Sonntag, 4. Mai 2008
Freitag, 2. Mai 2008
Tödliche Kosmetik II
Im Fall der tödlichen Kosmetikbehandlung aus dem Januar hat die Staatsanwaltschaft Paderborn jetzt Anklage erhoben und zwar wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstosses gegen das Heilpraktikergesetz.
Die Westdeutsche Zeitung und der WDR berichten.
Und ja, den im Januar-Artikel angekündigten Besinnungsaufsatz schreib ich auch noch, spätestens so Mitte August...
Dienstag, 29. April 2008
Harald S.
Über die momentanen medialen Tätigkeiten des Harald S. an der Seite von Oliver P. schreibt die FAZ leider wenig ruhmvoll (hier ein etwas älterer Artikel).
Ich fürchte, ich muss zustimmen...
Freitag, 25. April 2008
Réponse
Infrage käme die Schweigepflicht aus § 203 StGB, hier in diversen Varianten nämlich:
- § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB letzte Alternative (Rettungsassistent),
- § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB (dto., öffentlicher RD, daher Amtsträger, vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) StGB) und
- § 203 Abs. 3 i. V. m § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB ("berufsmäßig tätiger Gehilfe eines Rechtsanwalts").
Verbliebe noch die mittlere Variante, der Amtsträger. Dazu gibt es noch § 376 Abs. 1 ZPO, der die Erteilung einer sogenannten Aussagegenehmigung unter Verweis auf die Beamtengesetze regelt. Offenbar gibt es da unter Juristen eben wegen dieses Verweises auch einen Streit, ob § 376 Abs. 1 ZPO überhaupt auf Nicht-Beamte anwendbar ist. Daneben könnte man die Frage stellen, ob der Unfallort denn in irgendeiner Weise unter eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit fallen könnte.
Rein praktisch werden aber derartige Aussagegenehmigungen hier vom Träger des Rettungsdienstes sehr unbürokratisch und schnell erteilt. Daher würde ich mir darüber keine Gedanken machen.
Einer Aussage stünde also nichts im Wege.
Donnerstag, 24. April 2008
Déjà-vu
Ich sitze friedlich in der Kanzlei am Rande der Stadt an meinem Schreibtisch und bekomme eine schon etwas ältere Unfall-Akte in die Hände. Die Akte hat bislang Cheffe bearbeitet, es geht um einen Verkehrsunfall, bei dem unser Mandant als Motorradfahrer wegen eines Straßenschadens stürzte.
Streitig ist nun der genaue Unfallort, denn der Gegner ist Eigentümer einer Privatstraße und meint nun, der Unfall sei nicht auf seinem Grund, sondern ein paar Meter weiter, auf der dortigen öffentliche Straße geschehen (Hintergrund).
Das dumme ist, dass unser Mandant für den Unfallort derzeit in gewisser Beweisnot ist, denn gestürzt ist er eben ganz alleine. Cheffe hat nun -bevor ich die Akte, eigentlich aus einem ganz anderen Grund, in die Finger kriegte- gegenüber dem Gegner schon angekündigt, er werde "das herbeigerufene Sanitätspersonal" im Prozess als Zeugen für den genauen Unfallort benennen.
Kurz nachgedacht und festgestellt: Das bin ja ich!
Tatsächlich kann ich mich an den Unfall im Herbst des letzten Jahres noch recht gut erinnern. Zwar sagte mir der Name rein gar nichts, aber ich habe in dem Zeitraum tatsächlich bei einem Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer an der Örtlichkeit gerettet.
Der Patient, ähh, Mandant, ähh, also der Kunde hatte eine beeindruckende dislozierte Fraktur, die mir noch recht gut in Erinnerung ist. Ebenjene Fraktur findet sich auch in der Akte wieder, auch die Restumstände passen genau.
Blöd nur, dass ich zum genauen Unfallort gar nichts sagen könnte, bei unserem Eintreffen war der Mandant/Patient/Kunde nämlich samt Motorrad schon einige Meter weiter auf dem Gehweg.
Außerdem müßte man dem Gegner und dem Gericht dann erstmal klar machen, dass der Referendar des Anwalts des Klägers zufällig auch Rettungsassistent ist, und ebenso zufällig bei dem Unfall war. Das glaubt einem so doch kein Schwein!
Montag, 21. April 2008
TV-Tipp
Mittwoch, 23. April
22.15 Uhr neue Folgen von Emergency Room.
Nun ist das mittlerweile die 14. Staffel und der Lack ist etwas ab. Soll heißen, die frühen Staffeln gefielen mir besser, weniger Beziehungsdramen zwischen den Akteuren, dafür mehr (blutige) Notfall-Medizin.
Außerdem ist die Sendezeit um 22.15 Uhr für Berufstätige schon grenzwertig. Beschwerden nimmt Pro 7 hier entgegen.
Dennoch: Guck-Empfehlung!
