Freitag, 25. April 2008

Réponse

Hmm, dürfte ich in dem Fall überhaupt aussagen?

Infrage käme die Schweigepflicht aus § 203 StGB, hier in diversen Varianten nämlich:
  • § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB letzte Alternative (Rettungsassistent),
  • § 203 Abs. 3 i. V. m § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB ("berufsmäßig tätiger Gehilfe eines Rechtsanwalts").
Die erste und die letzte Variante scheiden schon aus, wenn man gerade auf Wunsch desjenigen aussagt, dessen Geheimnis durch § 203 StGB geschützt werden soll, hier also des Mandanten/Patienten. Dann liegt schon gerade kein unbefugtes Offenbaren vor.

Verbliebe noch die mittlere Variante, der Amtsträger. Dazu gibt es noch § 376 Abs. 1 ZPO, der die Erteilung einer sogenannten Aussagegenehmigung unter Verweis auf die Beamtengesetze regelt. Offenbar gibt es da unter Juristen eben wegen dieses Verweises auch einen Streit, ob § 376 Abs. 1 ZPO überhaupt auf Nicht-Beamte anwendbar ist. Daneben könnte man die Frage stellen, ob der Unfallort denn in irgendeiner Weise unter eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit fallen könnte.

Rein praktisch werden aber derartige Aussagegenehmigungen hier vom Träger des Rettungsdienstes sehr unbürokratisch und schnell erteilt. Daher würde ich mir darüber keine Gedanken machen.

Einer Aussage stünde also nichts im Wege.

Donnerstag, 24. April 2008

Déjà-vu

Es hat lange gedauert, aber heute haben sich mein juristisches Ich und mein rettungsdienstliches Ego erstmals im realen Leben getroffen.

Ich sitze friedlich in der Kanzlei am Rande der Stadt an meinem Schreibtisch und bekomme eine schon etwas ältere Unfall-Akte in die Hände. Die Akte hat bislang Cheffe bearbeitet, es geht um einen Verkehrsunfall, bei dem unser Mandant als Motorradfahrer wegen eines Straßenschadens stürzte.

Streitig ist nun der genaue Unfallort, denn der Gegner ist Eigentümer einer Privatstraße und meint nun, der Unfall sei nicht auf seinem Grund, sondern ein paar Meter weiter, auf der dortigen öffentliche Straße geschehen (Hintergrund).

Das dumme ist, dass unser Mandant für den Unfallort derzeit in gewisser Beweisnot ist, denn gestürzt ist er eben ganz alleine. Cheffe hat nun -bevor ich die Akte, eigentlich aus einem ganz anderen Grund, in die Finger kriegte- gegenüber dem Gegner schon angekündigt, er werde "das herbeigerufene Sanitätspersonal" im Prozess als Zeugen für den genauen Unfallort benennen.

Kurz nachgedacht und festgestellt: Das bin ja ich!

Tatsächlich kann ich mich an den Unfall im Herbst des letzten Jahres noch recht gut erinnern. Zwar sagte mir der Name rein gar nichts, aber ich habe in dem Zeitraum tatsächlich bei einem Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer an der Örtlichkeit gerettet.

Der Patient, ähh, Mandant, ähh, also der Kunde hatte eine beeindruckende dislozierte Fraktur, die mir noch recht gut in Erinnerung ist. Ebenjene Fraktur findet sich auch in der Akte wieder, auch die Restumstände passen genau.

Blöd nur, dass ich zum genauen Unfallort gar nichts sagen könnte, bei unserem Eintreffen war der Mandant/Patient/Kunde nämlich samt Motorrad schon einige Meter weiter auf dem Gehweg.

Außerdem müßte man dem Gegner und dem Gericht dann erstmal klar machen, dass der Referendar des Anwalts des Klägers zufällig auch Rettungsassistent ist, und ebenso zufällig bei dem Unfall war. Das glaubt einem so doch kein Schwein!

Montag, 21. April 2008

TV-Tipp

Pro 7 zeigt ab diesem

Mittwoch, 23. April
22.15 Uhr neue Folgen von Emergency Room.

Nun ist das mittlerweile die 14. Staffel und der Lack ist etwas ab. Soll heißen, die frühen Staffeln gefielen mir besser, weniger Beziehungsdramen zwischen den Akteuren, dafür mehr (blutige) Notfall-Medizin.

Außerdem ist die Sendezeit um 22.15 Uhr für Berufstätige schon grenzwertig. Beschwerden nimmt Pro 7 hier entgegen.

Dennoch: Guck-Empfehlung!


