"Geld im Schlaf verdienen? Der Rettungsdienst machts möglich!"
Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich klargestellt: Wen in einem Tarifvertrag eine Zulage für Wechselschichtarbeit vorgesehen ist, muss diese auch gezahlt werden, wenn die Wechselschicht zu einem Großteil aus Bereitschaftszeiten besteht.
Pressemitteilung des BAG
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