Mittwoch, 16. April 2008
Bibant in poenitentiam
Kurzer Exkurs dazu: Derzeit ist eine derartige Meldung an die Kostenträger, also die Krankenkasse nicht vorgesehen und wegen § 203 StGB auch normalerweise verboten. Daher werden derartige Einsätze i. d. R. ganz normal von der Krankenkasse bezahlt.
Allerdings hat der Bundestag am 14. März 2008 das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Durch dieses Gesetz wird u.a. dem § 294a SGB V ein neuer Absatz 2 mit folgendem Text hinzugefügt:
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen haben (§ 52), sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen. Die Versicherten sind über den Grund der Meldung nach Satz 1 und die gemeldeten Daten zu informieren.
D. h. die Krankenkassen müssen über derartige Fälle informiert werden und sind damit auch praktisch in der Lage, von ihren Versicherten die Behandlungskosten zurückzufordern, die u.a. durch (vorsätzliche) Alkohol-Exzesse entstanden sind.
Wie das ganze in der Praxis gehandhabt werden wird und insbesondere, wie man eine vorsätzliche von der fahrlässigen Alkoholintoxikation abgrenzen will, wird interessant.
(via Jurabilis)
Sonntag, 13. April 2008
Nachtschicht - Nachtrag
Trotz der klugen Erwägungen aus dem Vor-Post, war es dann auch wieder am soweit: Nachtdienst (!) an einem Wochenende (!!) am Monatsanfang (!!!).
Im Optimalfall geben sie verbal zu erkennen, dass sie keine Hilfe wünschen und bewegen sich hinreichend sicher fort. Im dümmsten Fall meinen sie tätlich werden zu müssen, was aber erfreulicherweise selten passiert und wenn, dann sind die Tätlichkeiten aufgrund der Alkoholisierung regelmäßig hinreichend unkoordiniert.
Im zweitdümmsten Fall -und der tritt vergleichsweise häufig auf- wird die hilfslose Person wach und beginnt auf verschiedenste Arten Körperflüssigkeiten von sich zu geben. Nicht schön.
Einerseits kann man Chantalle-Jaqueline aufwecken, das dürfte nur eine Frage ausreichend hartnäckiger Bemühungen sein, und sie dann in einem halbwegs wachen Zustand in´s Krankenhaus transportieren. Bei der Variante kann es aber auch passieren, das Chantalle-Jaqueline eben wach wird und sich ebenso bewusst wird, dass sie leider zuviel Alkohol getrunken hat und nun Bewegungen und Neon-Licht im RTW gar nicht abkann. Die Folge ist dann regelmäßig, dass man später mit dem Kärcher durch´s Auto gehen müsste (vgl. oben „zweitdümmster Fall“). Also eine Situation, die man gerne vermeiden möchte, insbesondere mitten in der Nacht.
Im Zweifelsfall macht man es eh´ falsch: Fährt man ein Krankenhaus ohne Intensivplatz an, kann man fast sicher sein, dass der aufnehmende Akademiker meint, dass der Patient intensivpflichtig ist und man kann ein anderes Krankenhaus aufsuchen.
Also fährt man sicherheitshalber ein Intensivbett an, und das gab´s leider nur am anderen Ende des Rettungsdienst-Bereiches. Grosses Tennis! Also auf zur Weltreise um mittlerweile kurz nach zwei in der Nacht, wo wir die „junge Erwachsene“ auch bei schier begeistertem Klinikpersonal abgeben konnten.
Dienstag, 8. April 2008
Nachtschicht again
Naja, einen Einsatz vor dem Schlafengehen zu fahren ist okay und gegen einen „Wake up Call“ bei dem man pünktlich zum Schichtwechsel zurück ist habe ich auch nichts.
Aber ich bin ja nun auch nicht mehr der Jüngste und Nachtschichten bei denen man nur zwischendurch kurz in´s Bett kommt setzen mir langsam echt zu. Regelmäßig hab ich nach solchen Schichten 1 ½ Tage „Jetlag“, kein Scherz.
Umso verwunderlicher, dass ich mich allen Ernstes für eine Nachtschicht (!) an einem Wochenende (!!) am Monatsanfang (!!!) gemeldet hatte.
Im Gegensatz zu Schichten in der Woche sind am Wochenende nämlich jede Menge Besucher von Kneipen, Bars, Diskotheken oder anderweitigen nächtlichen Belustigungen unterwegs. Und ich habe subjektiv den Eindruck, dass zum Monatsanfang die Kohle immer etwas lockerer sitzt, um in Alkohol oder andere Dinge investiert zu werden.
Das hat dann regelmäßig die Folge, dass eine erstaunlich große Anzahl von Menschen
- entweder zu besoffen ist um den Heimweg zu schaffen,
- oder man hat sich das Hirn derart vernebelt hat, dass man sich oder anderen vorsätzlich oder fahrlässig Verletzungen zufügt
- oder aber -als letzte Möglichkeit- kann man auch ganz toll alkoholisiert Auto fahren und das Auto gegen feste Objekte oder andere Verkehrsteilnehmer setzten.