Mittwoch, 16. April 2008

Bibant in poenitentiam

In einem Kommentar kam die Frage auf, wann Menschen die wegen ihres übermäßigen Alkoholkonsums den Rettungsdienst brauchen, diese Einsätze (endlich) selber bezahlen müssen.

Kurzer Exkurs dazu: Derzeit ist eine derartige Meldung an die Kostenträger, also die Krankenkasse nicht vorgesehen und wegen § 203 StGB auch normalerweise verboten. Daher werden derartige Einsätze i. d. R. ganz normal von der Krankenkasse bezahlt.

Allerdings hat der Bundestag am 14. März 2008 das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Durch dieses Gesetz wird u.a. dem § 294a SGB V ein neuer Absatz 2 mit folgendem Text hinzugefügt:

Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen haben (§ 52), sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen. Die Versicherten sind über den Grund der Meldung nach Satz 1 und die gemeldeten Daten zu informieren.

D. h. die Krankenkassen müssen über derartige Fälle informiert werden und sind damit auch praktisch in der Lage, von ihren Versicherten die Behandlungskosten zurückzufordern, die u.a. durch (vorsätzliche) Alkohol-Exzesse entstanden sind.

Wie das ganze in der Praxis gehandhabt werden wird und insbesondere, wie man eine vorsätzliche von der fahrlässigen Alkoholintoxikation abgrenzen will, wird interessant.

(via Jurabilis)

Sonntag, 13. April 2008

Nachtschicht - Nachtrag

Trotz der klugen Erwägungen aus dem Vor-Post, war es dann auch wieder am soweit: Nachtdienst (!) an einem Wochenende (!!) am Monatsanfang (!!!).

Nach zwei Einsätzen vor zwölf hatten wir eine realistische Chance gegen 0.30 Uhr in´s Bett zu kommen. Gesagt, getan. Unglücklicherweise gab das Ding auf dem Nachttisch ca. 1 Stunde später wieder Lärm von sich.

Wir reisten also zu einer nahegelegenen S-Bahn-Station an, wo sich in der S-Bahn eine „hilflose Person“ befinden sollte.

Nun muss man wissen, dass „hilflose Personen“ am Wochenende nachts in der Regel deswegen hilflos sind, weil sie –wie im Vorpost schon ausgeführt- einfach erheblich betrunken sind. Oftmals ernüchtern diese dann, wenn man sich in irgendeiner Weise um sie kümmert, und oft genug sind sie dann in irgendeiner Weise undankbar.

Im Optimalfall geben sie verbal zu erkennen, dass sie keine Hilfe wünschen und bewegen sich hinreichend sicher fort. Im dümmsten Fall meinen sie tätlich werden zu müssen, was aber erfreulicherweise selten passiert und wenn, dann sind die Tätlichkeiten aufgrund der Alkoholisierung regelmäßig hinreichend unkoordiniert.

Im zweitdümmsten Fall -und der tritt vergleichsweise häufig auf- wird die hilfslose Person wach und beginnt auf verschiedenste Arten Körperflüssigkeiten von sich zu geben. Nicht schön.

Unsere Hoffnungen auf den Optimalfall waren diesmal aber vergebens. Als wir bei der S-Bahn ankamen saß im hinteren Teil der S-Bahn die knapp 18-jährige Chantalle-Jaqueline und hatte den Aufweckungsversuchen des S-Bahnführers (hmm, klingt politisch inkorrekt) und der vor uns eingetroffenen Polizeivollzugsbeamten hartnäckig widerstanden.

Naja, nicht komplett widerstanden, aber eine halbwegs gerichte Abwehrreaktion und ein Grunzen war das beste was Chantalle-Jaqueline zu bieten hatte. Wir mussten an dieser Stelle leider einsehen, dass Chantalle-Jaqueline wohl zu weit weg für das PG war, mit dem Abturfen wurde das also nichts.

Zur Überraschung aller war Chantalle-Jaqueline dann aber doch fähig, rechts und links bei den Herren in Khaki untergehakt 3 m bis zu unserer Trage zu laufen. Dort setzte sie ihr hartnäckiges Nickerchen aber auch sofort fort.

Da standen wir dann in unserem kurzem Hemd, nachts kurz vor zwei an einer S-Bahn-Station irgendwo da draußen. Die S-Bahn setzte ihren Weg fort, die Herren Polizeivollzugsbeamten grinsend ihre Streife.

