch, dass der Unternehmer Wiederholungstäter ist (Rn.25) und ein ähnliches Verhalten in den 90er-Jahren schonmal gezeigt hat.
Letzteres ist nicht ganz so spannend: Ich suche mir einen örtlichen Träger des Rettungsdienstes, das sind gemäß § 6 RettG NRW die Kreise und kreisfreien Städte, und lass mir von diesen gemäß § 13 RettG NRW rettungsdienstliche Aufgaben übertragen. Gut, praktisch ist das natürlich schon spannend, auch angesichts gewisser Zweifel, ob das denn so ohne Ausschreibung überhaupt geht. Dazu aber vielleicht bei anderer Gelegenheit mehr.
Die andere Variante ist das Konzessionsmodell. Das heißt, das ich als Unternehmer Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung auf dem Markt anbiete und hoffe, dass mich jemand "bucht". Die Variante findet man in §§ 18 ff. RettG NRW. Insbesondere braucht man dafür eine Genehmigung der Kreis-Ordnungsbehörde.
Die entsprechende Genehmigung ist a) per se widerruflich, wie sich aus § 26 RettG NRW ergibt und zum anderen sollen Tätigkeitsuntersagungen auch aus der Generalklausel des § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW möglich sein.
Kommen wir jetzt zu dem, was ich eigentlich schreiben wollte:
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat eine schöne Entscheidung veröffentlicht, in der es um eine Gewerbeuntersagung für einen privaten Rettungsdienst-Unternehmer ging, eben obiges Konzessionsmodell.
Was in dieser Entscheidung zu lesen, ist schon, hmm, grenzwertig haarsträubend: Keine Rettungsassistenten auf dem RTW (Rn. 19); man rettet außerhalb des eigenen Betriebsbereiches an mehreren, näher gelegenen Rettungswache vorbei und ignoriert sowas wie Eintreffzeiten (Rn. 20, 21); "i broach koa Dokta" (Rn. 24). Die Betriebsuntersagung erstaunt da wenig, überraschend ist allenfalls noch, dass der Unternehmer Wiederholungstäter ist (Rn.25) und ein ähnliches Verhalten in den 90er-Jahren schonmal gezeigt hat.
Mittwoch, 2. September 2009
Zuweisung von Patienten gegen Entgelt
In der heutigen FAZ ist ein hübscher Artikel zum Thema "Zuweisung von Patienten gegen Entgelt". Persönlich am interessantesten finde ich aber ein Zitat von Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer: "Da halten die Ehrenkodexe nicht mehr", sagt er zum Thema.
Ehrenkodex? Hmm, nun ja, man kann natürlich § 31 Muster-Berufsordnung Ärzte, der so AFAIK von allen Ärztekammern übernommen wurde als "Ehrenkodex" betrachten:
Nun, offenbar gibt man sich bei der Bundesärztekammer aber lieber wichtigen pseudo-juristischen Stellungnahmen zu anderen Themen hin, als im Berufsrecht mehr als einen "Ehrenkodex" zu sehen.
Fairer Weise muss ich an dieser Stelle sagen, dass Herr (Dr. ?) Hoppe etwas später im Artikel immerhin daraufhinweist, dass Zuweisung gegen Entgelt "total verboten" (sic!) ist.
Gnarf! Dabei ist das so ein schönes Thema, mitsamt einer großen Palette halb-grauer, sagen wir lieber, bunter "Umgehungsmöglichkeiten".
Eine interessante Zusammenstellung findet sich im übrigen auch bei HSW7-Rechtsanwälte. Eine ebenso kurze wie knackige Übersicht bietet die Ärztekammer Nordrhein.
Ehrenkodex? Hmm, nun ja, man kann natürlich § 31 Muster-Berufsordnung Ärzte, der so AFAIK von allen Ärztekammern übernommen wurde als "Ehrenkodex" betrachten:
"Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten oder Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren."Man könnte es aber auch als zumindest theoretisch ernstzunehmendes Berufsrecht betrachten, dessen Verletzung im dümmsten Fall eine Anklage vor dem Berufsgericht einbringen kann (vgl. z. B. § 58 f. HeilberufsG NRW).
Nun, offenbar gibt man sich bei der Bundesärztekammer aber lieber wichtigen pseudo-juristischen Stellungnahmen zu anderen Themen hin, als im Berufsrecht mehr als einen "Ehrenkodex" zu sehen.
Fairer Weise muss ich an dieser Stelle sagen, dass Herr (Dr. ?) Hoppe etwas später im Artikel immerhin daraufhinweist, dass Zuweisung gegen Entgelt "total verboten" (sic!) ist.
Gnarf! Dabei ist das so ein schönes Thema, mitsamt einer großen Palette halb-grauer, sagen wir lieber, bunter "Umgehungsmöglichkeiten".
Eine interessante Zusammenstellung findet sich im übrigen auch bei HSW7-Rechtsanwälte. Eine ebenso kurze wie knackige Übersicht bietet die Ärztekammer Nordrhein.
Montag, 31. August 2009
Dr. Dracula auf dem Oktoberfest
Ein weiteres Kapitel aus der Rubrik "Kann man machen, muß man aber nicht".
Also: Wenn ich ein großes Volksfest medizinisch zu betreuen hätte, dann würde ich auch von dort eingelieferten, alkoholisierten und teilweise nicht mehr einwilligungsfähigen Personen großzügig Blut entnehmen. Und zwar zu Studienzwecken. Und später würde ich behaupten, alle hätten nachher (!) eine Einverständniserklärung unterzeichnet. Ach ja, sicherheitshalber würde ich auch noch behaupten, die Blutentnahmen seien sowieso notwendig gewesen. Das würd mir dann aber schon keiner mehr glauben. Außerdem hätte ich da schon die Staatsanwaltschaft am Hals.
Gibt´s nicht?
Doch: In München beim Oktoberfest mit dem BRK.
Münchner Merkur 29.8.09
Münchner Merkur 30.8.09
Also: Wenn ich ein großes Volksfest medizinisch zu betreuen hätte, dann würde ich auch von dort eingelieferten, alkoholisierten und teilweise nicht mehr einwilligungsfähigen Personen großzügig Blut entnehmen. Und zwar zu Studienzwecken. Und später würde ich behaupten, alle hätten nachher (!) eine Einverständniserklärung unterzeichnet. Ach ja, sicherheitshalber würde ich auch noch behaupten, die Blutentnahmen seien sowieso notwendig gewesen. Das würd mir dann aber schon keiner mehr glauben. Außerdem hätte ich da schon die Staatsanwaltschaft am Hals.
Gibt´s nicht?
Doch: In München beim Oktoberfest mit dem BRK.
Münchner Merkur 29.8.09
Münchner Merkur 30.8.09
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