All dies hat eine hässliche Konsequenz: Ich werde in meiner Nachtruhe gestört.
Ja gut, da bin ich ja jetzt irgendwie selbst Schuld, ich könnte ja auch zuhause in meinem Bett liegen, da wäre das Risiko geweckt zu werden deutlich kleiner.
TBC - to be continued
Montag, 7. April 2008
Bahn fahren macht Spaß – vielleicht anderen Menschen: Ein Gastbeitrag
9.45 Uhr: Der Zug fährt in den Hauptbahnhof Bochum ein, es wird darauf hingewiesen, dass der Zug erst einmal stehen bleibt, da der Hbf. Essen zz. wegen spielender Kinder auf den Gleisen gesperrt ist; nun gut, ich habe ja reserviert und nehmen meinen Platz ein; also fast, die Dame, die auf dem Platz sitzt, fühlt sich nicht angesprochen.
Ah, die Regionalbahn fällt aus, der EC wird für´s Fußvolk freigegeben, die Gänge füllen sich. Nein, da ich weder Arzt noch ausgebildeter Rettungssanitäter bin, muss ich mich nicht in Wagen 157 begeben. Wow, soviel Aufregung und das schon vor der Abfahrt. Mit etwa 20 Minuten Verspätung geht´s los. Der Zug gibt sein Bestes – das nützt alles nichts. Mein Anschlusszug in Köln fährt los als ich in Düsseldorf ankomme. Macht aber nichts – mein aktueller Zug fährt auch über Mannheim. In Köln leert sich der Zug, es kommt zu keinen weiteren Verspätungen. Hmm, warum ist es schon 13 Uhr? Ich sollte doch schon um 13.30 Uhr in Kaiserslautern sein….
Immerhin komme ich in Mannheim an; da der nächste Zug gen Kaiserslautern in 15 Minuten geht, bleibt Zeit für einen Kaffee. Also hinein in eine Filiale des Betriebs, wo man auch mal Kaffee kaufen konnte. Die Dame steht gerade auf der Leiter, darum harre ich nach einem frohen Gruß direkt neben der Bedienzone aus, als ein Herr hereinkommt und ohne zu zögern einen großen Café Crema ordert. Nee, heute nicht. Ich weise ihn höflich darauf hin, dass ich vor ihm da gewesen bin und ich ein wenig in Eile sei. Tja, ich hätte ja schon mal bestellen können und käme schon noch dran. So viel Dreistigkeit ist selten. Die Dame wendet sich uns zu und bemerkt, dass ich aber vorher da war. Nun gut, der Herr ist angesäuert und lässt die Dame mich bedienen. Sein Zug ginge ja auch.
So, flugs zum Bahnsteig hoch, aber was bedeutet eigentlich, dass der Zug in Neustadt getrennt wird? Egal, der Zug ist schulschluss-bedingt überfüllt und völlig überhitzt. Ein Mädel bricht am Handy gerade in Tränen aus, später stellt sich heraus, dass ihr ICE ausgefallen ist und sie nicht pünktlich zum Vorstellungsgespräch bei BMW in Saarbrücken sein kann.
Irgendwann erklingt die liebliche Stimme des Zugführers, der uns mitteilt, dass der Zug aufgrund eines Personenschadens in Hochspeyer hält und ein Schienenersatzverkehr nach Kaiserslautern eingesetzt wird. #§“$% !?!
Vor dem Bahnhofsgebäude stehen 150 Personen, 1 Taxi und ein Blumenbeet. Netterweise treffe ich hier eine Kommilitonin, die ich vom letzten Besuch kenne, sodass wir erste Horrorszenarien austauschen können. Nach acht Minuten Einlauf des 1. Busses, der natürlich ohne uns fährt. Ah, Ankunft des 2. Busses – wie durch ein Wunder kommen wir beide mit, die Uhr tickt.
Um 15.45 Ankunft am Bahnhof in Kaiserslautern, los geht´s zum Hotel, schnell frisch gemacht und auf zum Tagungshotel. Das liegt auf dem Betzenberg. Überflüssig zu erwähnen, dass Kaiserslautern just heute ein Heimspiel hat. Das tückische am Betzenberg ist aber, dass es tatsächlich ein Berg ist, den es zu erklimmen gilt. Aber im flotten Schritt ist die Strecke in 20 Minuten zu bewältigen. Habe ich schon von den etwa 5 kg Studienbriefen berichtet, die sich in meinem Rucksack befinden?
Ich komme dennoch pünktlich an und nach 3 Gläsern Wasser, 1 Bretzel und 1 Tasse Kaffee kann es losgehen. Lasset die Spiele beginnen!
Der Vollständigkeit halber: Das Wochenende war nett, die Klausuren lösbar und der Rückweg ungewöhnlich unspektakulär.