Nun ist man da in einer gewissen Zwickmühle:

Einerseits kann man Chantalle-Jaqueline aufwecken, das dürfte nur eine Frage ausreichend hartnäckiger Bemühungen sein, und sie dann in einem halbwegs wachen Zustand in´s Krankenhaus transportieren. Bei der Variante kann es aber auch passieren, das Chantalle-Jaqueline eben wach wird und sich ebenso bewusst wird, dass sie leider zuviel Alkohol getrunken hat und nun Bewegungen und Neon-Licht im RTW gar nicht abkann. Die Folge ist dann regelmäßig, dass man später mit dem Kärcher durch´s Auto gehen müsste (vgl. oben „zweitdümmster Fall“). Also eine Situation, die man gerne vermeiden möchte, insbesondere mitten in der Nacht.

Daneben gibt es die Variante „großes Besteck“, d. h. man entscheidet sich, dass Chantalle-Jaqueline eben nicht nur einen Rausch etwas „vertieft ausschläft“ sondern dass sie aufgrund ihrer Alkohol-Intoxikation ernsthaft bewusstlos ist und bestellt entsprechend den Notarzt nach.

Als letzte Option kann man sich vergewissern, dass Chantalle-Jaqueline noch ihre Schutzreflexe hat sowie die Vitalwerte innerhalb akzeptabler Parameter sind, hoffen dass sie dabei gerade nicht aufwacht und gondelt dann in ein mehr oder minder-aufnahmewilliges Krankenhaus.

Wir entschieden uns für die letztgenannte Variante und führt so behutsam wie eben möglich, die nötigsten Untersuchungen durch, schließlich sollte Chantalle-Jaqueline schön weiter schlafen.

Dem folgt aber ein anderes Problem auf dem Fuße: Braucht man für Chantal-Jaqueline ein Platz auf der Intensivstation, oder nicht?

Im Zweifelsfall macht man es eh´ falsch: Fährt man ein Krankenhaus ohne Intensivplatz an, kann man fast sicher sein, dass der aufnehmende Akademiker meint, dass der Patient intensivpflichtig ist und man kann ein anderes Krankenhaus aufsuchen.

Fährt man eine Intensivstation an, blockiert man oft genug eines der letzten Betten und die Begeisterung des Personals im Krankenhaus ist ob „solcher“ Patienten auch schier ungebremst.

Also fährt man sicherheitshalber ein Intensivbett an, und das gab´s leider nur am anderen Ende des Rettungsdienst-Bereiches. Grosses Tennis! Also auf zur Weltreise um mittlerweile kurz nach zwei in der Nacht, wo wir die „junge Erwachsene“ auch bei schier begeistertem Klinikpersonal abgeben konnten.

Eine gute Stunde später bimmelte es in besagter Nachtschicht übrigens wieder. Zur Abwechselung ging zu einer hilflosen Person, diesmal klappte aber das Abturfen an die Fraktion grün-silber…

Dienstag, 8. April 2008

Nachtschicht again

Wenn ich ganz ehrlich bin, fand ich an Nachtschichten im Rettungsdienst immer am besten, dass man eine realistische Chance hat, sein Geld im wahrsten Sinne des Wortes im Schlaf zu verdienen.

Naja, einen Einsatz vor dem Schlafengehen zu fahren ist okay und gegen einen „Wake up Call“ bei dem man pünktlich zum Schichtwechsel zurück ist habe ich auch nichts.

Aber ich bin ja nun auch nicht mehr der Jüngste und Nachtschichten bei denen man nur zwischendurch kurz in´s Bett kommt setzen mir langsam echt zu. Regelmäßig hab ich nach solchen Schichten 1 ½ Tage „Jetlag“, kein Scherz.

Umso verwunderlicher, dass ich mich allen Ernstes für eine Nachtschicht (!) an einem Wochenende (!!) am Monatsanfang (!!!) gemeldet hatte.

Im Gegensatz zu Schichten in der Woche sind am Wochenende nämlich jede Menge Besucher von Kneipen, Bars, Diskotheken oder anderweitigen nächtlichen Belustigungen unterwegs. Und ich habe subjektiv den Eindruck, dass zum Monatsanfang die Kohle immer etwas lockerer sitzt, um in Alkohol oder andere Dinge investiert zu werden.

Das hat dann regelmäßig die Folge, dass eine erstaunlich große Anzahl von Menschen
  • entweder zu besoffen ist um den Heimweg zu schaffen,
  • oder man hat sich das Hirn derart vernebelt hat, dass man sich oder anderen vorsätzlich oder fahrlässig Verletzungen zufügt
  • oder aber -als letzte Möglichkeit- kann man auch ganz toll alkoholisiert Auto fahren und das Auto gegen feste Objekte oder andere Verkehrsteilnehmer setzten.

All dies hat eine hässliche Konsequenz: Ich werde in meiner Nachtruhe gestört.

Ja gut, da bin ich ja jetzt irgendwie selbst Schuld, ich könnte ja auch zuhause in meinem Bett liegen, da wäre das Risiko geweckt zu werden deutlich kleiner.

TBC - to be continued

Montag, 7. April 2008

Bahn fahren macht Spaß – vielleicht anderen Menschen: Ein Gastbeitrag

Vorweg: Ich mag Kinder. Kinder, die draußen spielen sollten dies auf jeden Fall tun. Aber spielende Kinder auf Gleisen des Hauptbahnhofs gehen gar nicht! Aber ich beginne mal von vorne: Freitag, 4.4.08, das erste Semester meines Fernstudiums geht auf´s Ende zu, sodass ich zum Klausur-/Präsenzwochenende auf den Weg nach Kaiserslautern bin.

9.45 Uhr: Der Zug fährt in den Hauptbahnhof Bochum ein, es wird darauf hingewiesen, dass der Zug erst einmal stehen bleibt, da der Hbf. Essen zz. wegen spielender Kinder auf den Gleisen gesperrt ist; nun gut, ich habe ja reserviert und nehmen meinen Platz ein; also fast, die Dame, die auf dem Platz sitzt, fühlt sich nicht angesprochen.

Ah, die Regionalbahn fällt aus, der EC wird für´s Fußvolk freigegeben, die Gänge füllen sich. Nein, da ich weder Arzt noch ausgebildeter Rettungssanitäter bin, muss ich mich nicht in Wagen 157 begeben. Wow, soviel Aufregung und das schon vor der Abfahrt. Mit etwa 20 Minuten Verspätung geht´s los. Der Zug gibt sein Bestes – das nützt alles nichts. Mein Anschlusszug in Köln fährt los als ich in Düsseldorf ankomme. Macht aber nichts – mein aktueller Zug fährt auch über Mannheim. In Köln leert sich der Zug, es kommt zu keinen weiteren Verspätungen. Hmm, warum ist es schon 13 Uhr? Ich sollte doch schon um 13.30 Uhr in Kaiserslautern sein….

Immerhin komme ich in Mannheim an; da der nächste Zug gen Kaiserslautern in 15 Minuten geht, bleibt Zeit für einen Kaffee. Also hinein in eine Filiale des Betriebs, wo man auch mal Kaffee kaufen konnte. Die Dame steht gerade auf der Leiter, darum harre ich nach einem frohen Gruß direkt neben der Bedienzone aus, als ein Herr hereinkommt und ohne zu zögern einen großen Café Crema ordert. Nee, heute nicht. Ich weise ihn höflich darauf hin, dass ich vor ihm da gewesen bin und ich ein wenig in Eile sei. Tja, ich hätte ja schon mal bestellen können und käme schon noch dran. So viel Dreistigkeit ist selten. Die Dame wendet sich uns zu und bemerkt, dass ich aber vorher da war. Nun gut, der Herr ist angesäuert und lässt die Dame mich bedienen. Sein Zug ginge ja auch.

So, flugs zum Bahnsteig hoch, aber was bedeutet eigentlich, dass der Zug in Neustadt getrennt wird? Egal, der Zug ist schulschluss-bedingt überfüllt und völlig überhitzt. Ein Mädel bricht am Handy gerade in Tränen aus, später stellt sich heraus, dass ihr ICE ausgefallen ist und sie nicht pünktlich zum Vorstellungsgespräch bei BMW in Saarbrücken sein kann.

Irgendwann erklingt die liebliche Stimme des Zugführers, der uns mitteilt, dass der Zug aufgrund eines Personenschadens in Hochspeyer hält und ein Schienenersatzverkehr nach Kaiserslautern eingesetzt wird. #§“$% !?!

Vor dem Bahnhofsgebäude stehen 150 Personen, 1 Taxi und ein Blumenbeet. Netterweise treffe ich hier eine Kommilitonin, die ich vom letzten Besuch kenne, sodass wir erste Horrorszenarien austauschen können. Nach acht Minuten Einlauf des 1. Busses, der natürlich ohne uns fährt. Ah, Ankunft des 2. Busses – wie durch ein Wunder kommen wir beide mit, die Uhr tickt.

Um 15.45 Ankunft am Bahnhof in Kaiserslautern, los geht´s zum Hotel, schnell frisch gemacht und auf zum Tagungshotel. Das liegt auf dem Betzenberg. Überflüssig zu erwähnen, dass Kaiserslautern just heute ein Heimspiel hat. Das tückische am Betzenberg ist aber, dass es tatsächlich ein Berg ist, den es zu erklimmen gilt. Aber im flotten Schritt ist die Strecke in 20 Minuten zu bewältigen. Habe ich schon von den etwa 5 kg Studienbriefen berichtet, die sich in meinem Rucksack befinden?
Ich komme dennoch pünktlich an und nach 3 Gläsern Wasser, 1 Bretzel und 1 Tasse Kaffee kann es losgehen. Lasset die Spiele beginnen!

Der Vollständigkeit halber: Das Wochenende war nett, die Klausuren lösbar und der Rückweg ungewöhnlich unspektakulär.

Donnerstag, 3. April 2008

Jedi for academic legal purposes

Zweifelsfrei, Fremdsprachenkenntnisse sind heutzutage sehr wichtig. Aber wieso meinen diese Anwälte sich ausgerechnet mit ihren Kenntnissen in Yoda-Jedi brüsten zu müssen?!?

Dienstag, 1. April 2008

April

Heute ist der erste April und unabhängig davon, dass nunmehr schon wieder ein Viertel des Jahres vergangen ist, gibt es da diesen Brauch von April-Scherzen.

Statt hier jetzt selber zu kalauern, möchte ich auf zwei April-Scherze hinweisen, obwohl so sicher bin ich mir da teilweise gar nicht, ob es sich um Scherze handelt. Damit bin ich auch schon mitten im Problem: Zumindest wenn der Scherz dort auftaucht, wo man in nicht erwartet hätte oder aber -in den letzten Jahren vermehrt in Mode- einfach mal etwas zu früh auftaucht, kommt man schon arg in´s Grübeln:

Netzpolitik.org berichtet dass der Schäuble-Fingerabdruck, den der Chaos Computer Club veröffentlicht hat, falsch sei. So weit, so unwitzig. Herausgefunden haben soll das aber LIDL, durch den Abgleich mit Ihrer Kundendatenbank.

Okay, das mag man -auch wenn´s schon gestern veröffentlicht wurde- als Scherz erkennen können, diversen Lesern des Artikels ist es aber offenbar anders ergangen, wenn man die Kommentare unter dem Artikel liest.


Noch besser, und nach der Menge an Unfug mit dem das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit belästigt wurde, sogar fast überzeugend, ist dies hier:

Tageschau.de: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Eilantrag gegen Sommerzeit
Antragsteller sollen u.a. der Deutsche Bauernrverband und die Gewerkschaft der Lokführer sein. Hmm, zutrauen würde ich´s denen...

Sonntag, 30. März 2008

Juristische Ausbildung 2008/03 III

Here we go again:
V sieht, dass eine Gruppe junger Männer mit Baseballschlägern auf sein Lokal zukommt.
Ja klar, das sind die hier, die nach dem Training noch einen "Absacker" trinken wollen.

Zu Recht geht er davon aus, dass man ihm das Mobiliar zerschlagen will.
Na, jetzt mal keine voreiligen Schlüsse...

Kurz entschlossen ruft er die Polizei...
"Kurz entschlossen"?!? Na, unser Wirt ist ja ein ganz Wilder! Aber immerhin schonmal besser als der Arzt aus dem letzten Beispiel, der Terroristen lieber selber fängt...

... und geht an´s Fenster...
Warum schließt er nicht zuerst mal die Tür ab?

... von wo aus er mit einem Gewehr das Feuer auf die Hooligans eröffnet.
Welche Hooligans denn jetzt? Und was ist aus den Baseball-Spielern geworden? Und woher hat der Wirt auf einmal eine Knarre?

Dabei zielt er zunächst auf den Boden vor den Männern...
Weich-Ei!

...und nach dem dieses unbeirrt weitergehen,...
Ähm, die gehen unbeirrt weiter? Sind das Kamikaze-Hooligans?!? Oder einfach tatsächlich nur Baseball-Spieler die die Gefahr total verkennen?!?

... versetzt er Einigen gezielte Schüsse in die Beine.
Das ist ja wirklich keine Art als Wirt mit potentiellen Gästen umzugehen. Außerdem scheint mir in diesem Fall die notwendige Zuverlässigkeit des Wirtes gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz nicht vorzuliegen.

Fraglich ist, ob der Angriff bereits gegenwärtig ist.
Also wenn mir in die Beine geschossen würde, fände ich das ziemlich gegenwärtig...


(aus: Joecks, StGB, 6. Auflage, Rn. 51; wirklich ein eigentliches gutes Werk, wenn nicht gerade Jung-Juristen zur Erheiterung ihrer Blog-Leser sinnentstellend daraus zitieren!)